Gesetzesvorlage 6065 zwecks Restaurierung der Hochofenanlage in Belval endlich gestimmt!
Dieser Schritt ist überfällig. Denn nachdem in den vergangenen sieben Jahren, gemäß Gesetz von November 2003, hauptsächlich Abriss- und Stabilisierungsarbeiten durchgeführt wurden (und dabei so manche „Sünde“ an der Anlage erfolgte), warnten die beiden Vereinigungen die verantwortlichen Ministerien wiederholt darauf hin, doch schnellstens mit den Restaurierungsarbeiten anzufangen um den Verfallsprozess zu stoppen und damit Kosten zu sparen.Doch anstatt auf bewährte Restaurierungspraktiken aus dem Ausland zurück zu greifen (seit ca. 15 Jahren gibt es Erfahrungen auf diesem Gebiet), beharrte der „Fonds Belval“ auf eigenen Studien und Test’s, womit viel Zeit und Geld verloren gingen.
Beide Organisationen sind überzeugt, dass diese „non assistance à monument en péril“ auch zum (zwischenzeitlichen) negativen Image des Projektes Belval beigetragen hat!
Doch trotz neuem Gesetz bleibt nach wie vor erheblicher Diskussions- und Klärungsbedarf. So fehlt es nach wie vor an einem kohärenten Schutz- und Inwertsetzungskonzept für die gesamte Anlage (inklusiv der Gebläsehalle) , die auch aus Denkmalschutz vertretbar ist. Dieses müsste umgehend erstellt werden. So soll zwar der Hochofen A, inklusiv Peripherie, in seiner Funktionalität erhalten werden. In der Gesetzesvorlage fehlt jedoch die detaillierte Liste jener Elemente die, weil fehlend oder abmontiert, wieder an Originalstelle angebracht werden sollen… dabei sind diese doch zentral für das Verständnis des Funktionements der Anlage.
Diesbezüglich ist absolut nicht nachvollziehbar warum auf das Fachwissen ehemaliger Hüttenarbeiter bzw. engagierten Industriedenkmalschützer nicht zurückgegriffen wird. Obwohl vom früheren Kulturminister (F. Biltgen) zugesagt, wurde eine Zusammenarbeit nie herbeigeführt. Aus Gründen von Transparenz fordern beide Organisationen die Einsicht in das Lastenheft der Restaurierungsarbeiten.
Nicht nachvollziehbar ist zudem die angegebene Zeitdauer der Restaurierungsarbeiten von zwei Jahren. Um schnellstmöglich ein industriegeschichtliches Highlight am Standort Belval besichtigen zu können, und somit dem Gebiet einen Charakter – eine unverwechselbare Identität zu geben, die erheblich zur Steigerung der Attraktivität des ganzen Areals beitragen würde – kann durch effiziente Planung, der Großteil der Restaurierungsarbeiten in 12 Monaten abgeschlossen sein.
An dieser Stelle möchten beide Organisationen erneut mit Nachdruck auf die übertriebene Baudichte auf der Hochofenterrasse hinweisen. Es ist unvertretbar, erhebliche Summen in die Restaurierung eines Industriedenkmales zu investieren und dann das Spektakuläre, die Kulisse der Hochofenanlage mitsamt dem „highway“, hinter moderner Architektur zu verstecken und zu erdrücken! Dies übrigens auch im Widerspruch zum Masterplan. Die vorgesehenen Gebäude (z.B. Maison de l’Innovation) könnten problemlos an anderer Stelle auf Belval errichtet werden.
In dieser Angelegenheit ist auch das Verhalten der Escher Gemeindeverantwortlichen enttäuschend. Müssten nicht gerade lokale Politiker sich für eine sachgemäße und kulturhistorisch respektvolle Instandsetzung „ihres“ Industriedenkmals engagiert einsetzen? Auch um somit den Charakter des Standortes zu prägen und sich derart von anderen Entwicklungszentren positiv abzuheben? Die Baugenehmigung wird immer noch vom Schöffenrat erteilt. Hoffentlich leidet das, für die gesamte Minett-Region, wichtige Denkmalschutzprojekt nicht unter dem bekannten Zitat: „Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“.