Kultur und Natur
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Verbot der Jagd auf den Fuchs beibehalten : Schreiben an den Umweltminister

Unseren Informationen zufolge treten Teile der Luxemburger Jägerschaft dafür ein, dass das Fuchsjagdverbot ausgehebelt bzw. rückgängig gemacht wird (siehe entsprechende Anfrage im letzten Conseil Supérieur de la Chasse vom 22.12.2023).

 

Nach Ansicht des Mouvement Ecologique muss dieses Verbot ohne Wenn und Aber beibehalten werden, denn es gibt schlichtweg keine fachlich fundierten Argumente, um diesen Beutegreifer erneut zu bejagen. Richtig ist, dass Füchse als Opportunisten schnell entdeckt haben, dass der Mensch in seinen Dörfern und Städten Nahrungsquellen bereitstellt, sei es Abfall, Katzenfutter … Dementsprechend ist es nur logisch, dass sich der sprichwörtlich schlaue Fuchs am Rand und in menschlichen Siedlungen gerne niederlässt und hier, wie viele andere Arten, anhand der reichhaltigen Nahrungsquellen ein recht einfaches Leben führen kann. Dies zumal, da die Jagd seit jeher im urbanen Raum unterbunden war. Da die Jagd seit 2015 auch im Außenbereich verboten ist, darf es nicht verwundern, dass auch hier Füchse z.T. ihre Scheu verloren haben und sich öfters sehen lassen.

 

Daraus auf eine Fuchsschwemme zu schließen, wie von Jägerseite behauptet, ist falsch und beruht auf einer reinen Verhaltensänderung der Füchse. Es gibt keine wissenschaftlichen Bestandszählungen, die eine Zunahme seit dem Jagdverbot belegen würden: es wurde leider versäumt, entsprechende Erhebungen vor und nach dem Fuchsjagdverbot in Auftrag zu geben.
Die Jagd auf den Fuchs wurde denn auch am 1.4.2015 aufgrund evidenzbasierter wissenschaftlicher Studien untersagt.
Aber relevant ist: der weitaus größte Anteil der Beute des Fuchses sind Kleinsäuger, v.a. Mäuse. Somit erfüllt dieser Beutegreifer eine sehr wichtige Rolle in der Eindämmung der entsprechenden Schäden in Land- und Forstwirtschaft. Der Fuchs ist dementsprechend als Teil der Nahrungspyramide, ebenso wie alle anderen Regulatoren (z.B. Marderartige und Wolf), zu schützen.

 

Den ganzen Brief finden Sie in den Downloads.

 

19.02.2024