Für demokratische und bürgernahe Gemeinden
Artikel 14 des Gemeindegesetzes sieht vor, dass jeder Gemeinderat seine Funktionsweise in einem internen Reglement klären soll: „Le conseil communal se donne un règlement d’ordre intérieur qui arrête la façon dont il exerce ses attributions, compte tenu des dispositions de la loi“.
1989 erstellte das Innenministerium ein entsprechendes „règlement type“ für die Gemeinden. Dieser Vorschlag wurde vom Ministerium bis dato nicht überarbeitet. Deshalb hat der Mouvement Ecologique – auf der Grundlage dieses Textvorschlages des Innenministeriums von 1989 – weitere Anregungen entwickelt.
Denn es ist nach Ansicht des Mouvement Ecologique angebracht, im Rahmen des gesetzlich machbaren, in einem zeitgemäßen Reglement über die Vorschläge des Ministeriums hinaus neue zukunftsweisende Akzente zu setzen. Dies vor allem in den Bereichen Demokratie, Bürgerbeteiligung, Rechte der Mitglieder des Gemeinderates sowie der beratenden Kommissionen, Informationspolitik der Gemeinde u.a.m.
Der Mouvement Ecologique hat diese Vorschläge an alle Gemeinden weitergeleitet.