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Der Europäische Gerichtshof befindet die Klage des People’s Climate Case als unzulässig!

Im Jahr 2018 haben 10 Familien aus Europa, Kenia, Fidschi sowie eine Jugendvereinigung aus Schweden, deren Lebensgrundlagen durch die Auswirkungen des Klimawandels gefährdet sind, eine Klimaklage – den People’s Climate Case – vor dem EU-Gerichtshof eingereicht. Der People’s Climate Case stellte das bisherige Klimaziel der EU für 2030, die Treibhausgasemissionen bis um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren, in Frage. Der Mouvement Ecologique unterstützte diese Klage von Anfang an und lud im Jahr 2018 die Anwältin sowie vereinzelte Kläger nach Luxemburg ein, um den Fall hier vorzustellen.

Im Jahr 2019 erkannte die erste Instanz – das Europäische Gericht – an, dass die Familien und die samischen Jugendlichen, die die Klage eingereicht hatten, vom Klimawandel betroffen sind. Dennoch ordnete das Gericht, ohne jedoch die vorgelegten Beweise zu betrachten, die Abweisung der Klage aus verfahrensrechtlichen Gründen an. Argumentiert wurde, die Kläger müssten nach den Verfahrensregeln spezifisch von der Klimakrise betroffen sein („uniquely affected“). Daher würden sie die Kriterien der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit gemäß Artikel 263 des EU-Vertrags (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) nicht erfüllen. Die Klage wurde deshalb abgewiesen.

Fotos: Copyright Morris Kemp

In ihrer Berufung vor dem uropäischen Gerichtshof im Jahr 2019 argumentierten die Kläger, jeder Einzelne von ihnen leide spezifisch unter diversen Auswirkungen des Klimawandels, je nach Wohnort, Alter, Beruf und gesundheitlicher Situation. Sie betonten ebenfalls, dass die Auslegung des Europäischen Gerichts den eigentlichen Grundgedanken der Gewährung von Grundrechten zum Schutz jeder einzelnen Person missachten würde und die europäischen Gerichte den vom Klimawandel betroffenen Personen Zugang zur Justiz verschaffen sollten. Diese Zulässigkeitshürde dauerte 3 Jahre an.

Am 25. März 2021 entschied der Gerichtshof nun, die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts zu bestätigen und die Klage aus prozeduralen Gründen abzuweisen. Diese Entscheidung zeugt von einer „Angst vor Klagen der Bürger“ und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den mangelnden Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Die Entscheidung des EU-Gerichtshofs, seine Türen trotz Klimanotlage für Bürger*innen zu schließen, die von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, wurde von Klägern, Rechtsexperten und der Zivilgesellschaft kritisiert.

Während des Urteilspruches hielt der Mouvement Ecologique, gemeinsam mit den Partnerorganisationen ASTM, Greenpeace Luxemburg und CAN Europe eine Protestaktioun vor dem Europäischem Gerichtshof ab! Die ganze Pressemitteilung (auf englisch) finden Sie in den Downloads