Geplanter Bau einer Asphaltmischanlage in Schifflingen
Anfang August fand in der Gemeinde Schifflingen eine öffentliche Prozedur für den geplanten Bau einer Asphaltmischanlage auf dem Standort „Am Monkeler“ statt. Auf grosse Kritik stiess dabei natürlich der Zeitpunkt der Prozedur, da gerade Anfang August viele BürgerInnen in Ferien sind und Ihre Einspruchsrechte derart nicht nutzen konnten. Kam dann noch erschwerend hinzu, dass die Gemeinde nicht bereit war Copien des Dossiers anzufertigen, so wie es das Gesetz vorschreibt… und die Dossiers wurden in einer ersten Phase zudem nur unvollständig ausgehändigt, was ebenfalls ein Prozedurfehler darstellt.
Der Mouvement Ecologique und seine Regionale Süden fordern entsprechend eine Annulierung der Prozedur aufgrund von gravierenden Formfehlern. Es kann und darf nicht sein, dass die Gemeinden Ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bürger nicht gerecht werden.
Des Weiteren wird sich dafür eingesetzt, dass bei derart grossen Betrieben keine Prozedur im August stattfinden soll und alle Akteure (Antragsteller, Umweltverwaltung, Gemeinde) gemeinsam eine andere Vorgehensweise abstimmen (das Gesetz schreibt zeitliche Fristen vor).
Natürlich wurden aber auch inhaltliche Aspekte im Einspruch angeführt, vor allem die Nähe zu Wohneinheiten aber auch zum Naturschutzgebiet „am Brill“, die unzufriedenstellende Berücksichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde u.a.m.
Der detallierte Einspruch im Anhang