Unausgegorene Reform des Naturschutzgesetzes – Demontage des Naturschutzes: Verlust der Lebensqualität der Bürger:innen und weiterhin erhebliche administrative Hürden
Stellungnahme Februar 2017
Stellungnahme Februar 2017 illustrierte Fassung
Stellungnahme Januar 2021
«Mat dësem Projet de loi wëlle mir d’Liewe mat der Natur stäerken. Méi Naturschutz iwwer Land. Méi Natur an onsen Dierfer a Stied. A gläichzäiteg méi Wunnengen. Alles geet Hand an Hand.» … so die Aussagen des Umweltministers bei der Vorstellung des reformierten Naturschutzgesetzes.
Der Mouvement Ecologique steht zu einer Vereinfachung von Prozeduren, seit 2017 unterbreitet er diesbezüglich regelmäßig sehr konkrete Vorschläge.
Diese Aussage des Umweltministers auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzesprojektes führt jedoch bewusst in die Irre!
Mit dem Gesetzesprojekt werden die Prozeduren nur begrenzt vereinfacht. Demhingegen wird der Schutz der Biodiversität substantiell ausgehöhlt und die Biodiversitätskrise weiter befeuert sowie die Lebensqualität der Menschen in den Ortschaften und Städten beeinträchtigt.
Wie soll ein Gesetz, dessen Großteil der Änderungen letzlich abgeschwächte Kompensierungsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur darstellt, einen Mehrwert für die Natur erbringen? Es handelt sich hier seitens des Umweltministeriums, um einen regelrechten Etikettenschwindel!
Somit gibt das Gesetzesprojekt vor Probleme zu lösen, es schafft aber wie angeführt, zahlreiche neue.
Zwei zentrale Ziele werden nicht erreicht:
- Das z.T. unausgegorene Gesetzesprojekt beruht in vielen Hinsichten nicht auf fachlich nachvollzieh-
baren Überlegungen und stellt einen erheblichen Rückschritt aus Sicht des Schutzes der Biodiversität dar. Hier hat der Biodiversitätsminister – wohl unter Druck anderer Regierungsmitglieder – seine
Verantwortung nicht übernommen. - Die Prozeduren werden nicht in ausreichendem Masse vereinfacht: Wesentliches Problem in der
Vergangenheit war, dass die Bauherren sich darüber beschwerten, dass langwierige Studien notwendig sind. Nicht die Kompensierung stellte in der Regel das primäre Problem dar, sondern die Erfordernis Studien anzufertigen. Hier ist die Erleichterung nach Einschätzung des Mouvement Ecologique nur
begrenzt gegeben, umso mehr als sich eine Vielzahl an neuen administrativen und juristischen Fragen stellen. Das Gesetzesprojekt beinhaltet juristisch höchst fragwürdige Bestimmungen und ist absolut unausgegoren, wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll.
Der Mouvement Ecologique fordert die Abgeordnetenkammer und im Besonderen die Umweltkommission auf, das vom Ministerium vorgelegte Gesetzesprojekt grundlegend zu überdenken. Wie in der Vergangenheit bietet der Mouvement Ecologique seine konstruktive Mitarbeit an.
Der Mouvement Ecologique wird seinerseits alle juristischen Mittel nutzen, um gegen eine weitere Zerstörung der Biodiversität rechtlich vorzugehen.
Aufgrund der Bestimmungen des aktuellen Gesetzentwurfes wird der Mouvement Ecologique ggf. die Europäische Kommission wegen nicht konformer Umsetzung der EU-Direktiven zum Schutz der Biodiversität mit dem Vorhaben der Regierung befassen.
Auch das Engagement des Mouvement Ecologique für eine reelle Durchgrünung der Ortschaften, auch im Interesse der dort lebenden Menschen, wird weitergeführt werden.
Lesen Sie die detaillierte Analyse des Mouvement Ecologique in einer graphisch illustrierten Stellungnahme.
11.11.24