Stellungnahme zu den vorgesehenen Arbeiten an der Umgehungsstrasse von Bascharage

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Am 29. Oktober 2025 wurde die Koordinationsaufgabe für das „Contournement de Bascharage“ öffentlich ausgeschrieben. Direktion, Vermessung und Drohnenüberwachung des über 4 Kilometer langen Bauwerks sollen über eine private Firma erfolgen. Dieser Ausschreibung liegt auch ein neuer Zeitplan bei, der uns aufhorchen tut:

 

-Neben dem bereits begonnenen Bau einer Wildbrücke über die A13 als sogenannte „Kompensierungsmaßnahme“ (siehe unsere kritische Stellungnahme vom 29.10.2025) soll es bereits im ersten Halbjahr 2026 mit dem Bauabschnitt zwischen der N5 in Bascharage und der vorgesehenen Überquerung der Eisenbahnlinie durch das Contournement losgehen. Im Herbst des selben Jahres soll mit der Brücke des Contournement über die A13 sowie mit dem Bauwerk „gemischte Unterführung unter der Umgehungsstraße “ in Höhe des aktuellen Fahrradweges von Sanem nach Bascharage angefangen werden (siehe auch dazu unsere letzte Stellungnahme). Daneben sollen zwischen 2027 und 2029 phasenweise weitere Straßenbauabschnitte und Bauwerke realisiert werden. Für jeden Streckenabschnitt müssen jedoch noch öffentliche Ausschreibungen getätigt werden.

 

Ausgeschlossen sind Teile, die in der Natura2000-Zone Zämerbësch und der vorgesehenen Natura2000-Zone Bobësch liegen, die erst 2030 folgen sollen. Diese Teile genießen einen speziellen Schutzstatuts welcher laut Naturschutzgesetz erfordert, dass Zerstörungen extra begründet werden müssen und auch dann noch die Kohärenz des europäisch geschützten Gebietes und der darin lebenden Tierarten erhalten bleiben muss. Darüber wird vor Gericht am 16.Dezember 2026 auf Antrag der BIGS a.s.b.l. und von 10 weiteren Antragsteller.innen aus Bascharage und Sanem erstmals verhandelt werden. Mit einem definitiven Urteil ist vor 2030 zu rechnen.

 

Wir fordern bis dahin die Einfrierung aller Arbeiten am Contournement, denn es macht keinen Sinn, mit den Arbeiten anzufangen, wenn die gesamte Genehmigungsprozedur droht, vom Gericht annulliert zu werden. Es ist geradezu absurd, jetzt Dutzende von Millionen an Steuergeldern zu verbraten, nur um „vollendete“ Tatsachen schaffen zu wollen und ohne Garantie, dass das Megaprojekt sowohl in seiner Gesamtausrichtung, in seiner verkehrstechnischen Begründung, in seinen ungenügenden Kompensierungsmaßnahmen bis hin zur konkreten Streckenführung (es scheint nicht einmal sicher, dass die Firma Saint-Gobain delokalisiert wird) überhaupt vor Gericht Bestand haben wird.

 

Wir werden uns zu wehren wissen!

 

Die Pressemitteilung von BIGS (Biergerinitiativ Gemeng Suessem) und MOUVEMENT ECOLOGIQUE Regionale SUD  finden Sie in den Downloads hier.                                

 

07.11.25