Regierung plant problematische Rückschritte im Klimaschutzbereich! Nein zu einer stärkeren Begünstigung von „Plug-in“-Hybriden bei Dienstwagen (mit Video)

Ab 2026 müssten 70% der neugekauften Autos in Luxemburg gemäß Nationalem Klima- und Energieplanes E-Fahrzeuge sein, damit wir die Klimaschutzziele erreichen.

 

Davon sind wir jedoch weit entfernt! Bis zum Mai machten E-Fahrzeuge in etwa lediglich 30% der Neuwagen aus. Sprich: weit unter dem, was absolut notwendig ist.

 

Dabei zeigt gerade die derzeitige Hitze mit deren Folgen für Mensch und Natur, wie wichtig konsequenter Klimaschutz ist. Es muss demnach alles getan werden, um die gesteckten Ziele auch zu erreichen.

 

Doch gerade jetzt plant die Regierung einen weiteren Rückschritt, der unbedingt verhindert werden muss.

Die Regierung beabsichtigt ab 2027 die sogenannten „Plug-in“-Hybrid-Fahrzeuge bei Dienstwagen steuerlich stärker zu begünstigen (sogenannte Sachvorteile „avantages en nature“), als dies in den vergangenen Jahren der Fall war und wie dies auch für die kommenden Jahre vorgesehen war 1. Zwar muss man anerkennen, dass die Regierung die Bestimmungen für E-Wagen günstiger gestalten will, als dies geplant war. Aber Fakt ist: der steuerliche Vorteil zwischen E-Wagen und „Plug-in“-Fahrzeugen soll reduziert werden.

Warum diese Abänderung erfolgen soll, ist in keinster Form zu verstehen. Denn das Angebot an E-Wagen als auch deren Qualitäten (z.B. die Reichweite) haben sich sehr stark positiv entwickelt; es gab zumindest von außen erkennbar keine großen Probleme mit den langjährigen gültigen Bestimmungen die „Plug-in“-Hybride stärker benachteiligten; Ladebornen wurden ausgebaut …

Studien belegen in der Tat eindeutig, dass „Plug-in“ Hybride – insbesondere, wenn sie als Dienstfahrzeuge genutzt werden – im realen Fahrbetrieb drei- bis fünfmal höhere CO₂-Emissionen aufweisen als in den Herstellerangaben angegeben. Sprich: da E-Fahrzeuge kein CO2 ausstoβen, stellen „Plug-In“ Hybride mit hohen CO2-Emissionen keine fördernswerte Alternative da. Studien zufolge sind sie vom Ausstoβ der Emissionen z.T. mit klassischen Verbrennerautos vergleichbar. Der Grund hierfür liegt vor allem in einem deutlich geringeren elektrischen Fahranteil als ursprünglich angenommen.

Nach einer rezenten Studie von Transport & Environment ² wuchs die Lücke zwischen den theoretischen Emissionen dieser Fahrzeuge und den real gemessenen Emissionen in den letzten Jahren stark – so waren die realen Emissionen eines im Jahr 2023 angemeldeten „Plug-in“-Hybriden fast fünfmal so hoch wie die „offiziellen“ Zahlen 3des Herstellers.

 

Die Regierung plant, die angeführte Abänderung mittels grossherzoglichen Reglements durchzuführen. Theoretisch kann ein derartiges Reglement ohne Mitsprache der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden.

Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs im Klimaschutzbereich – jede weitere Temperaturerhöhung muss bekämpft werden –, der dringend gebotenen Energietransition, dem Bedarf unabhängiger von autoritären Staaten zu werden, dem Anspruch, Menschen vor steigenden Energiepreisen zu schützen, fordert der Mouvement Ecologique die Regierung auf, die geplante Abänderung zurückzuziehen. Zusätzlich sollte die Abgeordnetenkammer sich mit dem Reglemententwurf befassen und eindeutig Stellung gegen die Neubestimmung ziehen.

Ansonsten verlieren Regierung und Abgeordnete jedwede Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz.

Denn eigentlich wäre eine gegensätzliche Entscheidung notwendig gewesen: Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge sollten schlichtweg nicht mehr unter den steuerlichen Vorteil eines Dienstwagens fallen dürfen.

 

Mouvement Ecologique asbl

 

1 Diese sollen laut neuem Reglement ab 2027 von einem Steuersatz von 1% profitieren und nicht, wie im Vorfeld angekündigt von 2%. Dies macht einen doch relevanten finanziellen Unterschied
² Transport & Environment (2025). Smoke screen: the growing PHEV emissions scandal
3  So berufen sich staatliche Förderprogramme in der Regel auf Referenzwerte aus den Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure-Messungen (WLTP).

 

Die  Stellungnahme finden Sie im PDF Format in den Downloads.

 

 

31. Juli 2026