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Glyphosat-Verbot: Inkonsequenz der Regierung!

Die Luxemburger Regierung hatte in Luxemburg positiverweise den Einsatz von Glyphosat verboten. Dieses Verbot wurde nun vom Luxemburger Verwaltungsgericht als nicht zulässig eingeordnet.

 

Bei der Lektüre des Urteils erkennt man, dass diese Entscheidung u.a. auch darauf beruht, dass das Landwirtschaftsministerium diese Entscheidung nicht ausreichend begründet hatte. Als Motivation für das Verbot wurde vor allem auch das Koalitionsabkommen angeführt, welches sicherlich nicht als legale Basis dienen kann.

 

Die betroffene Firma jedoch scheint dieses Urteil bereits auf EU-Ebene für sich zu „vereinnahmen“ und so darstellen zu wollen, als hätten EU-Mitgliedsstaaten kein Recht auf eine fortschrittliche Politik betreffend das Verbot von Pestiziden.

 

Der Mouvement Ecologique bedauert deshalb ausdrücklich, dass die Regierung nicht beschlossen hat, ihre Entscheidung mittels neuem Verbot zu bestätigen und u.a. die Argumentation auf bessere Füsse zu setzen. Dies wäre prozedural sehr wohl möglich gewesen, wie der Mouvement Ecologique aus gut informierten Kreisen erfuhr. So wäre von Luxemburg ein besonders deutliches Signal ausgegangen.

 

Der Mouvement Ecologique hofft, dass die Regierung den Weg eines neuen Verbotes gehen wird.

 

Positiv ist dabei der Appell an die landwirtschaftlichen Kreise weiterhin auf Pestizide zu verzichten. Denn in der Tat hat die Vergangenheit gezeigt, dass es „auch ohne“ diesen Einsatz geht!

 

Mouvement Ecologique asbl.

 

 

07.04.23