Wegweisendes Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Sachen Klimaschutz: Aber Luxemburger Umweltministerium missachtet Klimaschutzgesetz und Regierungsmitglieder verkennen die Problematik

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Spätestens am gestrigen Donnerstag, dem 31. Juli, hätte das Umweltministerium – so schreibt es das Luxemburger Klimagesetz vor – die Zwischenbilanz 2024 veröffentlichen müssen, inwiefern Luxemburg in diesem Jahr seine festgelegten Ziele zum Einsparen vom CO2 auch eingehalten hat. Dies in den verschiedenen Sektoren der Mobilität, der Industrie / des Bausektors, der Gebäude, der Land- und Forstwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Abwässerklärung.

 

Diese Bilanz wurde aber weder vorgestellt, noch ist sie auf der Internsetseite des Umweltministeriums veröffentlicht.

 

Dies zeugt erneut davon, welchen Stellenwert diese Regierung im Allgemeinen und das Umweltministerium im Besonderen der Klimakrise beimessen. Dabei darf man gespannt sein auf die Resultate. Angesichts der wirtschaftlichen Situation und auch der Probleme in der Baubranche; der Tatsache, dass 2024 noch die integralen Subventionen für E-Autos Gültigkeit hatten u.a.m., dürfte Luxemburg seine Ziele vielleicht noch nicht zu sehr verfehlen.

 

Falls sich jedoch die derzeitige Sichtweise der Regierung in wichtigen klimarelevanten Dossiers durchsetzen würde, würde Luxemburg seine Verantwortung im Klimaschutzbereich in den kommenden Jahren mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich verfehlen.

 

Gemäß offiziellen Zahlen ist die E-Mobilität 2025 wieder rückläufig (Neu zugelassene E-Wagen betrugen in den Monaten April bis Juni nur noch 2.2826 Stück, in den ersten drei Monaten waren es 3.734, in den vorherigen Quartalen jeweils mehr als 3000). Die Frage ist durchaus berechtigt, ob dies auch auf die Reduktion der Subventionen zurückzuführen ist, für welche – man erinnere sich – die Regierung in keiner Form Berechnungen vorlegen konnte, dass sie in dieser Form legitim und angebracht seien. Würde der Ausbau der E-Mobilität stocken, würde dies sonder Zweifel die Umsetzung des Luxemburger Klima- und Energieplanes in Frage stellen – der Mobilitätssektor ist für einen Großteil der luxemburger CO2 Emissionen verantwortlich.

 

Höchst irritierend ist aber auch eine Aussage des Minister für Wohnungsbau und Raumplanung Claude Meisch in einem rezenten Presseinterview. Auf die Frage angesprochen, ob er sich einen Neubau kaufen würde, antwortete er mit ja, falls er die Wohnung für sich selbst brauchen würde. Auf die Rückfrage, im Bestand wäre es aber billiger, gab er zurück, beim Neubau könne man gestalten und habe eine Mitsprache, wie die Wohnung danach aussehen würde. Die persönlichen Vorlieben eines Ministers sind Privatsache. Wenn er diese Ansichtin Zeiten des Klimawandels jedoch auch noch als Wohnungsbauminister kundtut, muss man sie kritisch hinterfragen können. Losgelöst davon, dass man durchaus auch bei der Renovierung hohe Gestaltungs- und Mitsprachemöglichkeiten hat, wird im Luxemburger Klima- und Energieplan deutlich dargelegt, dass die verstärkte Förderung der Renovierung statt des Neubaus unabdingbar ist, wenn die Klimaziele erreicht werden müssen (Reduzierung der sogenannten “grauen Emissionen” aber auch Einsparung der Flächenversiegelung). Die Haltung von Minister Meisch erklärt dann wohl auch, warum Luxemburg bis dato kaum aktiv wurde, um die Renovation von Häusern im erforderlichen Masse zu fördern. Dabei schafft sie Arbeitsplätze, hat ökologische und urbanistische Vorteile und würde es erlauben – im Falle von guten Rahmenbedingungen – weitaus schneller Wohnraum zu mobilisieren. Denn das Potenzial wird momentan nicht ausgeschöpft: Schätzungen zufolge sind 10-15 % der Gebäude in den Ortschaften derzeit ungenutzt.

 

Rezente Aussagen der Mobilitätsministerin Yuriko Backes brachten das Faß dann aber zum Überlaufen. Mit einer “non-Chalance” sonder gleichen führte sie an, der Flughafen Luxemburgs müsse ausgebaut werden, Luxemburg brauche langfristig einen neuen Flughafen. Zitat: “Die Prognosen, die wir haben, lauten, dass wir bis 2040 auf über acht Millionen Fluggäste kommen. Heute sind wir bei fünf Millionen. Jetzt arbeiten wir daran, die nächsten 20, 30 Jahre zu antizipieren. Ich möchte, dass wir gestalten und nicht dem Wachstum weiter hinterherlaufen. Daher gehe ich davon aus, dass Luxemburg in Zukunft einen neuen Flughafen brauchen wird”. Wer in Zeiten des Klimawandels, in dem andere Länder über das Zurückschrauben vom Flugverkehr diskutieren (z.B. indem bestimmte Kurzstreckenflüge reduziert werden) und die regionale Wirtschaft gestärkt werden soll, derartige Aussagen macht, ist schlichtweg unverantwortlich gegenüber den kommenden Generationen.

 

All dieses reiht sich wohl ein in den vom Staatsminister verkündeten “pragmatischen” Klimaschutz.

 

Diese problematische Aussagen und Positionen wurden groteskerweise quasi zeitgleich mit einem wegweisenden Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 zum Klimawandel geäußert.

In diesem legt der Gerichtshof (IGH) zentrale völkerrechtliche Verpflichtungen – auch jeden einzelnen Landes, im Umgang mit der Klimakrise unmissverständlich dar. Hervorhebenswert ist, dass er eindeutig festhält die 1,5°C-Grenze sei völkerrechtlich relevant, die nationalen Klimaziele müssten ambitioniert und gerecht sein, Klimaschutz sei Teil des Menschenrechtsschutzes, auch private Emissionen würden einer staatlichen Verantwortung unterliegen. Die einzelnen Länder mit akutem Existenzrisiko müssten zudem völkerrechtliche Anerkennung behalten. Dieses Urteil verstärkt somit auch die Anforderungen an die Bestrebungen der EU-Mitgliedsstaaten ein ambitionniertes Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2040 festzulegen und dies mit klaren Beiträgen (NDC) der EU-Länder zu untermauern.

 

Das Handeln der Luxemburger Politik wird diesem Anspruch bis dato nicht gerecht und die angeführten Beispiele zeigen, dass es scheinbar immer noch an einem Grundverständnis für die Klimakrise fehlt.

Dabei sind die verheerenden Auswirkungen der fortschreitenden Klimakrise menschenbedrohlich. Wer die Klimapolitik dem Alltagspragmatisms unterordnet, handelt fahrlässig gegenüber den heutigen und den kommenden Generationen … und im Widerspruch zum Gutachten des internationalen Gerichtshofs.

 

Mouvement Ecologique asbl
1. Augsut 2025

 

Die gesamte Pressemitteilung können Sie hier herunterladen

 

01.08.25