Einspruch im Rahmen der öffentlichen Prozedur zur geplanten CREOS-Leitung
Der Mouvement Ecologique und seine Regionale Uelzechtdall haben rezent Einspruch im Rahmen der öffentlichen Prozedur zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) für die geplante Modernisierung einer Hochspannungsleitung auf der Strecke Aach – Bofferdange bzw. Bofferdange – Bertrange erhoben. Dem vorausgegangen war ein längerer Austausch mit den Mitgliedern der Regionale.
Der Mouvement Ecologique erkennt die Notwendigkeit der Planung dieser Hochspannungsleitung an, dies aber unter der Voraussetzung, dass diese umweltverträglich erfolgt. Dies u.a. auch, weil durch dieses Projekt die bestehende Leitung, die z.T. über bzw. sehr nahe an Wohnsiedlungen verläuft, ersetzt werden soll, ebenso wie das Umspannwerk von Heisdorf, welches inmitten der Wohngebiete liegt. CREOS führt allerdings nicht an, wie es mit dem Standort in Heisdorf weitergehen soll.
So unerlässlich der Bau dieser Leitung ist, so notwendig ist für unser Land eine entwicklungspolitische Vision, die vereinbar ist mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Dies ist derzeit aufgrund des angestrebten Wachstums nicht der Fall. In diesem Zusammenhang gilt es auch derzeit zur Diskussion stehende Projekte wie die Ansiedlung des Datenzentrums von Google kritisch zu hinterfragen.
Konkret hat der Mouvement Ecologique eine Reihe von Einwänden formuliert:
- Absolut mangelhafte Aufbereitung des ausliegenden Dossiers
Eine öffentliche Prozedur soll es interessierten Bürger:innen erlauben, sich eine fundierte Meinung über den Impakt eines Projektes mit seinen verschiedenen Trassenvarianten zu bilden. Dies setzt voraus, dass eine nutzerfreundliche und somit nachvollziehbare Darstellung sowie eine übersichtliche Synthese des Dossiers und des Variantenvergleiches Dies ist in keinster Form der Fall. Diese absolute Unübersichtlichkeit und Nicht-Nachvollziehbarkeit erschwert bzw. macht es einem Bürger quasi fast unmöglich, vor allem auch in der Kürze der Zeit eine fundierte objektive Einschätzung bzw. ein Nachvollziehen des Impakts der verschiedenen Trassen auf die Landschaft zu machen. - Fehlende Visualisierung der Trassenvarianten
Im Jahre 2024 müsste es zudem eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellen, moderne Visualisierungsformen des Impaktes, des Projektes auf die Landschaft sowie auf die Siedlungen zu nutzen, um derart doch komplexe Projekte darzustellen (3-D Filmsimulationen mit dynamischem Verlauf der jeweiligen Trassen) und dies auf dem Internetportal zugänglich zu machen. Dies gilt im Besonderen – jedoch nicht nur – auch für die Teiltrassen, die näher an Wohnsiedlungen bzw. an landschaftlich relevanten Standorten verlaufen. Immerhin verläuft die Trasse phasenweise mit etwa 200 Meter Distanz in direkter Nähe zu Häusern. In unseren digitalen Zeiten ist es unerlässlich – statt antiquierter, schwer nachvollziehbarer Darstellungen – nutzerfreundliche Informationsformen zu nutzen. Es sei denn, der Bauträger möchte sich alle Handlungsmöglichkeiten über die Trassengestaltung offenhalten.
Diese Anmerkung trifft desto mehr für ein Projekt dieser Größenordnung zu, das zudem seit Jahren in Planung ist. Weder zeitliche noch finanzielle Gründe sprechen gegen eine derartige Visualisierung. - Unzufriedenstellende Faktenlage betreffend die Immissionswerte der elektrischen und der magnetischen Felder und von Geräuschemissionswerten
Was die Nähe von bestimmten Teiltrassen zu Wohnsiedlungen bzw. stärker frequentierten Standorten anbelangt, vermisst der Mouvement Ecologique eine Berechnung der potenziellen Strahlungswerte in Form von Immissionswerten. Somit ist derzeit der Gesundheitsimpakt nicht einschätzbar und es ist auch nicht erkennbar, ob die Luxemburger Grenzwerte (und die seitens des Gesundheitsministeriums empfohlene Vorsorgewerte) respektiert werden oder nicht.
Der erhebliche Nachbesserungsbedarf in diesem so zentralen Bereich wird im Übrigen auch seitens der diversen Ministerien explizit angeführt.
Wie es möglich ist, dass ein Dossier in die offizielle Prozedur gelangen kann, bei dem DAS zentrale Element neben dem Landschaftsschutz – die Sicherstellung der Gesundheit der Anrainer:innen – nicht annähernd korrekt analysiert und beschrieben wurde? Dies ist absolut nicht hinnehmbar. - Mangelhafte Darstellung (und Untersuchung?) möglicher unterirdischer Trassenführungen
Die Umweltverträglichkeitsstudien enthalten zwar eine theoretische Abhandlung über „alternative unterirdische Trassenführungen (Erdkabel)“ und es wurde auch eine unterirdische Trassenführung untersucht (Abschnitt „Alzettetal-Steinseler-Plateau“). Schlussfolgernd wird sich aber, ohne sich dabei auf diverse fachliche Referenzen basieren zu können, gegen eine unterirdische Verlegung ausgesprochen. Dabei zeigt sich im Ausland, dass derartige Leitungen durchaus Vorteile haben, wenn es sich um den Schutz von Wohnsiedlungen oder aber Naherholungsgebieten / offenen bzw. geschützten Landschaftsteilen handelt z.B. dem Steinseler (und Bourglinster) Plateau. Dies dürfte auch dem Projektträger nicht unbekannt sein. Eine zusätzliche finanzielle Belastung für einen anfallenden technischen Aufwand kann jedenfalls kein Ausschlusskriterium für unterirdische Lösungen für Teilabschnitte darstellen. Die Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsstudie zu einer unterirdischen Verlegung auf bestimmten Teiltrassen sind somit nach Ansicht des Mouvement Ecologique äußerst fragwürdig, was ihre fachliche Aussagekraft anbelangt. - Fehlende Darlegung konkreter ortsbezogener Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion der Belastungen
Der Impakt der verschiedenen Varianten auf die natürliche Umwelt hängt auch maßgeblich von der konkreten Umsetzung in der Planungs- und Bauphase ab. Dabei fehlen im Dossier Präzisionen zu den genauen Maststandorten sowie den aktuellen bzw. neu anzulegenden oder breiteren Zufahrten bzw. der Einrichtung der jeweiligen Baustellen in der Bauphase.
- Keine Berücksichtigung der kumulativen Wirkung von Projekten auf den Umweltraum
Am Beispiel des Steinseler Plateau: Hier sind unseren Informationen zufolge 2 Windkraftanlagen in Planung. Auch wenn mögliche genaue Standorte noch nicht bekannt sind und der Betreiber dieser Anlagen ein anderer wie CREOS wäre: Die potenziell kumulative Wirkung von bestimmten Varianten der Hochspannungsleitung und der beiden Windkraftanlagen hätten Thema einer Umweltverträglichkeitsstudie sein und ggf. ein Ausschlusskriterium für bestimmte Varianten darstellen müssen.
Diese kumulativen Auswirkungen hätten generell auf dem gesamten Trassenverlauf untersucht werden sollen. Dies aus Sicht des Landschaftsschutzes, aber vor allem auch der Gesundheit der dort lebenden Menschen, die sich kumulierenden Immissionen hätten offen dargelegt werden müssen.Dabei stellt das Steinseler Plateau für viele Einwohner:innen des Alzettetales sowie von Bridel ein wichtiges Naherholungsgebiet (Spaziergänge, Fahrradfahren…) durch seine fast unberührte Landschaft mit ihren verkehrsfreien bzw. – armen Wald- und Feldwegen dar.Grundsätzlich wäre es geboten, einen Landschaftsrahmenplan für das gesamte Plateau von Bridel bis Mersch anzufertigen. Die Ansammlung punktueller Projekte ohne ein solches Gesamtkonzept wird unweigerlich zu einer Infragestellung u.a. der Erholungswerte des Plateaus führen.Vergleichbare Argumente lassen sich im Übrigen auch für das BourglinsterPlateau anführen.
Schlussfolgerungen aus der Sicht des Mouvement Ecologique
Eine intransparente Aufbereitung des Dossiers, die mangelnden Schlussfolgerungen und fehlende Angaben, welche staatlichen Einwände CREOS wie aufgreifen will, die inexistente Visualisierung der verschiedenen Trassenverläufe, die absolut unzureichende Darstellung der entstehenden elektrischen und magnetischen Felder sowie alle weiteren angeführten Mängel stehen im Gegensatz zu den Zielsetzungen einer öffentlichen Prozedur und somit den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Umweltverträglichkeit eines solchen Großprojektes mit seinen potenziellen Impakten.
Damit ist die Grundlage für einen für die BürgerInnen nachvollziehbaren Abwägungsprozess der verschiedenen Trassenverläufe nicht gegeben.
Eine solche Abwägung kann zudem nur transparent erfolgen, wenn die Kriterien, die einer Abwägung von Interessen zugrunde liegen müssten, diskutiert und offen gelegt werden. Derartige Kriterien sind unerlässlich, damit eine objektive Gewichtung von verschiedenen Ansprüchen stattfinden kann: Schutz von Anwohner:innen bei Verläufen in der Nähe von Siedlungen, Schutz von freien, offenen Landschaftsteilen und wertvollen Naturschutzgebieten, Schutz von Wäldern …. Basierend auf diesen Kriterien hätte ein transparenter Variantenvergleich auch der verschiedenen Teilabschnitte erfolgen müssen in Anlehnung an eine SWOT-Analyse (Stärken – Schwächen – Chancen – Bedrohungen). Doch auch dies ist nicht der Fall.
Der Mouvement Ecologique hat in diesem Zusammenhang die Stellungnahmen der Gemeinden Junglinster, Lorentzweiler, Steinsel sowie der ANF zur Kenntnis genommen.
Abgesehen von den erwähnten grundsätzlichen Anmerkungen und den sich daraus ergebenen Vorbehalten
- tendiert der Mouvement Ecologique für die Ost-Variante Bourglinster-Ost oder Imbringen-Ost, entsprechend der Stellungnahme der Naturverwaltung sowie der Gemeinde Junglinster bzw. Lorentzweiler;
- betreffend der Trasse Alzettetal – Steinseler Plateau sehen wir Vorteile bei der Sichtweise einer Variante 7 bis zur Gemeinde Lorentzweiler;
- das Steinseler Plateau ist – entsprechend den Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden – als solches als Naherholungsgebiet von jeder oberirdischen Trassenführung völlig frei zu halten. Eine Entscheidung über die im Endeffekt zurück zu behaltene Variante darf auch hier nicht ohne vertiefende Untersuchungen und Offenlegung von Fakten fallen.
Aufgrund der erwähnten schwerwiegenden formalen und inhaltlichen Mängel des Dossiers, die im Widerspruch zu der EU-Direktive betreffend die Umweltverträglichkeitsstudie stehen, fordert der Mouvement Ecologique, dass eine erneute öffentliche Prozedur mit einem überarbeiteten Dossier durchgeführt werden muss.
Subsidiarisch besteht der Mouvement Ecologique darauf, dass all jene Unterlagen im Rahmen der weiteren, noch zu erstellenden Genehmigungen vorliegen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Dies u.a. was die Genehmigungsprozedur entsprechend der Kommodo-InkommodoGesetzgebung sowie auch die Naturschutzgenehmigung anbelangt.
Den Einspruch finden Sie auch als PDF in den Downloads.
05.07.24