„Recht op Reparatur“ gëtt elo och zu Lëtzebuerg gesetzlech verankert!
Sehr positive Ansätze – aber es besteht Optimierungsbedarf
Das Recht auf Reparatur ist ein wesentlicher Ansatz, um der Wegwerfgesellschaft und der geplanten Obsoleszenz (also der absichtlich verkürzten Lebensdauer von Produkten) entgegenzuwirken.
Genau jetzt ist ein wichtiger Zeitpunkt, um dieses Recht der Verbraucher:innen zu stärken. Denn knapp zwei Monate vor dem seitens der EU vorgegebenen Termin zur Umsetzung einer EU-Richtlinie hat die Regierung ein Gesetzesprojekt vorgelegt, welches diese zur Stärkung des Rechts auf Reparatur im Wesentlichen getreu umsetzt.
Die Direktive bietet dabei sehr positive Ansätze: Insbesondere Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Hersteller Reparaturen künftig nicht durch technische oder softwarebezogene Mittel behindern dürfen. Auch die Verlängerung der Fristen für die Feststellung von Mängeln an den Gegenständen durch Verbraucher:innen und der Garantie ist zu begrüßen.
Damit das Recht auf Reparatur jedoch tatsächlich Wirkung entfalten kann, reicht die gesetzliche Umsetzung der EU-Direktive alleine nicht aus. Entscheidend sind konkrete Rahmenbedingungen, die Reparaturen gegenüber dem Neukauf attraktiv und zugänglich machen.
Der Mouvement Ecologique sieht daher insbesondere folgenden Handlungsbedarf:
Luxemburg sollte sich auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung der Richtlinie einsetzen
Es sind vor allem strengere Vorgaben erforderlich für Produkte, die über Online-Marktplätze von Anbietern außerhalb der EU (z.B. Temu) verkauft werden. Denn bei diesen kann das Recht auf Reparatur aufgrund unklarer Anforderungen weitestgehend theoretisch bleiben . So müssen diese Plattformen zwar einen Vertreter innerhalb der EU angeben, der theoretisch die Wahrung von EU-Recht sicherstellen soll. Parallel gibt die Direktive aber nicht vor, wie diese Vertreter konkret das Recht auf Reparatur umsetzen sollen, so dass deren Umsetzung äußerst ungewiss ist.
Zudem sollte der Anwendungsbereich auf weitere Produktkategorien, insbesondere kleine Haushaltsgeräte, ausgeweitet werden. Die bestehende Verordnung bezieht sich in der Tat nur auf größere Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschränke und Waschmaschinen). Wichtig wären aber ähnliche Bestimmungen für kleinere Haushaltsgeräte (z.B. Kaffeemaschinen), die auch oft repariert werden könnten.
Die Reparaturkultur in Luxemburg muss stärker unterstützt werden
Die Zusammenarbeit mit professionellen Reparaturbetrieben sowie die Rolle der Ressourcenzentren bei Wiederverwendung und Ersatzteilen sollten in diesem Kontext gestärkt werden. Das Gesetzesprojekt stellt in diesem Bereich keinen Fortschritt dar.
Aber auch „Repair Cafés“ und andere zivilgesellschaftliche Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reparatur, zur Vermittlung von Wissen und zur Sensibilisierung. Sie sollten besseren Zugang zu Reparaturinformationen und Ersatzteilen erhalten – aktuell sind diese Elemente kommerziellen Reparateuren vorbehalten. Dabei können auch ehrenamtliche Reparateure davon profitieren. So verstärkt der Zugang zu Reparaturinformationen sogar die Sicherheit der Reparatur.
Das Know-how im Reparaturbereich muss gesichert und weiterentwickelt werden Der Reparatursektor steht vor Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung und muss zugleich mit der zunehmenden technischen und softwarebezogenen Komplexität von Geräten Schritt halten. Reparatur sollte deshalb stärker in Ausbildung und Weiterbildung verankert und der Beruf des Reparateurs aufgewertet werden.
Ein nationaler Reparaturbonus sowie weitere Anreize für Reparatur sollten das Gesetz möglichst rasch ergänzen
Bis dato haben 50 Gemeinden einen kommunalen Bonus eingeführt (siehe www.oekotopten.lu). Diese kommunale Initiative ist äußerst positiv zu werden. Notwendig wäre es jedoch, einen nationalen Bonus einzuführen. Ein solcher würde die Kosten als wichtigsten Hemmschuh für Reparaturen reduzieren, einen gleichberechtigten Zugang aller Bürger:innen (unabhängig davon, ob ihre Gemeinde die Initative ergreift oder nicht) gewährleisten und die Gemeinden von der derzeit unterschiedlichen kommunalen Förderung entlasten. Auch eine Finanzierung des Reparaturbonus durch die Hersteller anstatt durch die öffentliche Hand nach dem Beispiel Frankreichs, sollte geprüft werden. Ergänzend sollte eine Ausweitung des superreduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3 % auf bestimmte Reparaturleistungen geprüft werden.
Die Umsetzung muss durch klare Orientierung und ein systematisches Monitoring begleitet werden
Das Gesetz will den Preis der Reparatur so niedrig wie möglich halten und eventuelle „Exzesse“ verhindern. Allerdings bedürfen insbesondere die Begriffe „angemessener Preis“ und „angemessene Dauer“ der Reparatur einer konkreteren Auslegung. Ein Interpretationsleitfaden könnte Verbraucher:innen und Reparaturbetrieben mehr Sicherheit geben. Gleichzeitig sollten regelmäßig Daten zu Reparaturpreisen, Ersatzteilkosten und dem Verhalten der Verbraucher:innen erhoben werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern. Diese Informationspolitik seitens der zuständigen Ministerien gilt es gesetzlich besser zu regeln.
Schließlich braucht es eine dauerhafte Sensibilisierung
Die Regierung gibt an, parallel zur Verabschiedung des Gesetzes eine Kampagnedurchzuführen, in welcher die Verbraucher:innen über ihre neuen Rechte informiert werden.
Diese sollte den Auftakt einer kontinuierlichen Kommunikation bilden und Verbraucher:innen insbesondere über die bereits verfügbaren Informationen zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Produkten informieren. Das Portal oekotopten.lu kann hierbei eine wichtige ergänzende Rolle spielen.
Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt – Luxemburg ist allerdings bereits im Verzug bei der Umsetzung, da diese spätestens am 31. Juli 2026 hätte stattfinden müssen.
Der Mouvement Ecologique fordert die Regierung jedoch auf, über die reine Umsetzung der europäischen Vorgaben hinauszugehen und bereits jetzt die notwendigen Rahmenbedingungen für eine echte Reparaturkultur zu schaffen. Nur durch konkrete finanzielle Anreize, die Stärkung des Reparatursektors und zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie eine kontinuierliche Sensibilisierung und Evaluierung kann das Recht auf Reparatur tatsächlich im Alltag der Verbraucher:innen verankert werden.
06.10.2026





