Sicherheitsaspekte beim Bau von Solaranlagen, Isolationsmaterialien, Begrünungsmaßnahmen … Anregender Austausch mit dem CGDIS
Der Mouvement Ecologique und das Oekozenter Pafendall hatten rezent eine anregende Unterredung mit Verantwortlichen des CGDIS (Corps grand-ducal d’incendie et de secours).
Die Unterredung fand auf Anfrage des Mouvement Ecologique statt. Auslöser war, dass der Mouvement Ecologique bei bestimmten Dossiers (z.B. beim Bau von Solaranlagen bei Privathäusern) immer wieder mit der Aussage konfrontiert wurde, bestimmte Normen würden vom CGDIS in den unterschiedlichen Genehmigungsprozeduren aufgrund ihrer Kompetenzen von Bauträgern verlangt.
Die Veranwortlichen legten dar, dass sie Gemeinden bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten bzw. ab einer Größe von 400 m2 beraten würden. Ihre Stellungnahme hätte aber lediglich einen Empfehlungscharakter. Diese Empfehlungen vom CGDIS würden aber manchmal pauschal 1:1 von den Gemeinden in die Bestimmungen der Bebauungspläne (PAG’s) bzw. der Teilbebauungspläne (PAP’s) als rechtlich verbindend für einzelne Privathäuser übernommen, was nicht das Ziel und nicht angebracht sei. Anders sähe es bei kommodo-pflichtigen Gebäuden (also tendenziell auch größeren und auch öffentlichen Gebäuden) aus. Dort würden die Vorgaben der ITM – der Inspection du Travail et des Mines – gelten und müssten entsprechend umgesetzt werden.
In beiden Fällen sind dabei auch Konstruktionen mit Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen grundsätzlich zulässig, insofern sie denn die empfohlenen bzw. vorgegebenen Feuerwiderstandsklassen einhalten. Man ist sich aber beim CGDIS bewusst, dass entsprechende feuerbeständige Konstruktionsmethoden auch bei nachwachsenden Rohstoffen durchaus möglich sind. Die Verantwortlichen machten deutlich, dass für sie nicht die Materialien an sich relevant sind, sondern die Feuerwiderstandsfähigkeit der Konstruktion ausschlaggebend sei. In dieser Hinsicht ist auch eine beschädigte Dämmfassade mit „Styropor“ durchaus problematisch.
Interessant war es, den Blickwinkel des CGDIS auf bestimmte Dossiers besser kennenzulernen. Angeführt wurden dabei sehr konkrete Aspekte wie z.B.: Integrierte Solardachziegel wären für die Feuerwehrleute in der Nacht nicht so gut zu erkennen, sodass dies im Falle eines Brandes ein Problem darstellen könnte (leider werden dem CGDIS nicht automatisch Informationen zum Gebäude zur Verfügung gestellt), oder aber Solaranlagen, die zu nahe am Nachbardach angebracht wären, könnten ein Problem darstellen, wenn eine Feuerschneise ins Dach geschnitten werden müsse, damit ein Brand nicht zum Nachbardach überspringt. Es müsse generell immer eine freie von PV nicht-belegte Stelle im Dach sein, damit im Falle eines Dachstuhlbrandes die Feuerwehr einen Zugang zum Dach schneiden kann…
Was Feuerwehrwagen anbelangt, die für das Löschen höherer Gebäude benötigt werden, würden diese einen breiteren Standsockel benötigen und so müsste dann auch ein breiterer Durchgang auf der Straße gewährleistet sein. Grünstrukturen dürften dem Zugang zu dem Haus nicht im Wege stehen.
Dabei wurde von den Verantwortlichen immer wieder angeführt, sie seien durchaus offen für den Einbau von erneuerbaren Energien sowie für eine stärkere Durchgrünung. Aber es müssten Basisprinzipien aus Sicherheitsgründen respektiert werden.
Derzeit würde, so die Verantwortlichen, gemeinsam mit dem Innenministerium an Orientierungswerten gearbeitet, die die Gemeinden dann in ihren Flächennutzungsplänen bzw. für Teilbebauungspläne übernehmen könnten. Dabei würden Fragen beantwortet wie: Welche Bestimmungen sollen beim Bau von Solaranlagen respektiert werden? Wie soll der Umgang mit Grünstrukturen, z.B. auch einer Fassaden- oder Dachbegrünung geregelt werden? Gearbeitet werden würde auch an Empfehlungen, welche Baumaterialien unter welchen Bedingungen empfehlenswert sind.
Angesprochen wurde auch die Frage der E-Mobilität, wobei der CGDIS betonte, dass ihrerseits keine Daten vorliegen würden, dass es hier – wie z.T. in den Medien der Eindruck erweckt wird – eine besondere Gefahr von verstärkten Bränden bestünde, das Gegenteil sei der Fall. Auch der Einbau von E-Ladestationen in größeren Mietshäusern würde aus ihrer Sicht a priori kein Problem darstellen.
Die Vertreter des Mouvement Ecologique sowie des Oekozenter Pafendall hoben hervor, es müsse eine gewisse Verhältnismäßigkeit bestehen zwischen dem Anspruch der absoluten Sicherheit sowie der Notwendigkeit und dem Wunsch nach mehr Durchgrünung und dem verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien.
Schlussendlich sei es an den politischen Verantwortlichen, aufgrund der Empfehlungen bzw. Gutachten eine abgewogene Entscheidung zu treffen. Die Erstellung von Leitlinien für die Gemeinden – die gemeinsam vom CGDIS mit u.a. dem Innenministerium erfolgt – in ist diesem Zusammenhang begrüßenswert. Dabei gilt es auch die Stimmen des Umwelt- sowie des Energie- und Wirtschaftsministeriums zu berücksichtigen.
Insgesamt ein sehr offener und anregender Austausch!
15.05.24