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Fir eng ekologesch Politik: Virschléi vum Mouvement Ecologique fir d’Chamberwahlen 1994

Der Natur eng Stemm gin!

Die derzeitigen Umweltprobleme sind nur ein Ausdruckfür das Statut, welches der Umwelt derzeit in unserer Gesellschaft zuerkannt wird.
Vor allem ein Merkmal zeichnet dieses Statut aus: der Umweltschutz wird als „Anhängsel“ angesehen, der sich den Prinzipien der freien Marktwirtschaft und dem Wunsch nach einem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum anzupassen hat.
Trotz der Zunahme der Umweltprobleme gelten nicht die Naturgesetze als Orientierung für menschliches Handeln, sondern der Wunsch nach freier {betriebswirtschaftlicher Entfaltung. Die derzeitige Verfassung ist ein Ausdruck dieser wissenschaftlich nicht haltbaren Vorstellung.
Der Mouvement Ecologique ist deshalb der Überzeugung, dass eine Berücksichtigung ökologischer Interessen in der Verfassung erfolgen muss.

Bei der Verankerung des Natur- und Umweltschutzes in der Verfassung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
– Der Umweltschutz sollte als regelrechte staatliche Verpflichtung verankert werden.
– Der Konfliktfall Ökologie-Ökonomie soll in dem Sinne geregelt werden, daß im Falle wo eine wirtschaftliche Aktivität nicht mehr gutzumachenden Schaden an der Umwelt anrichten würde, der Umweit Priorität vor den wirtschaftlichen Interessen einzuräumen wäre.
– Das Prinzip der Nachhaltigkeit sollte verankert werden, d.h. politische Entscheidungen sollen in Zukunft verstärkt diesem Prinzip Rechnung tragen.
– Das Grundrecht des Einzelnen auf eine natürliche Mitwelt soll verankert werden.
– Der Eigentumsbegriffsoll in dem Sinne ergänzt werden, daß die Rechte des Einzelnen auch dort ihre Grenzen kennen, wo die sie die Umwelt in einem unvertretbaren Maße schädigen würden.
– Die Eigenrechte der Natur sollten anerkannt werden.
– Betroffenen Bürgern soll im Rahmen der Verfassung das Klagerecht anerkannt werden.