Opruff: gesitt Dir nach Plaze wou gefiddert gëtt – Sot eis dat!

Die Verantwortlichen im Mouvement Ecologique, die die Stellungnahmen zur Jagd federführend ausarbeiten, sowie der Verwaltungsrat des Mouvement Ecologique sind sich durchaus der Tatsache bewusst, dass sich so mancher schwer damit tut, dass sich eine Umweltorganisation dafüreinsetzt, dass mehr gejagt wird. Die Sichtweise, dass „d’Natur sech selwer reegelt an de Mënsch net agräife soll“, liegt natürlich jedem am Herzen.

Der Wald leidet erheblich unter der Klimakatastrophe, es muss alles getan werden, um sie soweit wie möglich einzudämmen. Aber: gewisse Veränderungen, z.B. betreffend die Niederschläge, finden statt und werden sich verschärfen. Die Dürrezeiten usw. machen dem Wald erheblich zu schaffen.

Fakt ist aber zudem: auch ohne Zutun des Menschen, sprich der Jagd, werden unsere Wälder in Zukunft ihre vielfältigen Ökosystemleistungen nicht mehr erfüllen, da der Wildbestand zu hoch ist. Auch hier spielt die Klimakatastrophe bereits jetzt eine große Rolle: die ehedem kälteren
Winter mit langen Frostperioden führten oft zu starker Ausdünnung der Wildbestände, v.a. bei Wildschweinen. Dass die traditionelle Hegejagd mit „Notfütterung“ im Winter, die Schonung der weiblichen Tiere, die (teils illegale) Aussetzung fremder Wildarten (wie Muffel-und Damwild) auch einen Beitrag zur hohen Wilddichte leisten, ist nicht abzustreiten. Aber auch die aktuelle Landwirtschaft mit ihrem hohen Futterangebot und Schutz in großflächigen Maisäckern tragen zu einer Verstärkung des Wildbestandes bei.

Der Mouvement Ecologique hat sich deshalb jahrelang für ein Verbot der Fütterung eingesetzt. Dies mit Erfolg. Bei der letzten Reform des Jagdgesetzes wurde die Fütterung verboten und unter Strafe gestellt.

Erlaubt ist derzeit nur noch „Kirren“, d.h. Anlocken zur Jagd. Diese Praxis ist für den Mouvement Ecologique vertretbar, da sie unentbehrlich ist, um eine möglichst störungsfreie Jagd zu gewährleisten.

Wie sieht denn nun eine ordnungsgemäβe Kirrung aus und wie unterscheidet sie sich von einer Fütterung?

Die Kirrung von Wildschweinen dürfte im Normalfall dem Spaziergänger kaum auffallen, da es sich in diesem Fall maximal um ein Volumen von 1 Liter Getreide-/Maiskörner unter einer Abdeckung durch Holz/Steine handelt, damit es für andere Wildarten nicht erreichbar ist. Das
Kirren von Wildschweinen ist ganzjährig erlaubt.

Die Kirrung von Wiederkäuern (Hirsch, Reh, Damwild/Muffel) kann aus Heu, Karotten, Rüben, Äpfel, u.a. Obst, etwas Hafer erfolgen in Mengen bis zu 5 Litern, allerdings nur während der Jagdzeit auf den Hirsch (1. Mai bis 31. Januar).
Alle verarbeiteten Futterangebote wie Brot u.ä sind verboten. Die Kirrungen müssen bei der ANF gemeldet sein und es darf auch nicht mehr als je eine für Wildschweine und eine für Wiederkäuer pro 50 ha (angefangene) Waldfläche betrieben werden.
Alles andere als die beschriebenen Angebote sind im Prinzip Fütterungen!

Während einiger Zeit wurde das Fütterverbot auch respektiert, derzeit stellt der Mouvement Ecologique aber fest, dass wieder häufig gefüttert wird. Dies ist ein absoluter Widersinn: es soll mehr Wild geschossen werden, aber Jäger füttern Tiere und tragen dazu bei, dass Populationen
zunehmen.

Sehen Sie Futterstellen? Melden Sie uns diese! Wir leiten Sie an die Naturverwaltung weiter, damit gehandelt wird.
Was wir von Ihnen brauchen:
– die Koordinaten, wo Sie die Futterquelle gesehen haben;
– das Datum, wann Sie diese festgestellt haben;
– ein Foto.

Wir werden dies an die ANF weiterleiten (ohne Ihren Namen zu erwähnen). Gerne können Sie uns dies auch mitteilen, wenn Sie unsicher sind, ob es sich um eine Kirrung oder eine Fütterung handelt.

Hier wird eindeutig gefüttert:

26.02.26