Eng Fro? Eng Äntwert! (FAQs)
De Mouvement Ecologique an den Oekozenter Pafendall organiséieren zënter Joren de « Gréngen Telefon » 439030-1, als Ulafstell fir Leit zu Ëmweltthemen. Och dank enger Konventioun vum Oekozenter mam Ëmweltministère ka nach méi konsequent op Froen agaange ginn. Duerfir féiere mir eng nei Rubrik op eiser Homepage an am Kéisecker info an, an där mir méi oft gestalte Froen opgräifen:
Natur ëm d’Haus: Vigel fidderen am Wanter?
Im Herbst/Winter steht man in Supermärkten und Gartencentern wieder vor einer großen Auswahl von Vogelfutter. Auf was sollte man hier achten?
Naturnaher Garten bevorzugt
Besser als eine (künstliche) Fütterung, falls dies möglich ist: den Vögeln in seinem Garten/auf seinem Balkon einen naturnahen Lebensraum anzubieten, so dass sie ihre natürliche Nahrung (Insekten, Samen, andere Kleinstlebewesen, …) hier finden können. Vögel (und andere Tiere) profitieren von Gehölzen – welche blühen und im Herbst dann auch Früchte tragen! Laubhaufen und Blumenwiesen sowie Staudenbeete, welche erst im Frühjahr zurückgeschnitten werden und ihnen somit über den Winter als Nahrungsquelle und Lebensraum zur Verfügung stehen.
Ein Argument für das Zufüttern von Vögeln ist der positive Nebeneffekt, dass man die Vögel an der Futterstelle gut beobachten kann. Es macht Spaß und Freude zu beobachten, welche gefiederten Gäste den eigenen Garten besuchen und weckt ein Gefühl von Naturverbundenheit, welches dem Naturschutz im besten Fall zugute kommt. Da die Winterfütterung keinesfalls den fehlenden Lebensraum – also z.B. einen naturnahen Garten, eine vielfältige Landschaft – ersetzen kann, kann sie zum Artenschutz letztlich leider nur wenig beitragen. Sie hilft im besten Fall einzelnen Tieren über den Winter, aber nicht dem Erhalt gefährdeter Arten. Dazu müsste man die Landwirtschaft umgestalten: die Förderung einer weniger intensiv genutzten und pestizidfreien Landwirtschaft, mit Blühstreifen, Heckenstrukturen, usw. Auch muss das Vogelfutter irgendwo angebaut werden. Meist geschieht dies im Rahmen der konventionellen Landwirtschaft, die heute kaum mehr geeigneten Lebensraum für unsere gefährdeten Agrarvogelarten bietet.
Auf was achten beim Kauf von Vogelfutter?
Unser Tipp: wenn sie nicht auf das Zufüttern von Vögeln verzichten möchten, stellen Sie Ihr Vogelfutter selbst zusammen! Dies kann, besonders auch zusammen mit Kindern, eine befriedigende und motivierende Aktivität darstellen.
Soll es doch gekauftes Vogelfutter sein!? Dann achten Sie auf folgendes:
Eine Blindschleiche hat sich in einem Futternetz verheddert und kann sich nicht mehr befreien: verzichten Sie auf Vogelfutter in Netzen!
- Vermeiden Sie Vogelfutter in Plastiknetzen, um zu verhindern, dass weitere Tiere das Schicksal der Blindschleiche auf dem Foto teilen. Die Netze gelangen oft über Elstern und Krähen in die Natur und werden so zur lebensgefährlichen Falle für Tiere. Auch können sich die Vögel mit ihren Beinen verheddern und schlimm verletzen.
- Wählen Sie stattdessen Futterspender (Futtersilos), bei denen die Tiere nicht im Futter herumlaufen und es mit Kot verschmutzen können. So minimieren Sie die Gefahr, dass sich Krankheitserreger übertragen und ausbreiten. Sollten Sie dennoch herkömmliche Futterhäuschen verwenden (bei welchen das Futter ausgestreut wird, und somit in direkten Kontakt mit den Vögeln kommt), dann reinigen Sie diese regelmäßig mit heißem Wasser und legen Sie täglich nur wenig Futter nach. Kranke und tote Vögel sind ein Alarmzeichen, meist handelt es sich um eine Salmonelleninfektion. Das Füttern ist dann sofort einzustellen und der Futterplatz sowie die Umgebung sind zu räumen.
- Achten Sie darauf, „Ambrosia-freies“- Futter zu kaufen. Ambrosia ist ein eingeschleppter Neophyt (also keine einheimische Art), welcher sich durch Vogelfutter auch in Luxemburg weiter ausbreitet (https://neobiota.lu/ambrosia-artemisiifolia/), und dessen Pollen beim Menschen heftige Allergien auslösen kann! Vor allem billiges Vogelfutter enthält oft Samen der Ambrosiapflanze (Ambrosia artemisiifolia). Vögel scheiden diese Samen unverdaut aus, was zur weiteren und unkontrollierten Verbreitung der Problempflanze führt. Im einschlägigen Handel bzw. im Natur-Shop von natur&ëmwelt (Haus vun der Natur) wird geprüftes Vogelfutter zum Verkauf angeboten.
Welches Futter mögen die Vögel ganz besonders?
Sonnenblumenkerne werden im Zweifelsfall von allen Arten gefressen und eigenen sich deshalb als Basisfutter am besten. Freiland-Futtermischungen enthalten zusätzlich andere Samen unterschiedlicher Größe, die von unterschiedlichen Arten bevorzugt werden. Meisen, Finken und Sperlinge sind die häufigsten Körnerfresser an Ihrer Futterstelle. Insbesondere Meisen lieben auch Gemische aus Fett und Samen.
Bei uns überwintern daneben auch Weichfutterfresser, wie Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Amseln, Wacholderdrosseln oder Zaunkönig. Für sie können Sie Rosinen, Obst, Haferflocken und Kleie in Bodennähe anbieten. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Futterstellen nicht verkoten und wegen der Übertragung von Krankheitserregern regelmäßig gewechselt werden. Es gibt spezielle Bodenfutterspender, die sich dafür besonders eignen.
Zugang zu frischem Wasser ist zudem manchmal wichtiger als eine Fütterung.
Welches Futter sollte man auf keinen Fall anbieten?
Brot sollte man nicht verfüttern, da es im Magen der Vögel aufquillt und schnell verdirbt.
Billiges Vogelfutter wird meist mit großen Anteilen an Weizenkörnern gestreckt. Diese werden von den Vögeln erst dann gefressen, wenn alle anderen Samen aufgebraucht sind, sonst aber aus der Futterstelle entfernt. Dies führt daher meist zu großen Mengen ungenutzten Vogelfutters am Boden.
Wohin mit dem Futterspender?
Platzieren Sie Futterspender an einer übersichtlichen Stelle, so dass sich keine Katzen anschleichen und Sie gleichzeitig die Vögel gut beobachten können. In einem angemessenen Abstand sollten jedoch nach Möglichkeit Bäume oder Büsche Deckung bei eventuellen Attacken von Sperbern bieten. Auch sollte das Futter von Regen und Schnee geschützt sein, damit es nicht verdirbt.
Wann füttern?
Nur während der Wintermonate mit Frost und Schnee. Falls sie die Vögel füttern, sollten sie dies nicht zwischenzeitlich unterbrechen, da Vögel sich sowohl von ihren Gewohnheiten als auch von ihrer Verdauung her nur schwer umstellen können. Besonders am frühen Morgen und am Vorabend sollte Nahrung vorhanden sein. Wenn kein Schnee liegt und kein Frost herrscht, sollten nur geringe Mengen verfüttert werden, so dass die Vögel auch wieder auf die natürlichen Nahrungsquellen zurückgreifen.
Weitere wichtige und Interessante Tipps zur Vogelfütterung finden Sie auf der Internet-Seite vom NABU: www.tinyurl.com/y676zj8o
Auf unserer Internet-Seite www.naturelo.meco.lu finden Sie weiterführende Tipps, Informationen und Pflanzenlisten um Sie bei der naturnahen Gestaltung Ihres Gartens zu unterstützen.
Vögel im Winter – Schaffen Sie Lebensraum!
Aus ökologischer Sicht ist absolut davon abzuraten, den Rasen kurz zu mähen oder gar mit Folie und Schotter abzutöten um anschließend Vögel und andere Tiere mit gekauftem Samen zu füttern!
Gestalten Sie Ihren Garten oder Balkon naturnah, damit Vögel und andere Tiere bei Ihnen einen geeigneten Lebensraum und ihre natürlichen Nahrungsquellen finden. Was können Sie dafür tun:
- Pflanzen Sie einheimische Heckensträucher und Bäume, welche sowohl im Frühjahr Bestäuberinsekten Pollen und Nektar bieten, als auch im Herbst durch Beeren und Samen Vögel eine geeignete Nahrungsgrundlage bieten (Arten sind z.B. Gemeiner Schneeball, Liguster, Schlehe, Weissdorn, Heckenrose aber auch Haselstrauch);
- Sonnenblumen, welche entweder stehen gelassen werden oder wo der Kopf mit Kernen in Frost- und Schneeperioden im Garten aufgehängt wird, sind ein natürlicher Ersatz für zugekaufte Futtersilos. Sie werden am bestem im Frühjahr/Frühsommer direkt im eigenen Garten ausgesät;
- Distelgewächse (z.B. Dispsacus, Eselsdistel) in den Blumenrabatten, bieten dem Distel- und Grünfink im Herbst/Winter eine willkommene Nahrungsquelle;
- Lassen Sie abgestorbene Bäume stehen, sofern sie die Sicherheit nicht gefährden, um Kleiber, Baumläufer und Spechten ausreichend Nahrung zu bieten;
- Lassen Sie einen Teil des Rasens ungemäht stehen (auch über den Winter), so dass Wildkräuter und Graspflanzen blühen und aussamen können. So legen Sie einen natürlichen Samenvorrat im Garten Dies funktioniert besonders gut, wenn Sie eine Wildblumenwiese anlegen. Alternativ können Sie Wildblumen in Ihrem Rasen fördern indem Sie den Rasen nur 1-3 Mal im Jahr mähen und das Saatgut abtragen. Durch das Abtragen entfernen Sie Nährstoffe, was den Wildkräutern einen Konkurrenz-Vorsprung gegenüber den „fetten Grassorten“ verschafft.
Auf unserer Internet-Seite www.naturelo.meco.lu finden Sie weiterführende Tipps, Informationen und Pflanzenlisten um Sie bei der naturnahen Gestaltung Ihres Gartens zu unterstützen.
Tragen Sie dazu bei, dass der Siedlungsraum, auch für den Menschen, zu einem vielfältigen, resilienten und gesunden Lebensraum mit hoher Lebensqualität wird.
Sie haben keinen eigenen Garten, möchten sich aber trotzdem für Vögel und andere Wildtiere einsetzen!?
Dann fordern Sie Ihre Gemeinde auf öffentliche Grünflächen (Parkanlagen, Bachläufe, etc…) naturnah zu gestalten und auch Spielplätze, Friedhöfe, öffentliche Plätze und den Straßenraum naturnah zu begrünen. Gehen Sie auf die Gemeindeverantwortlichen, die beratende Umwelt- oder Bautenkommission oder das Klimateam zu und motivieren Sie diese im Sinne von naturnahen Siedlungräumen aktiv zu werden. Oder schlagen Sie eigen Projekte im öffentlichen Raum vor.
Ihre Gemeinde hat eine naturnah-gestaltete Grünfläche, Spielplatz, etc.. angelegt!? Geben Sie den Verantwortlichen und dem/der Bürgermeister*in positives Feedback damit diese nicht nur die Stimmen der Kritiker hören, sondern auch die Begeisterung der Bevölkerung spüren.
………………………………………………………………………………………………………
Wie nah darf Ich Bäume und Hecken an meine Grundstücksgrenze pflanzen?
Die Antwort auf diese Frage befindet sich im Code Civil (Art. 671 & Art. 672).
«Art. 671. (L. 29 juillet 1993) Il n’est permis d’avoir des arbres, arbrisseaux et arbustes dont la hauteur dépasse deux mètres qu’à la distance de deux mètres de la ligne séparative des deux héritages.
Art. 672. (L. 29 juillet 1993) Le voisin peut exiger que les arbres, arbrisseaux et arbustes plantés à une distance moindre que la distance légale soient arrachés ou réduits à la hauteur de deux mètres, à moins qu’il n’y ait titre, destination du père de famille ou prescription décennale. Si les arbres meurent ou s’ils sont coupés ou arrachés, le voisin ne peut les remplacer qu’en observant la distance légale.
Art. 672-1. (L. 29 juillet 1993) Celui sur la propriété duquel avancent les branches des arbres, arbustes et arbrisseaux du voisin peut contraindre celui-ci à les couper. Tant qu’il renonce à l’exercice de ce droit, il peut s’approprier les fruits poussant sur ces branches. Si ce sont des racines, ronces ou brindilles qui avancent sur son héritage, il a droit de les couper lui-même à la limite de la ligne séparative. Le droit de couper les racines et les branches ou de faire couper les branches des arbres est imprescriptible.Néanmoins, le droit de couper les racines et les branches ne s’applique pas aux arbres protégés par la législation sur la conservation de la nature ou la protection des sites et monuments nationaux ainsi qu’aux arbres de lisières, âgés de plus de trente ans et faisant partie d’un massif forestier de plus d’un hectare.»
Demnach müssen Bäume und Hecken, die eine Höhe von 2m überschreiten, einen Abstand von 2m von der Grundstücksgrenze einhalten (Art. 671). Wird dieser Abstand nicht eingehalten, kann der Nachbar verlangen, dass die Hecken und Bäume, die weniger als 2m Abstand zu der Grundstückgrenze haben, entfernt oder auf 2m Höhe zurückgeschnitten werden (Art. 672). Es gibt jedoch drei Ausnahmefälle, zu diesem Klagerecht des Nachbarn:
- Wenn der Besitzer der strittigen Pflanzung einen Nachweis (authentische Urkunde) besitz, welche eine Vereinbarung unter Nachbarn konkretisiert.
- Wenn „die Nutzung des guten Familienvaters“ zutrifft: dieser wenig explizite Begriff besagt, dass beide Grundstücke ursprünglich nur ein Grundstück bildeten und dass es später zu einer Teilung dieses Grundstücks kam, woraus sich die Nichteinhaltung der bei Anpflanzungen vorgeschriebenen Entfernungen erklärt.
- Wenn die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entfernungen seit über 10 Jahren besteht, ohne dass der Nachbar jemals gerichtlich dagegen vorgegangen ist.
Trifft eine dieser Situationen zu, können Bäume oder Hecken auf weniger als 2m Distanz zu der Grundstücksgrenze mehr als 2m Höhe behalten, ohne dass der Nachbar eine Beschneidung oder Entfernung einklagen kann. Sterben diese Hecken oder Bäume ab oder werden durch andere Gründe entfernt, müssen neue Planzungen die gesetzlich vorgeschriebene Distanz von 2m zur Grundstücksgrenze einhalten bzw. beginnt die 10-Jahres Verjährung wieder bei null.
Darf mein Nachbar Zweige und Wurzeln von meinen Bäumen und Hecken, die auf sein Grundstück hinüberragen entfernen bzw. von mir verlangen, dass Ich diese entferne?
Wenn Zweige und/oder Wurzeln von meinen Gehölzen auf das Grundstück des Nachbarn hinüberragen, kann der Nachbar diese auf seinem Grundstück (also bis zur Grundstückgrenze) entfernen. Bzw. kann der Nachbar auch von mir verlangen, dass Ich die Äste meiner Gehölze, welche auf sein Grundstück hinüberragen auf die Grundstücksgrenze zurückschneide. Zusätzlich hat er das Recht die Früchte, welche auf herüberragenden Ästen wachsen selber zu ernten.
Diese Rechte unterliegen auch nicht der 10-Jahre-Verjährungs-Ausnahme. Äste und Wurzeln können also auch noch nach 10 Jahren Bestand vom Nachbarn auf dem eigenen Grundstück entfernt werden. Ausnahme: Das Recht, Wurzeln und Äste abzuschneiden gilt nicht für Bäume, die durch das Naturschutzgesetz oder über den Denkmalschutz geschützt sind. Auch Randbäume, die mehr als 30 Jahre alt und Teil eines Waldmassivs von mehr als einem Hektar sind, sind von diesem Recht ausgenommen. Empfehlung: Wenn möglich den Dialog zum Nachbarn suchen und eine Lösung finden mit welcher beide Parteien leben können.