Mobilität
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Freie Fahrt für PEDELEC’s – keine Kontrollpflicht mehr in Sandweiler!

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Seit Jahren setzten sich Mouvement Ecologique und Oekozenter Pafendall mit dem Projekt Oekotopten.lu  sowie die „Lëtzebuerger Vëlos-Initiativ“ dafür ein, dass die Verbreitung von PEDELECs (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung), nicht durch beschwerliche und widersinnige Behördengänge zur „Société Nationale de Contrôle Technique“ (Sandweiler) gebremst werden soll (Bis Dato muss der Käufer eines Pedelecs mit der Rechnung zur Kontrollstation, um dann dort ein Konformitätszertifikat ausgehändigt zu bekommen. Das Fahrrad selbst muss nicht vorgezeigt werden).

Diese Sichtweise teilt nunmehr erfreulicherweise auch Nachhaltigkeitsminister Claude Wiseler. Wie er vor kurzem mitteilte, soll die Gesetzgebung geändert werden. Es ist  damit zu rechnen, dass für PEDELECs in einem Jahr kein Konformitätszertifikat mehr notwendig ist!

Der Mouvement Ecologique, sowie Oekotopten.lu  ebenso wie die LVI begrüßen diese schon lang ersehnte Nachricht ausdrücklich, auch wenn man es natürlich lieber gesehen hätte, die Neuerung würde bereits zum Beginn der Radfahrersaison im Frühjahr oder Sommer 2013 greifen.

Nichtsdestotrotz wird diese Nachricht auch mit großer Sicherheit die Fahrradhändler aufatmen lassen, da sich bisher so mancher potenzielle Kunde wegen des Gangs zum „Contrôle technique“ vom Kauf eines Pedelecs abschrecken ließ.

Die Abschaffung dieser Vignette stellt für den Mouvement Ecologique einen zusätzlichen Anreiz dar, wenn man die Mitbürger dazu ermuntern will, sich unter anderem auch mit dem Fahrrad an der sanften Mobilität zu beteiligen. Denn erwiesenermaßen fahren Pedelec-Radler öfter und  länger auf ihrem elektrisch unterstützten Drahtesel zur Arbeit als mit dem klassischen Fahrrad, da der aktive Radiusbereich größer, die benötigte Zeit kürzer und beschwerliche Steigungen leichter zu meistern sind.

Soweit das Pedelec sich nicht in der Größe und Form von einem herkömmlichen Fahrrad unterscheidet ist auch das Mitnehmen in einem geeigneten Zugabteil erlaubt. Das macht es somit zu einem weiteren wertvollen Träger der sanften Mobilität.

Bleibt noch zu erwähnen, dass das Aufheben des Konformitätszertifikats  nur Pedelecs betrifft welche maximal bis 25 km/h elektrisch unterstützt werden. Sogenannte E-Bikes die mit einer motorisierten Unterstützung von über 25 km/h  vorangetrieben werden, müssen weiterhin immatrikuliert werden. Der Käufer eines E-Bikes muss denn auch dieses Fahrzeug, und nicht nur die Rechnung, bei der Kontrollstation vorzeigen. Auch unterscheiden sich E-Bikes durch andere gesetzliche Vorschriften wie Helmpflicht, Rückspiegel, Immatrikulationsplakette, Versicherung und dürfen nicht auf öffentlichen Fahrradwegen benutzt werden. Weigert ein Käufer sich sein E-Bike zu immatrikulieren und verkehrt damit auf öffentlichen Strassen und Fahrradwegen, dann stellt er nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern er macht sich auch strafbar. Um dies zu vermeiden treten Mouvement Ecologique und LVI dafür ein, dass die Immatrikulierung eines E-Bikes vom Verkäufer,

vor Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer gemacht werden muss und somit das Geschäft nur mit Immatrikulationsplakette verlassen darf.

 

Empfehlungen für den Kauf von PEDELECs finden Sie auf www.oekotopten.lu