Wirtschaft
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Vorschlag der EU-Kommission: Recht auf Reparatur: ja, aber…

Am Mittwoch dem 22. März 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum europäischen Recht auf Reparatur vorgelegt. Dieser Schritt reiht sich in den von der Europäischen Union angestrebten Paradigmenwechsel ein, wenn es um einen nachhaltigeren Umgang mit unseren Ressourcen geht.  Rezente Richtlinien und Rechtsakte der EU, wie z.B. die Öko-Design-Richtlinie, die Abfall-Rahmenrichtlinie sowie der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft, unterstreichen dies. Ziel des nun vorgelegten Entwurfs zur Richtlinie[1] für ein Recht auf Reparatur sollte es eigentlich sein, ein allgemeines Recht der Verbraucher:innen auf die Reparatur von gängigen Apparaten zu ermöglichen. Nach Ansicht des Mouvement Ecologique wurde diese Chance leider verpasst.

 

Der Vorschlag beinhaltet zwar durchaus einzelne positive Elemente. So ist es z.B. begrüßenswert, dass der aktuelle Entwurf eine Harmonisierung von Kostenvorschlägen, die Reparateure auf Nachfrage anbieten müssen, vorsieht. Dies, um den Vergleich von Reparaturangeboten im Handel zu erleichtern. Positiv lässt sich auch der Versuch bewerten, Reparaturen zugänglicher zu machen indem über nationale Online-Plattformen, Reparateure und Refurbisher[2] aufgelistet werden sollen und diese somit für Verbraucher:innen eher zugänglich sind.

 

Ähnliche Bestrebungen gibt es zur Zeit auch bereits in Luxemburg. Inwiefern solche Auflistungen jedoch reell zu mehr Reparatur oder doch Neukauf führen, wenn Betriebe nicht an gewisse Kriterien gebunden sind (Recht auf herstellerunabhängige Reparatur,…), um aufgelistet zu werden, ist unklar. Der von der EU-Kommission nun veröffentlichte Vorschlag sieht solche Kriterien zumindenst nicht vor.

 

Nach Ansicht des Mouvement Ecologique muss u.a. das Projekt in wesentlichen Aspekten nachgebessert werden, um ein reelles Recht auf Reparatur zu gewährleisten. All jene Aspekte wurden nicht integriert, obwohl es seitens zahlreicher Akteure vorgeschlagen wurde (u.a. vom Netzwerk Runder Tisch Reparatur):

  • Zugang zu erschwinglichen Ersatzteilen, sowie eine Erleichterung für die Verwendung von gebrauchten Ersatzteilen;
  • Einführung von Förderprogrammen (z.B. Reparaturbonus), um reelle Reparaturanreize zu schaffen und das Hemmnis des Reparaturpreises zu senken ;
  • Einbindung von (Marken-) unabhängigen Anbietern in das Recht auf Reparatur und allgemeiner Zugang zu erschwinglichen Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Diagnosewerkzeugen;
  • Einschränkung von reparaturfeindlichen Pratiken, wie z.B. der sogenannten Serialisierung von Komponenten eines Apparates[3] ;
  • Einführung eineses Produktpasses, welcher eine lückenlose Nachverfolgung der Lieferkette ermöglicht;
  • ….

 

Die EU-Kommission hat es mit diesem Vorschlag leider verpasst ein reelles Recht auf Reparatur einzuführen und somit auch Ressourcen verstärkt zu schützen. Der luxemburgischen Regierung, allen voran dem Verbraucher-, Umwelt-, Energie- und Wirtschaftsministerium obliegt es nun sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen diese Lücken zu füllen. Nun müssen sich das Europaparlament und die EU-Staaten nämlich einigen, wie die Regeln konkret aussehen sollen. Dieser Prozess kann bis zu mehreren Monaten dauern. Änderungen sind hierbei noch möglich.

Mouvement Ecologique asbl.

 

[1] Proposal for a Directive on common rules promoting the repair of goods

[2] Unter Refurbishement versteht man die Wiederaufbereitung von Gegenständen

[3] Hierbei versehen Hersteller einige Teile eines Gerätes mit einer jeweiligen Seriennummer, die mithilfe einer Software mit einem anderen Teil des Geräts gekoppelt wird. Wird ein solches Teil während einer Reparatur ausgetauscht, akzeptiert die Software des Geräts das neue Teil mit einer anderen Seriennummer nicht. Es sei denn, es erfolgt eine erneute Kopplung über die Freischaltungssoftware des Herstellers

 

23.03.23