Naturschutz Land- und Forstwirtschaft
  • Print Friendly


Datazenter-Zone in Bissen: Mouvement Ecologique wird Rekurs beim Verwaltungsgericht gegen Genehmigung des Innenministeriums einreichen

Im Juli hatte der Mouvement Ecologique, so wie es das Gesetz betreffend die Bebauung in den Gemeinden ermöglicht, beim Innenministerium eine detaillierte Reklamation gegen die vom Gemeinderat Bissen beschlossene Umklassierung eines fast 35 ha großen Areales in eine „zone spéciale Datacenter” eingereicht.

Anfang September nun genehmigte das Innenministerium die Beschlussfassung des Gemeinderates und wies die Reklamation des Mouvement Ecologique als nicht fundiert zurück („recevable en la forme, mais non fondée“).

Dabei macht sich das Innenministerium nicht einmal ansatzweise die Mühe, die fundierten juristischen Argumente des Mouvement Ecologique zu widerlegen. So z.B., dass nicht, so wie es das Gesetz vorschreibt, ausreichend nachgewiesen wurde, dass sich der Standort für die ihm zugewiesene spezifische Ausweisung wirklich eignet. Das Ministerium beschränkt sich darauf, Elemente aus dem öffentlich ausliegenden Dossier zu wiederholen. Bei der Frage nach der Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung mit Wasser zu Kühlzwecken wird plakativ auf nahe Flussläufe bzw. die SEBES-Infrastrukturen verwiesen… („Une connexion directe au système d’adduction du SEBES est possible.“). Das grundsätzliche Problem, in wiefern der voraussichtlich sehr hohe Verbrauch von Google die Problematik der Wasserversorgung nicht noch verschärfen würde, wird jedoch nicht angesprochen. Gemäß Analysen des Umweltministeriums besteht in Luxemburg – sogar ohne zusätzlichen Verbrauch von Google – mittelfristig die Gefahr einer Versorgungsknappheit. Dabei stellt sich zudem die Frage der Verteilung der verfügbaren Wasserressroucen in Phasen der Knappheit  zwischen Datazenter und Bevölkerung.

Ein weiterer Einwand des Mouvement Ecologique war, das in der öffentlichen Prozedur ausliegende Dossier sei nicht komplett, ja sogar sehr lückenhaft gewesen, weil elementare Daten und Szenarien zur Wasserver- und Entsorgung, Flächenverbrauch, Mobilität u.a.m. fehlten. Dies widerspreche somit den Vorgaben des Gesetzes betreffend die kommunale Flächennutzung von 2004, da Artikel 2 eindeutig regele, bei der Planung müsse einer Abwägung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten Rechnung getragen werden. Dabei müsse das Allgemeininteresse („intérêt général“) im Fokus stehen.

 

Im Gegenteil: das Innenministerium, das an sonsten eine Einmischung sektorieller Ministerien in die Gemeindepolitik tunlichst vermeiden möchte, führt – nach Ansicht des Mouvement Ecologique im Widerspruch zu geltendem Recht – an, es sei die alleinige Kompetenz des Umweltministeriums zu untersuchen, inwiefern umweltrelevante Aspekte ausreichend untersucht worden seien oder nicht.

 

Dabei legt das Gesetz explizit fest, das Innenministerium – ebenso wie die Gemeinde – müsse seine Entscheidungen im Sinne des “Allgemeininteresses” treffen.

 

Das Fehlen von wesentlichen Informationen im Rahmen der öffentlichen Prozedur stelle eine gravierende Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen dar, u.a. auch deshalb, weil es sowohl die BürgerInnen, wie auch dem Gemeinderat nicht ermögliche in voller Sachkenntnis die vorgeschriebene Abwägung vorzunehmen. Dass das Innenministerium diese Ansicht nicht teilt, ist mehr als fragwürdig.

 

Das Innenministerium vertritt zudem die Meinung detaillierte Informationen, z.B. über den Wasserverbrauch, seien in einer späteren Planungs- und Genehmigungsphase zu liefern (sei es im Rahmen des PAP oder aber des Kommodo-Inkommodo-Verfahrens). Dies lässt der Mouvement Ecologique nicht gelten: Die Umklassierung sei eine Vorentscheidung für eine sehr spezifische Aktivität auf dem Standort, der als „zone spéciale”(!) ausgewiesen sei. Grundlegende Informationen zu dieser Wahl müssten dementsprechend der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt des Votums der Modifizierung des PAG im öffentlichen Dossier vorliegen, und nicht erst in einer nachgeordneten Planung, welche die grundsätzliche Eignung kaum noch in Frage stellen könnte.

 

Der Mouvement Ecologique hat deshalb entschieden, Rekurs beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Innenministeriums einzureichen.

Es bleibt nun abzuwarten, welches die Haltung des Umweltministerium sein wird, dessen Entscheidung zu der Umklassierung des Areals noch aussteht. Dieses hatte in einer ersten Stellungnahme zum Dossier zahlreiche kritische Fragen aufgeworfen. Der Mouvement Ecologique erwartet, dass das Ministerium seine Verantwortung im Sinne der Gesetzgebung übernimmt und eine Umklassierung unter den gegebenen Umständen ablehnt.