Demokratie – Bürgerbeteiligung
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Verbesserter Zugang der Presse zu Informationen: ja! Wo bleibt jedoch ein verbesserter Zugang der Bürger:innen?

Der Mouvement Ecologique hat zur Kenntnis genommen, dass gemäß heutiger Stellungnahme des Staatsministeriums der Zugang zu Informationen seitens der Presse verbessert werden soll. Dies, gemäß Aussagen des Ministeriums, in enger Absprache mit dem „Conseil de Presse“.

Falls hier eine positive Entwicklung stattfinden würde, wäre dies selbstverständlich absolut begrüßenswert. Der Presse kommt eine äußerst wichtige Rolle in Demokratien zu und entsprechend auch ihrem Zugang zu Informationen.

Der Mouvement Ecologique verwehrt sich jedoch ausdrücklich dagegen, dass in der Pressemitteilung des Staatsministeriums vermittelt wird, als ob der verbesserte Zugang zu Informationen seitens der Journalisten implizit mit einem verbesserten Zugang von informationen für Bürger:innen und der Zivilgesellschaft gleichzusetzen wäre. Bürger:innen haben jedoch – auch außerhalb des Presserechtes – ein ureigenes Recht auf angemessenen Zugang zu Informationen !

Und gerade in diesem Bereich besteht erheblicher Nachholbedarf, der weit über die aktuellen Aussagen des Staatsministeriums betreffend die geplante Reform hinausgeht. Die Fakten in diesem Zusammenhang sind eindeutig:

  • Das aktuelle Gesetz (*) gesteht den Bürger:innen nur sehr begrenzte Rechte des Zugangs zu Informationen zu: es liegt z.T. recht weit hinter jenen von zahlreichen (EU)-Ländern zurück;
  • Zahlreiche Ausnahmebestimmungen, eine schlechte Definition, welche Art von Informationen unter das Gesetz fallen und demnach zugänglich sind oder nicht, unklare Verantwortlichkeiten u.a.m lassen das „Informationsgesetz“ zu einem „Informationsverhinderungsgesetz“ verkommen. So wird z.B. das Recht auf Informationen auf rein „administrative Dokumente“ begrenzt. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist und was nicht, ist (als ein Beispiel unter vielen) nicht geklärt.

Anlässlich des Votums des Gesetzes in der Abgeordnetenkammer im Jahre 2018 waren alle diese Probleme bereits bekannt. Damals wurde entschieden, das Gesetz trotzdem in dieser Form zu verabschieden und es nach 2 Jahren zu überarbeiten, falls dies erforderlich sei.

So manche Bestimmung hat sich, wie nicht anders zu erwarten, als äußerst unzufriedenstellend herausgestellt und ein dringender Überarbeitungsbedarf ist eindeutig.

Der Mouvement Ecologique erwartet deshalb vom Staatsministerium, dass der Dialog über den Reformbedarf des Gesetzes über den Kreis der Journalisten hinaus geöffnet wird und auch Akteure der Zivilgesellschaft / Bürger:innen in die Überarbeitung eingebunden werden. Konkrete Vorschläge zur generellen Verbesserung des Zugangs zu Informationen (über die nun angekündigten) müssten noch – wie versprochen – in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden.

Der Zugang zu Informationen ist gerade u.a. in Zeiten von „fake news“, eines gewissen Vertrauensverlustes in demokratische und politische Prozesse, der Notwendigkeit mündige Bürger:innen Ernst zu nehmen wichtiger denn je.

Dass das Staatsministerium bis dato blind auf diesem Auge zu sein scheint, ist nichtnachvollziehbar.

Luxemburg braucht ein transparentes Informationsgesetz, statt eines „Informationsverhinderungsgesetzes“, dies im Interesse der Allgemeinheit!

Mouvement Ecologique asbl

  1. Juli 2023

 

(*) : loi du 14 septembre 2018 relative à une administration transparente et ouverte