Dossier Haneboesch in Differdingen: Geschützter Wald soll Industriezone weichen müssen – doch werden die Naturschutzauflagen respektiert?

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Die Rede ist von einem Teil des Waldes „Haneboesch“, neben der gleichnamigen Industriezone bei Niederkorn. Es handelt sich hierbei um einen alten „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“, der als solcher auf EU-Ebene geschützt ist. Besonders an diesem Typ Wald ist zum Beispiel das Reichtum an Frühblühern, die im Frühling den Waldboden neben saftigem Grün in Weiß-, Gelb- und Violetttönen erstrahlen lassen und die alten Eichen, die Fledermäusen und Vögeln ein Zuhause bieten.

 

Fakt ist, dass dieser Wald leider schon länger als Teil des Industriegebietes im Bebauungsplan ausgewiesen ist (Reservezone), sein Schicksal auf mittel- oder langfristige Sicht also schon besiegelt war. Nun ist es so weit und zwei Hektar sollen gerodet werden, damit die Industriezone wachsen kann. Dabei muss man wissen, dass es zwar bedauerlicherweise legal ist, einen derartigen Wald zu zerstören, aber nur dann, wenn sein Verlust durch bestimmte Naturschutzmaßnahmen kompensiert wird.

 

Einerseits muss der Wald als solcher durch eine Aufforstung an anderer Stelle ersetzt, sprich „kompensiert“ werden. Natürlich kann ein über mehrere Jahrzehnte gewachsener Wald mitsamt seinem ganzen Ökosystem nicht von heute auf morgen durch eine Neupflanzung auf einer Wiese ersetzt werden – doch so ist nun mal die Gesetzeslage.

 

Weiterhin müssen vor Beginn der Abholzungsarbeiten sogenannte Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die dort lebenden geschützten Tier- und Pflanzenarten umgesetzt werden. Diese sogenannten „CEF-Maßnahmen“ sollen eine durchgehende Funktionalität des Lebensraumes dieser Arten ermöglichen, sodass diese möglichst wenig vom (zer)störenden Eingriff – in diesem Fall die Rodung des Waldes – beeinträchtigt werden sollen. Deshalb müssen sie auch zwingend vor dem Eingriff umgesetzt worden sein. Die Naturschutzgenehmigung zu den Fällarbeiten im Haneboesch liegt dem Mouvement Ecologique vor und gibt u.a. vor, dass im Fall des Haneboeschs Fledermauskästen im benachbarten Wald angebracht, Totholzhaufen für Haselmäuse angelegt und Sumpf-Schwertlilien umgepflanzt werden müssen.

 

Eine parlamentarische Anfrage vom 13.12.2024 beschäftigte sich mit diesem Dossier. Bei der Antwort von Minister Lex Delles wurde der Mouvement Ecologique hellhörig. Denn gemäß den Aussagen in dieser Antwort schien es so, als würden die Abholzungsarbeiten jeden Moment beginnen, obwohl die obligatorisch vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen noch ausständen – dies wäre gesetzeswidrig!

 

Vor Ort ist jedoch leider nicht ersichtlich, ob diese Maßnahmen alle vollständig umgesetzt wurden oder nicht. Vielmehr geht der Mouvement Ecologique nach einer Ortsbegehung davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Bevor diese umgesetzt und funktional sind, darf die Rodung des Waldes jedoch aufgrund des Gesetzes nicht erfolgen.

 

Die Antwort des Wirtschaftsministers sowie Gerüchte, es würde effektiv kurzfristig mit Abholzarbeiten begonnen führten dazu, dass sich der Mouvement Ecologique sogar mit einem Anwaltsschreiben an das Umweltministerium gewandt hat.

 

Im Brief vom 03.02.2025 wurde mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass scheinbar nicht alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt wurden und entsprechend nicht mit den Arbeiten begonnen werden darf. Falls dies jedoch der Fall wäre, fragt der Mouvement Ecologique den entsprechenden Nachweis nach. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen das Naturschutzgesetz, so die Aussage im Brief an das Ministerium, würde der Mouvement Ecologique bei Beginn der Abholzarbeiten umgehend juristische Schritte in die Wege leiten, um diese Arbeiten stoppen zu lassen.

 

Die betreffenden Waldarbeiten müssen gemäß Naturschutzgesetz bis zum 28. Februar erfolgen. Dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein. Hat das Schreiben des Mouvement Ecologique gewirkt, oder?

 

Auf jeden Fall wartet der Mouvement Ecologique gespannt auf eine Antwort seitens des Umweltministeriums.

 

 

 

 

 

26.02.25