Freie Fahrt voraus! Endlich keine Registrierung- und Kontrollpflicht mehr für Pedelecs und Fahrradanhänger
Der Mouvement Ecologique, die Lëtzebuerger Vëlos‐Initiativ sowie das Oekozenter Pafendall mit seinem Projekt “Oekotopten.lu” begrüßen diese schon lang ersehnte Nachricht ausdrücklich, nachdem die Abschaffung der Vignette für Pedelecs schon 2013 versprochen wurde, die Umsetzung jedoch lange auf sich warten ließ.
Seit Jahren setzen sich die oben angeführten Organisationen dafür ein, dass der Boom von elektrisch-unterstützten Fahrrädern mit einer elektrischen Unterstützung bis 25 km/h nicht mehr durch beschwerliche und widersinnige Behördengänge zur „Société Nationale de Contrôle Technique“ gebremst werden soll. Diese Nachricht wird auch mit großer Sicherheit die Fahrradhändler aufatmen lassen, da sich bisher so mancher potenzielle Kunde wegen des Gangs zum „Contrôle technique“ vom Kauf von Pedelecs sowie Fahrradanhängern abschrecken ließ. Die Abschaffung stellt daher jetzt auch einen zusätzlichen Anreiz dar, wenn man die Mitbürger dazu ermuntern will, sich unter anderem auch mit dem Fahrrad an der sanften Mobilität zu beteiligen. Denn erwiesenermaßen fahren Pedelec‐Radler öfter und länger auf ihrem elektrisch unterstützten Drahtesel zur Arbeit als mit dem klassischen Fahrrad, da der aktive Radiusbereich größer, die benötigte Zeit kürzer und beschwerliche Steigungen leichter zu meistern sind. Soweit das Pedelec sich nicht in der Größe und Form von einem herkömmlichen Fahrrad unterscheidet ist auch das Mitnehmen in einem geeigneten Zugabteil erlaubt. Das macht es somit zu einem weiteren wertvollen Träger der sanften Mobilität.
Bleibt noch zu erwähnen, dass das Aufheben des Konformitätszertifikats nur Pedelecs betrifft welche maximal bis 25 km/h elektrisch unterstützt werden. Sogenannte E‐Bikes die mit einer motorisierten Unterstützung von über 25 km/h vorangetrieben werden, müssen weiterhin immatrikuliert werden. Der Käufer eines E‐Bikes muss denn auch dieses Fahrzeug, und nicht nur die Rechnung, bei der Kontrollstation vorzeigen. Auch unterscheiden sich E‐Bikes durch andere gesetzliche Vorschriften wie Helmpflicht, Rückspiegel, Immatrikulationsplakette, Versicherung und dürfen nicht auf öffentlichen Fahrradwegen benutzt werden. Weigert ein Käufer sich sein E‐Bike zu immatrikulieren und verkehrt damit auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen, dann stellt er nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern er macht sich auch strafbar. Um dies zu vermeiden sind Mouvement Ecologique und LVI weiterhin der Ansicht, dass die Immatrikulierung eines E‐Bikes vom Verkäufer vor Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer gemacht werden muss und somit das Geschäft nur mit Immatrikulationsplakette verlassen darf.
Empfehlungen für den Kauf von PEDELECs in Trekking-, Faltrad- und Lastenradausführung finden Sie auf www.oekotopten.lu
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Oekozenter Pafendall und seinem Projekt www.oekotopten.lu