Fehlende Sicherheitsvorrichtung im AKW Cattenom: die Gerichtsverhandlung gegen EDF findet am 10. Februar 2017 vor dem Berufungsgericht in Metz statt

Während ein Großbrand die zum Himmel schreienden Sicherheitsprobleme des AKW Cattenom wieder in den Fokus rückt, muss sich EDF vor dem Berufungsgericht Metz für die bereits seit dem Bau des AKW fehlende Sicherheitsvorrichtung, die ein unbeabsichtigtes Entleeren der Lagerungsbecken für Brennelemente verhindern soll, verantworten.

Die Anhörung findet am 10. Februar 2017 um 9 Uhr statt. 

Eine äußerst wichtige Sicherheitsvorrichtung, die bereits seit dem Bau der Anlage fehlte

In jedem Kernkraftwerk gehört normalerweise eine Sicherheitsvorrichtung zur Standardausrüstung der Lagerbecken für neue oder verbrauchte Brennelemente, die verhindern soll, dass diese sich irrtümlicherweise durch einen Bedienungsfehler leeren können. Ein solch unbeabsichtigtes Leerlaufen könnte innerhalb weniger Stunden stattfinden. Bei den Brennelementen, die dann nicht mehr gekühlt würden, würde eine Kernschmelze einsetzen und sie würden so Radioaktivität an die Umgebung abgeben. Ein solcher Unfall wäre umso schlimmer, weil die fraglichen Lagerbecken nicht abgeschirmt sind.[1]

Am 21. Dezember 2011 hat EDF also erst festgestellt, dass bei den Brennelemente-Lagerbecken der Reaktorblöcke 2 und 3 von Cattenom diese Sicherheitsvorrichtung noch nie existiert hatte! In fast 30 Jahren hat nur großes Glück verhindert, dass dadurch ein Unfall wie oben beschrieben eintrat. Und obwohl so ein Problem unverzüglich hätte gemeldet werden müssen, hat EDF die französische Atom-Aufsichtsbehörde erst 28 Tage später darüber informiert. Diese wiederum hat, was höchst selten passiert, diese Anomalie auf Stufe 2 der internationalen INES-Skala klassiert.

Um diese nicht hinnehmbare Nachlässigkeit, die zu einem schweren Unfall hätte führen können, anzuprangern, hat der Dachverband „Sortir du nucléaire“ im Februar 2012 Klage gegen EDF erhoben.

Die Verbände France Nature Environnement und MIRABEL-Lorraine Nature Environnement sind dann als Nebenkläger aufgetreten. Am 3. November 2015 wurde der Fall vor der Strafkammer des Landesgerichts von Thionville verhandelt.

Obwohl selbst die Atom-Aufsichtsbehörde ausführlich Zeugnis davon abgelegt hat, wie wichtig diese Sicherheitseinrichtung ist, hat das Gericht unverständlicherweise EDF freigesprochen. Daraufhin haben die Verbände Berufung eingelegt und der Fall wird am 10. Februar 2017 um 9 Uhr vor dem Berufungsgericht Metz gehört werden.

Die auftretenden Störungen werden immer beunruhigender 

Das größte französische AKW Cattenom ist seit mehreren Jahren der Schauplatz einer beunruhigenden Abfolge von immer neuen Problemen: der verschlechterte Zustand der Notstromaggregate[2], nicht funktionierende Ventile, zahlreiche ungeplante Sicherheitsabschaltungen  und zuletzt ein riesiger Brand, der 1000 m² Bürofläche zerstört hat.

Allein die Tatsache, dass dieser Brand überhaupt auf dem Gelände des AKW ausbrechen konnte, ist schon beunruhigend genug, aber dessen Folgen dürften nicht heruntergespielt werden. Die brennenden Gebäude wurden für den „Grand carénage“ errichtet, dieses Programm von Wartungsarbeiten, die das AKW auf den aktuellen Stand der Normen bringen und seinen Betrieb für weitere 10 Jahre über die Altersgrenze von 40 Betriebsjahren hinaus ermöglichen soll. Wie die Tageszeitung „le Républicain Lorrain“ es unterstreicht, wird es „einige Zeit dauern, bis die Subunternehmer die verbrannten Unterlagen oder die Daten der den Flammen zum Opfer gefallenen Computern wieder neu erstellt haben“. So kann man sich nur berechtigterweise Sorgen machen um die Bedingungen, unter denen diese schwierigen, gefährlichen und manchmal unerhörten Arbeiten durchgeführt werden sollen, die eigentlich eine engmaschige Kontrolle und notwendige Rückverfolgbarkeit erfordern.

Dieses Kernkraftwerk, das eine ganze europäische Region bedroht, darf vor allem keine Erlaubnis für eine Verlängerung seines Betriebes erhalten. Die Anti-Atom-Verbände rufen daher dazu auf, sich um 8.45 h vor dem Berufungsgericht (3, rue Haute-Pierre) zu treffen, um an die Notwendigkeit zu erinnern, dass Cattenom so schnell wie möglich abgeschaltet werden muss. 

Vor der Anhörung wird ein Pressebriefing stattfinden. 

Alle Unterlagen zu dem Fall finden Sie unter:  http://www.sortirdunucleaire.org/Absence-de-dispositif-casse-siphon-sur-les  

 

 [1] Ein solches Unfallszenario wurde 2012 vom IRSN (Institut für Strahlenschutz und atomare Sicherheit) genannt und wurde ebenfalls detailliert geschildert in einem Bericht, der dem Dachverband „Sortir du Nucléaire“ zugespielt wurde.

[2] http://www.lequotidien.lu/grande-region/nucleaire-francais-et-cattenom-la-fuite-qui-derange-dossier/

 

Ansprechpartner für die Presse :

Maître Etienne Ambroselli (Rechtsanwalt) : + 33 (0)6 09 30 80 67

Charlotte Mijeon (Réseau “Sortir du nucléaire“, deutschsprachig) : + 33 (0)6 64 66 01 23

François Drapier (Sortons du nucléaire Moselle) : +33 (0)7 55 61 33 55