Energie – Klimaschutz
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Kein Einspeisetarif mehr für Photovoltaik-Anlagen über 30 kW?

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Kurz vor der Sommerpause teilte das Wirtschafts- und Energieministerium in einer Unterredung den Vertretern von Nicht-Regierungsorganisationen  seine Pläne für die zukünftigen Einspeisetarife der einzelnen Produktionsarten von erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Biomasse, Wasserkraft …) mit.

Die Unterredung fand in einer sehr konstruktiven Atmosphäre statt. Positiv war in diesem Kontext die Bereitschaft des Ministeriums, auf Anregungen seitens der Akteure einzugehen. Es wurde verabredet, sich in diesem Herbst noch einmal zu treffen.

Unterschiedliche Meinungen gibt es allerdings  betreffend die Förderung von Strom aus Solaranlagen, also der Photovoltaik (PV). Hier wurde angekündigt, noch vor der Sommerpause eine Abänderung der Einspeisetarife in den Regierungsrat einzubringen, damit diese zum 1. Januar 2013 in Kraft treten könne. In der Tat geschah dies auch.

Geplant ist auf der einen Seite eine deutliche Herabsetzung des Einspeisetarifs für PV-Anlagen unter 30 kW Spitzenleistung, eine Anpassung, die der Mouvement Ecologique angesichts der gefallenen Preise von PV-Modulen tragen kann. Nicht akzeptabel aber ist in den Augen des Mouvement Ecologique, dass das neue Reglement  für  Anlagen mit einer Spitzenleistung über 30 kW überhaupt keine Förderung via Einspeisetarif mehr vorsieht. Dies würde de facto bedeuten, dass solche Anlagen in Luxemburg zukünftig nicht mehr installiert werden.

Begründet wurde dies mit dem Hinweis,  dass die Photovoltaik den „Fonds de compensation“ * zu sehr belaste (was sich dann wieder in den Strompreisen für Endkunden niederschlage) und angesichts der geringeren Effizienz gegenüber anderen erneuerbaren Energien keine staatliche Priorität darstelle. Angesichts der fallenden Marktpreise für Photovoltaikmodule wolle man eine weitere Überhitzung vermeiden, zu einem späteren Zeitpunkt könne man die Förderung gegebenenfalls wieder einführen.

Eine Argumentation, die der Mouvement Ecologique nicht tragen kann, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Große PV-Anlagen sind, im Vergleich zu kleineren Anlagen auf Privatdächern, als besonders effizient einzustufen, und somit aus ökonomischer und energetischer Sicht besonders sinnvoll;
  • Die Gesamtproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien hinkt immer noch hinter den offiziellen Prognosen hinterher. Luxemburg kann nicht einfach auf diese besonders effizienten Anlagen verzichten, wenn es seine Ziele in punkto „Grüner Energie“ erreichen will;
  • In vielen Gemeinden gibt es mittlerweile sogenannte Gemeinschaftsanlagen. Die Kommune stellt ein Flachdach zur Verfügung, BürgerInnen tun sich zusammen um eine PV-Anlage zu installieren oder sie kaufen sich ein paar der installierten Module. Dies stellt eine besonders wünschenswerte Bewegung dar: sie ermöglicht es Privatleuten ohne geeignete Dachfläche trotzdem als Energieproduzent aktiv zu werden. Dies wiederum fördert eine basisnahe, dezentrale Form der Energieproduktion und eine nachhaltigere Sicht auf Energiefragen in der Bevölkerung.
  • Zudem:  Die Gesamtkosten des  „Fonds de compensation“ sind nur zu 24% auf erneuerbare Energien (7,3% auf PV) zurück zu führen, die restlichen 76% stammen von der Förderung von Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen auf Basis von fossilen Energieträgern. Und die Lastenverteilung des „Fonds de compensation“ begünstigt klar große Stromverbraucher z.B. die Industrie zuungunsten der Privatkunden. Nun so zu tun, als ob große PV-Anlagen das Problem darstellten, ist schlichtweg unkorrekt.

Der Mouvement Ecologique fordert deshalb am vorliegenden Reglementsentwurf noch eine Abänderung durchzuführen und zumindest noch Gemeinschaftsanlagen über 30 kW zu fördern, dies mit einem garantierten Einspeisetarif .  (Ein Einspeisetarif der graduell der Preisentwicklung angepasst werden kann).

Ansonsten wohl den Kommunen nichts anderes übrig bleiben wird, als in Zukunft möglichst viele Anlagen mit 29,9 kW Spitzenleistung auf den Dächern der kommunalen Gebäude einzurichten. Denn der kürzlich in der Abgeordnetenkammer verabschiedete Klimapakt zwischen Staat und Kommunen fordert, dass die teilnehmenden Gemeinden u.a. das Potential lokaler erneuerbarer Energieproduktion voll ausschöpfen, den Absatz von Grünem Strom fördern, die BürgerInnen bei der Eigenstromproduktion und sogenannte Leuchtturm- oder Best practice-Beispiele unterstützen sollen!

Würde keine Ausnahmeregelung für Gemeinschaftsanlagen gemacht, wäre der Klimapakt mit den Gemeinden in diesem Bereich schon in Frage gestellt, bevor er in Kraft tritt…
Der Mouvement Ecologique richtet deshalb einen dringenden Appell an die Abgeordnetenkammer, sich dieser wichtigen Frage anzunehmen und ruft den Wirtschaftsminister auf, seine Entscheidung zu überdenken.

* Der Fonds de compensation ist eine Abgabe welche die Produktion von Energie auf Basis erneuerbarer Quellen oder Wärme-Kraft-Koppelung unterstützt. Die Abgabe deckt den Mehrpreis dieser Energieproduktion gegenüber klassischer Energiequellen wie Kohle, Atom oder Erdgas.