Den Energiecharta-Vertrag ass e Klimakiller! Hëlleft eis en ze stoppen!

Vor zwei Jahrzehnten trat der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) in Kraft. Er enthält die ISDS* Paralleljustiz für Konzerne und ist ein mächtiges Instrument, um die Energiewende von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien zu blockieren. Mit dem Vertrag können Energiekonzerne Staaten für klimafreundliche Gesetze abstrafen, die ihre Profite bedrohen.

An die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten:

Steigen Sie aus dem Energiecharta-Vertrag aus und stoppen Sie seine Ausweitung auf andere Länder! Der Vertrag ermöglicht es Kohle-, Öl- und Gaskonzernen, die Energiewende zu behindern. Nehmen Sie den fossilen Energiekonzernen jetzt die Möglichkeit, dringende Klimaschutzmaßnahmen mit Hilfe des Vertrags zu blockieren.

Welche Länder sind gefährdet?
Viele. In folgenden Ländern gilt der ECT in vollem Umfang gilt: Afghanistan, Albanien, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Japan, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Usbekistan und Jemen. Als eigenständiges ECT-Mitglied kann die EU auch als Ganzes verklagt werden.

Eine kürzlich durchgeführte eingehende Untersuchung hat ergeben, dass Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Dänemark und die Niederlande ein besonders hohes Risiko für zukünftige ECT-Klagen wegen Klimaschutzmaßnahmen haben – weil sich die meisten unter dem ECT geschützten fossilen Brennstoffe in diesen Ländern befinden.

 

         2-minütiges Erklärvideo von unabhängigen Journalisten von Investigate Europe

 

Wie können Länder aus dem ECT aussteigen?
Der Ausstieg aus dem ECT ist nicht schwierig. Sobald ein Land fünf Jahre lang Mitglied war, kann es den ECT jederzeit durch eine einfache schriftliche Mitteilung verlassen. Dies gilt für fast alle der über 50 Mitglieder des Vertrages, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Sie könnten sofort aus dem ECT austreten. Italien hat das bereits 2016 getan. Ein gemeinsamer Austritt aller verbleibenden EU-Mitgliedsstaaten hätte jedoch eine noch deutlichere Wirkung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Einer der zentralen Kritikpunkte gegen TTIP & CETA sind die Sonderklagerechte für Konzerne – auch ISDS genannt (Investor-Staats-Schiedssystem). Diese Paralleljustiz ermöglicht es Investoren und Konzernen Staaten für Gesetze zu verklagen, wenn sie glauben, dass sich ihre Profite durch Gesetzesänderungen einschränken werden. Konzerne können so versuchen, Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umwelt- und Sozialstandards auszuhebeln.