Demokratie – Bürgerbeteiligung
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Freier Zugang der BürgerInnen zu Informationen: Luxemburg braucht ein zeitgerechtes, überarbeitetes Gesetz !

Vor einigen Wochen hat der Staatsminister den seit langem angekündigten Gesetzesentwurf zur Einführung eines verstärkten Informationsrechtes der BürgerInnen in der Abgeordnetenkammer deponiert.

Es ist begrüßenswert, dass die Regierung, nachdem sie einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf von A. Bodry (aus dem Jahre 2000!) ignoriert hat, nun in diesem Dossier endlich aktiv wird.

Aus der äußerst kontroversierten Informationspolitik der Regierung u.a. in Sachen Livingen sowie auch in aktuelleren politischen Dossiers, lässt sich in der Tat nur eine politische Lehre ziehen: politische Glaubwürdigkeit braucht eine ehrliche und umfassende Informationspolitik der BürgerInnen und der Öffentlichkeit im Allgemeinen.

Wer sich nun vom vorliegenden Gesetzesentwurf einen “großen Wurf” erwartete, der kann jedoch von dem völlig unbefriedigenden Gesetzesentwurf nur enttäuscht sein.

Statt einem Staat, der sich klar und deutlich dazu bekennt, auf Transparenz zu setzen, Bürgerbelange ernst zu nehmen, die Rechte und legitimen Ansprüche der BürgerInnen nach Information zu respektieren, gibt sich der Staat als Institution weiterhin zugeknöpft.

Der Titel des Gesetzesprojektes spiegelt dabei den Geist wieder, der dem Text zugrunde liegt: Während z.B. in Amerika von einem “freedom of information act” gesprochen wird, lautet der Titel des Luxemburger Gesetzesentwurfes “projet de loi relative à l’accès des citoyens aux documents détenus par l’administration”. Zwischen beiden Formulierungen liegen eigentlich Welten.

Der Luxemburger Entwurf sieht den Bürger nicht als Partner, sondern er regelt ausschließlich wann und wie Informationen “im Besitz der Verwaltung” zugänglich sein können. Ein der offenen Gesellschaft eines 21. Jahrhunderts entsprechendes  Gesetz, müsste doch gerade klären, wie die BürgerInnen auf offensive Art und Weise von öffentlichen Stellen besser informiert werden können. Wie ein breites Wissen über die Arbeiten des Staates entwickelt werden kann, wie ggf. auch über eine bessere Informationspolitik  eine stärkere Beteiligung erfolgen kann, dies im Sinne einer Bürgergesellschaft. Oder aber, wie gewährleistet werden kann, dass BürgerInnen überhaupt Kenntnis darüber haben, dass es gewisse Dokumente gibt.

Statt allerdings zu klären, welche aktive Informationspflicht dem Staat obliegt, scheint sich dieser mit dem vorliegenden Gesetzesprojekt sogar eher (weiterhin) von den BürgerInnen abschotten und die öffentlichen Stellen vor “unangemessenen” Anfragen schützen zu wollen.

Dieser Eindruck wird zusätzlich über die lange Liste der Ausnahmen vermittelt, die gemäß Gesetzesprojekt nicht kommuniziert werden sollen… Auch die Tatsache, dass verschiedene Ausnahmebestimmungen sehr vage formuliert sind, bekräftigt den Verdacht, dass eine Entscheidung über Zugang oder nicht zu Informationen (weiterhin) zu sehr der Willkür staatlicher Stellen überlassen bleiben soll. Wie soll man sonst die pauschale Textformulierung deuten, dass Informationen verweigert werden können, falls sie z.B. die “capacité de l’Etat de mener sa politique économique et financière” beeinträchtigen würden? Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Nicht-Öffentlichkeit bestimmter Dokumente: es werden klare und präzise Kriterien gebraucht, die eventuelle Ausnahmen regeln und die somit auch einklagbar sind.

Ein solches  Gesetz dürfte im Übrigen nur so gut sein, als es auch einfache Rekursmöglichkeiten für die BürgerInnen gibt, wenn einem eine Information nicht erteilt oder verweigert wurde. Deshalb schreibt die EU z.B. in verschiedenen Bereichen vor, dass der Rekurs einfach, schnell und billig sein soll. Statt z.B. eine Mediationsstelle einzurichten o.ä. ist im Luxemburger Gesetzesentwurf vorgesehen, dass man als Bürger, der sich in seinen Rechten verletzt sieht, vor das Verwaltungsgericht ziehen muss; eine unnötige Hürde, die auch sicherlich die Tragweite der Gesetzesneuerungen erheblich eingrenzt. Wer will, dass das Gesetz eine Chance hat respektiert zu werden, der muss eine Schiedsstelle einrichten, die nicht direkt mit einer gerichtlichen Prozedur verbunden ist!

Fazit:

Es besteht ein grundsätzlicher Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf: es geht letztlich darum neue Wege zu öffnen, damit der Staat BürgerInnen weitaus gezielter informiert, transparenter gestaltet wird. Und dass BürgerInnen weitgehendere Rechte erhalten sich auch über gesellschaftliche Fragen zu informieren und somit das Interesse an einer verstärkten Bürgerbeteiligung im Sinne einer offenen Bürgergesellschaft gefördert wird.

Der Mouvement Ecologique wird deshalb in einigen Wochen eine detailliertere Analyse des Gesetzesprojektes vorlegen und hofft, dass ein grundsätzliches Umdenken erfolgen kann.

 

 

  • Der betreffende Entwurf und die Pressemitteilung als PDF im Anhang