Stellungnahme zum Bau einer Wildbrücke über die A13
Die geplante Umgehungsstraße von Bascharage, mit ihren beiden Ronds-Points zum Anschluss an die A13 (Collectrice du Sud), wird die nationale Naturschutzzone Dreckwiss, die Gegend hinter der Cité Tornaco sowie das Natura2000-Waldgebiet (Zäemerbësch) bis hin nach Bascharage durchschneiden und Natur wie Menschen in der ganzen Umgegend durch Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung sowie Autolärm stark belasten. Dies trifft auch auf die geplante Stichstraße durch das Naturschutzgebiet Dreckwiss zum CR 175A zu, wodurch eine weitere, national ausgewiesene Naturschutzzone zusätzlich fragmentiert würde.
Seit einigen Tagen nun haben die Arbeiten zum Bau einer Wildbrücke über die A13 begonnen. Diese Wildbrücke ist in unseren Augen eigentlich als eine (verspätete) Kompensierungsmaßnahme für die Inbetriebnahme der Collectrice du Sud im Jahr 1994 zu betrachten. Denn der ökologische Verbindungskorridor zwischen den Naturschutzzonen der Gemeinden Differdingen und Petingen (ehemaliger Tagebau Prënzebierg) und denen der Gemeinden Bascharage und Sanem (Waldgebiete Bobësch, Zaemerbësch) wurde damals durch den Bau der A13 unterbrochen.
Obwohl unterzeichnete Vereinigungen jede Naturschutzmaßnahme leidenschaftlich und mit aller Kraft unterstützen, kann man bei diesem Projekt jedoch unmöglich mit folgender, absurder Situation einverstanden sein:
Das geplante „Contournement de Bascharage“ wird diesen angedachten „couloir vert“, zusätzlich zur vorhandenen Autobahn A13, durchschneiden. Zudem wird der Bau des geplanten Eisenbahndreiecks Differdingen-Bascharage die vorhandene Naturfläche noch weiter reduzieren. Somit würde das Wild sich de facto in einer „Sackgasse“ befinden. Denn die Verantwortlichen dieses Projektes können doch nicht ernsthaft behaupten, dass die vorgesehene, sehr schmale Unterführung unter dem Contournement-Fahrbahndamm als Fahrrad- und Fußgängerweg sowie als Weg für landwirtschaftliche Maschinen und als Wildpfad funktionnieren kann um eine hochwertige Verbindung beider Natura2000-Zonen „Prënzebierg-Zäemerbësch“ herbei zu führen!
Somit ist wohl klar, dass der Bau einer Wildbrücke an dieser Stelle nur Sinn macht, wenn keine zusätzliche Straße dieses Gebiet durchschneidet.
Zudem soll auf einen höchst fragwürdigen Zusammenhang hinsichtlich des Naturschutzgesetzes hingewiesen werden:
„Der Bau einer Straße durch unberührte Natur muss kompensiert werden. Der Bau einer Wildbrücke hat einen sehr hohen Kompensierungswert“.
Nun wird jedoch festgestellt, dass diese ökologische Maßnahme (hier handelt es sich immerhin um einen Kostenpunkt von ca. 5 Millionen € (!) durch den Bau dieser selben Straße in fine in höchstem Grad ineffizient bleiben wird. D.h. der ursprüngliche, errechnete Kompensierungswert dieser Wildbrücke muss auf die reelle Effektivität reduziert werden, also etwa auf ca 10-20% des Ursprungswertes! Somit ist wohl klar, dass die vorgesehenen Kompensierungsmaßnahmen niemals den gesetzlichen Vorgaben genügen.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass das gesamte Projekt Contournement vor dem Verwaltungsgericht von der BIGS und 10 Klageführer.innen aus Bascharage und Sanem in wesentlichen Punkten angefochten wurden. Die gerichtlichen Verhandlungen wurden auf den 16. Dezember nächsten Jahres 2026 festgesetzt. Wir werden in weiteren Stellungnahmen in den nächsten Wochen auf die wichtigsten Kritikpunkte zurückkommen.






