Stellungnahme des Mouvement Ecologique zum Gesetzesprojekt betreffend die Handhabung bestehender Bauten sowie von Neukonstruktionen in der Grünzone

Ja zu (weiteren) Erleichterungen und administrativen Reformen – jedoch nicht übers Ziel hinausschießen

 

Das Umweltministerium beabsichtigt, nicht zuletzt aufgrund von Gerichtsurteilen aber auch zur Erhöhung der Akzeptanz des Naturschutzes, punktuelle Abänderungen am Naturschutzgesetz vorzunehmen. Dies vor allem betreffend Bestimmungen betreffend

  • die Legalisierung bestehender Bauten in der Grünzone
  • die „Renovierung / energetische Sanierung“ bestehenderBauten in der Grünzone;
  • sowie die Errichtung bestimmter Installationen / Konstruktionen in der Grünzone (neuer Annex 9).

 

Der Mouvement Ecologique setzt sich bereits seit langem für eine Reform des heutigen Naturschutzgesetzes ein, welche einer gewissen Überregulierung in verschiedenen Bereichen ein Ende setzten soll. Nicht zuletzt da diese auf Kosten der Akzeptanz von wirklich wichtigen Maßnahmen geht  (z.B. betreffend die landwirtschaftliche Praxis im Offenland), die der Verarmung der Biodiversität aufgrund mangelhafter Anreize und Vorschriften entgegenwirken würde.

 

Insofern begrüßt der Mouvement Ecologique ausdrücklich eine Reihe von Neuerungen im vorliegenden Gesetzesprojekt, wie z.B. vereinfachte Bestimmungen betreffend die Genehmigungsprozeduren für energetische Sanierungen u.a.m.

 

Diverse Aspekte, wie z.B. die Zulässigkeit eines Zeitpunktes (1995), bis zu welchem „nicht genehmigte“ Bauten nachträglich als genehmigt gelten sollen, werden seitens des Mouvement Ecologique nicht kommentiert. Sie obliegen vor allem einer juristischen Durchsicht, inwiefern derartige Bestimmungen zulässig sind oder nicht.

Im Folgenden möchte der Mouvement Ecologique einige inhaltliche Abänderungen vorschlagen, die einerseits zu weiteren Erleichterungen führen würden bzw. einige „übertriebene“ Lockerung kritisch hinterfragen.

 

Die gesamte Stellungnahme finden Sie in den Downloads.

 

 

13.07.2023