Contournement de Bascharage: Denken wir um!
APPELL AN POLITIK UND GESELLSCHAFT ZUR CHAMBERRENTREE
- September 2026
Der Baubeginn der Phase 1 (N5 -Industriezone) des Contournement de Bascharage ist für diesen Herbst/Winter geplant. Damit wollen Bautenministerium und Ponts&Chaussées vollendete Tatsachen schaffen – obwohl das Projekt juristisch in Frage gestellt bleibt. Bei der Ausschreibung wurde den Baufirmen jeglicher Schadensanspruch im Falle eines Stopps der Baustelle vor Gericht ausdrücklich verwehrt. Am 14.Dezember 2026 soll nämlich vor dem Verwaltungsgericht über den Antrag zur Annullierung der Genehmigung beraten werden.
– Die Argumente der Antragsteller, d.h. der BIGS und der 10 betroffenen Privatpersonen aus Bascharage und Sanem, beruhen auf zahlreichen faktenbezogenen und prozeduralen Elementen der Umweltgesetzgebung.
– Seitdem das „Contournement de Dippach“, als Teil des „Contournement Bascharage-Dippach“ zwischen dem Grenzgebiet und Luxemburg, sowohl von der Gemeindeverwaltung Dippach als auch von der Mobilitätsministerin hinterfragt wurde, bleibt als einzige Begründung nur die direkte Anbindung des Industriegebietes Bascharage durch zwei Wälder an die Autobahn A13. Nicht einmal diese Begründung wurde durch Verkehrsmessungen belegt.
– Zwei Wälder, wovon der Zämerbësch bereits Natura-2000-Zone ist und der Bobësch als solche designiert wurde, würden der Entscheidung zum Opfer fallen. Wir alle haben bei der Hitzewelle dieses Sommers die vielfältigen Vorteile der Wälder und Naherholungsgebiete (wieder)entdeckt. Der Bobësch ist als „ancient forest“ zudem besonders wertvoll und selten. Er würde durch den derzeit vorgesehenen Streckenverlauf in seiner Integrität und in seiner Funktion als Lebensraum für Fauna und Flora, als Wasser- und CO2-Speicher – auch durch die nicht zu unterschätzenden Nachfolgeschäden – auf immer zerstört. Außerdem würde dessen besonderer Schutzstatut als designiertes Natura-2000-Gebiet dadurch missachtet.
– Wenige Umweltauflagen und Kompensierungsmaßnahmen konnten bisher erfüllt werden oder sind überhaupt zu erfüllen. Insbesondere hat dieser Sommer gezeigt, dass Extremhitzewellen neue Baumpflanzungen zusätzlich erschweren, die ohnehin einen alten, wertvollen Baumbestand nicht ersetzen können. Auch ergäbe die aufwendigste Maßnahme, die sich im Bau befindliche Wildbrücke über die A13, am meisten Sinn, wenn das Contournement die freie Wildbahn nicht wieder unterbrechen bzw. einengen würde.
– Die vorgeschlagene Alternative „0+“ wurde niemals ernsthaft untersucht. Sie könnte alle Möglichkeiten miteinander verbinden, die der gratis Öffentliche Transport (wirksame Bus-Bahn-Verbindungen) zusammen mit Verkehrsberuhigungen in den Ortschaften und neuen Fahrradverbindungen auch außerhalb bestehender Straßen schaffen könnten.
– Die Genehmigung bezüglich der Wasserverwaltung des Contournement wurde von uns angefochten, weil sie keine adäquaten Lösungen für die zusätzlich vom Contournement ausgehenden Belastungen des öffentlichen Kanalisationsnetzes und der Chiers (mit ihrem Feuchtgebiet in der „Dreckwiss“) bietet. Die reelle Überschwemmungsgefahr in dieser Gegend wurde auch nicht einkalkuliert. Der Beginn der Bauarbeiten würde den Bach „Pawuesgriecht“ sofort betreffen.
– Noch nicht alle benötigten Grundstücke gehören dem Staat oder sind durch Verträge gesichert. Ja noch nicht einmal die entscheidende Voraussetzung der vor Gericht angefochtenen Genehmigung (Variante Saint-Gobain), nämlich die Verlegung dieses Betriebes, konnte bis heute bestätigt werden.
Noch ist es Zeit, umzudenken.
Wir sind der festen Überzeugung, dass in Zeiten der Klimakrise und des Verlustes der Biodiversität es die erste Voraussetzung der Politik sein müsste, keine weiteren Waldflächen und Naturschutzgebiete zu zerstören und nach Alternativen zu suchen.
Zumindest aber fordern wir, die definitive Gerichtsentscheidung abzuwarten und jetzt nicht mit dem Bau anzufangen, der im Falle einer Annullierung der Baugenehmigung, außer unwiederbringlicher und überflüssiger Umweltzerstörungen, auch sinnlose Kosten für die Allgemeinheit nach sich ziehen würde.
Das Hinterfragen von Entscheidungen, die auf falschen Voraussetzungen basieren und sich in ihrer Auswirkung als negativ für Mensch und Umwelt erweisen, sind das Gebot der Stunde. Verantwortungsvolle Politik zeichnet sich dadurch aus, dass Fehlentscheidungen rechtzeitig erkannt werden und deren Ausführungen beizeiten verhindert werden. Schadensbegrenzung bedeutet mitnichten einen Schritt zurück, sondern einen Schritt nach vorn. Respekt denen, die dies erkennen und demnach handeln!
BIGS a.s.b.l. Mouvement Ecologique Régionale Sud natur&emwelt Sektioun Kordall





