Landesplanung – Urbanismus
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Einwände zur geplanten Ausweisung einer neuen kommunalen Aktivitätszone in Wahl

In der Gemeinde Wahl wird beabsichtigt, eine neue kommunale Aktivitätszone (« ZAE – auf dem Stein ») zu schaffen. Angeregt durch betroffene BürgerInnen, richtete auch der Mouvement Ecologique seine Einwände gegen diese weitere kommunale Aktivitätszone Zone an die Gemeinde.

Dabei wurden folgende Argumente angeführt :

  • Ein weiterer Wildwuchs an kommunalen Aktivitätszonen ist nicht sinnvoll und wird auch staatlicherseits nicht gefördert – vielmehr gilt es auf die regionalen Aktivitätszonen zu setzen, ggf auch neue!
  • Das Projekt steht im Widerspruch zum Entwurf des sektoriellen Planes geschützte Landschaften.
  • Die Zone ist nicht vertretbar aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes, eine weitere derartige Zersiedlung der Landschaft ist nicht zulässig.
  • Wichtige Fragen betreffend die Abwasserklärung scheinen nicht ausreichend geklärt.
  • Eine weitere potentielle Belastung der EinwohnerInnen muss vermieden werden.
  • Gute landwirtschaftliche Fläche ginge verloren, der Flächenverbrauch wäre zu hoch und würde die Entwicklung der Gemeinde auf anderer Ebene einschränken.

Scheinbar kam die Zone auch desto mehr ins Gespräch, weil ein genehmigter Aussiedlerhof nunmehr in seiner Nutzung zusätzlich zweckentfremdet wird und dort nunmehr Bauschutt „concassiert“ wird. Eine Aktivität, welche eindeutig nicht in der Grünzone zulässig ist. Es sei politisch und rechtlich nicht annehmbar, so der Mouvement Ecologique, dass aus einer de facto illegalen Situation weitere negativen Entscheidungen getroffen werden. Vielmehr besteht der Mouvement Ecologique mit Nachdruck darauf, dass die Aktivitäten eines Aussiedlerhofes ohne Wenn und Aber auf landwirtschaftliche Aktivitäten begrenzt sein müssen und keine  illegalen Aktivitäten dort geduldet werden dürfen oder im Nachhinein genehmigt werden. Dies zumal die Aktivitäten eindeutig eine Belastung von Anrainern darstellen. Insofern ist ein Einschreiten des Umweltministeriums sowie der Gemeinde unbedingt geboten, damit geltendes Recht respektiert wird.

 

Das Schreiben finden Sie in den Downloads