Europäische Kommission will Bürgereinfluss bei Freihandelsabkommen Amerika / EU und CETA ausschalten
Ein europaweites Bündnis aus Nicht-Regierungsorganisationen aus dem sozialen und ökologischen Bereich, Gewerkschaften, Entwicklungsorganisationen, landwirtschaftlichen Verbänden u.a.m. beabsichtigte, gemeinsam ein Europäisches Bürgerbegehren gegen die internationalen Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA durchzuführen. Ziel war es, mittels ausreichenden Unterschriften der BürgerInnen Europas den Widerstand zu diesen Abkommen zum Ausdruck zu bringen. Eine derartige Initiative benötigt aber das Einverständnis der EU-Kommission.
In Luxemburg sollte diese Initiative von der gemeinsamen Plattform gegen das Freihandelsabkommen TTIP unterstützt werden.
Die EU-Kommission hat heute angekündigt, dieses Begehren nicht zuzulassen. Gross ist nun der Schock unter den Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative, für das mittlerweile knapp 230 Organisationen aus 21 EU-Ländern umfassende Bündnis. Mit desto mehr Engagement wird die Initiative weiter gegen das Freihandelsabkommen vorgehen, denn, so die Initiatoren: „Die Ablehnung der Bürgerinitiative reiht sich ein in die Strategie der EU-Kommission, Bevölkerung und Parlamente aus den Verhandlungen um CETA und TTIP rauszuhalten. Statt Bürgerinnen und Bürgern werden hier lieber Lobbyisten gehört.“
Die Ablehnung der EBI wird damit begründet, die Verhandlungsmandate zu TTIP und zum CETA seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte zwischen den EU-Organen und insofern durch eine Bürgerinitiative nicht anfechtbar. „Die Auffassung der Kommission, dass nur Rechtsakte mit Wirkung auf Dritte durch eine EBI berührt werden dürfen, ist offensichtlich rechtsfehlerhaft. Das Verhandlungsmandat der Kommission ist ein förmlicher Beschluss des Rats und ein Rechtsakt. Würde die Rechtsauffassung der Kommission Bestand haben, hieße das im Klartext: Der Bevölkerung sind bei der Entwicklung internationaler Verträgen jeder Art die Hände gebunden – eine Auskunft, die ebenso erschreckend wie skandalös ist“, so Efler.
Darüber hinaus, so die Begründung, könne die Kommission keine negativen Ratifizierungsvorschläge machen und insofern der EBI-Forderung, die Verhandlungen über CETA und TTIP nicht abzuschließen auch nicht nachkommen. „Im Umkehrschluss heißt das, internationale Verhandlungen der Kommission dürfen durch Bürgerinnen und Bürger nur bejubelt, nicht aber kritisiert werden“, fasst Efler zusammen. Das EBI-Bündnis, das vor Einreichung der Bürgerinitiative ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt hatte, erwägt nun rechtliche Schritte und will den für diesen Fall vorgesehenen Weg vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen.
Statt auf die Bedenken angesichts einer bürgerfernen Handelspolitik einzugehen, verweigert die Kommission die Auseinandersetzung. „Das erscheint aus Bürgersicht als Akt der Willkür, verprellt engagierte Menschen in Europa und ist Wasser auf die Mühlen der Europa-Gegner.“ so die Meinung der Unterstützer der Initiative.
Vor diesem Hintergrund fordern das europäische Bündnis und auch die Luxemburger Trägerorganisationen den neuen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker auf, den undemokratischen Kurs der EU-Kommission zu korrigieren und sein Versprechen wahrzumachen, Demokratie und Transparenz herzustellen. „Offenbar fürchtet die Kommission diese EBI, die das Potential hat, zur bisher erfolgreichsten Bürgerinitiative zu werden“, sagt Efler. „Wenn die Brüsseler Bürokratie glaubt, die Bürgerproteste gegen die Investitionsverträge mit dieser Ablehnung stoppen zu können, hat sie sich geirrt. Wir werden es nicht auf sich beruhen lassen, dass die Kommission versucht, Bürgerinnen und Bürgern die Hände zu binden.“
Luxemburger Plattform
Action Solidarité Tiers Monde – Aleba – Bio-Lëtzebuerg – Caritas Luxembourg – Cercle de coopération des ONG de développement – CGFP – FNCTFFEL – Greenpeace Luxembourg – LCGB – Lëtzebuerger Jongbaueren a Jongwënzer a.s.b.l. – Mouvement écologique – natur&ëmwelt a.s.b.l. – OGBL – Syprolux – Union luxembourgeoise des consommateurs
Begründung der EU-Kommission zur Ablehnung:
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/non-registered/details/2041
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernhard Kempen:
http://stop-ttip.org/wp-content/uploads/2014/09/EBI-Gutachten20140430.pdf