Wéi en Déiereschutzgesetz fir Lëtzebuerg ?
Am 2. Mai fand eine sehr interessante Diskussion rund um die Thematik des neuen Tierschutzgesetzes statt.
Am Rundtischgespräch nahmen teil: Lukas Berger, Sarah Wehrli (Schweizer Tierschutz STS, Berater des Mouvement Ecologique bei der Erstellung seines Gutachtens), Dr Félix Wildschutz, Directeur Administration des services vétérinaires, Gusty Graas, Präsident der Landwirtschaftskommission der Abgeordnetenkammer, Jeff Boonen, Lëtzebuerger Landjugend a Jongbaueren, Stephane Decker, engagierter Anwalt im Tierschutzbereich.
Der Austausch war äußerst anregend und spannend für alle Anwesenden. Dabei waren sich alle Anwesenden bewusst, dass ein optimaler Tierschutz – so bedauerlich das ist – nicht von heute auf morgen erreicht werden kann, dass es aber gilt jetzt die Weichen unbedingt in diesem Sinne zu legen. Außerdem sollte der Landwirt in seinen Anstrengungen gefördert – die Rahmenbedingungen für einen verstärkten Tierschutz seitens der Landwirtschaft verbessert werden.
Dabei standen Fragen im Fokus wie:
Soll Luxemburg im Tierschutz über die minimalen EU-Vorgaben hinaus gehen? Sollten nicht im Luxemburger Gesetz nicht weitreichendere Minimalkriterien für den Tierschutz verankert werden, wie dies auch in der Schweiz der Fall ist.
Welche Bereitschaft gibt es in der Landwirtschaft, um den Tierschutz zu verstärken?
Wie kann auch die sogenannte “Qualzucht”, d.h. die Züchtung mit dem Ziel eines besonders hohen wirtschaftlichen Ertrages auf Kosten des Tieres, stärker unterbunden werden?
Welche Rolle kommt dem Verbraucher zu, welche anderen Akteuren (Produzenten aber vor allem auch Vermarkter, Horesca-Bereich u.a.m.).
Bemerkenswert war, mit welcher Entschiedenheit die Vertreter aus der Schweiz argumentierten, gerade durch einen verstärkten Tierschutz würden neue Chancen und ein Mehrwert für die Landwirtschaft entstehen. Nur eine Landwirtschaftspolitik, die den VerbraucherInnen in aller Transparenz darlegen könnte, inwiefern sie besonders tierfreundlich und ökologisch ist, wäre zukunftsfähig in dem globalisierten Markt.
Natürlich konnten auf dem Rundtischgespräch nicht alle Fragen angegangen – und schon gar nicht gelöst werden. Aber es war sehr positiv, dass dieser konstruktive Austausch zwischen allen Beteiligten möglich war.
Die Rolle des Landwirtschaftsministeriums sowie der zuständigen Kommission der Abgeordnetenkammer ist es nunmehr, aufgrund der zahlreichen Einwände zum Entwurf des Tierschutzgesetzes Verbesserungen am vorliegenden Projekt durchzuführen. Man darf gespannt sein.