Umweltpolitik
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Bobësch: das wurde vor Gericht festgehalten!

Die Biergerinitiativ Gemeng Suessem (BIGS a.s.b.l.), Mouvement Ecologique-Regionale Süden, Natur&Ëmwelt Gemeng Suessem teilen mit:

 

Der Präsident des Verwaltungsgerichtes hat in einem Schnellverfahren am 2. Dezember 2022 festgehalten, dass es keinen Anlass dazu gibt, die Arbeiten zur Verlegung von CREOS- und Airliquid-Leitungen unter der Strasse CR110 in der Nähe des Bahnhofs von Bascharage-Sanem in einem provisorischen Verfahren zu stoppen.

 

Wie das Gericht am selben Tag in einem Kommuniqué mitteilte, hat dabei eine Rolle gespielt, dass konkret nur 0,115 ha Waldfläche und 5 Bäume (*) betroffen sind. In dieser öffentlichen Stellungnahme wird auch betont, dass diese Entscheidung nicht definitiv für das Gericht in seiner kollegialen Zusammensetzung bindend ist, welches noch die Nichtigkeitsklage der BIGS und anderer Klageführer zu beurteilen hat.

 

Die BIGS wird auf die legale Situation nach dieser Entscheidung zurückkommen, stellt jedoch jetzt fest, dass durch ihr beherztes und sofortiges Eintreten an Ort und Stelle der Impakt dieser Baustelle bereits wesentlich begrenzt werden konnte und auch vor Gericht versichert wurde, dass außer dieser Neuverlegung der Rohre keine weiteren Arbeiten im Rahmen der von ihr angefochtenen Genehmigung vom 19.November 2020 mehr durchgeführt werden.

 

Wir werden mit der Straßenbauverwaltung Kontakt aufnehmen, um das Weitere zu besprechen. Wir bestreiten nach wie vor die Notwendigkeit einer Absenkung der Leitungen an dieser Stelle aus Gründen, auf die wir noch zurückkommen werden. Da die Ponts et Chaussées jedoch offensichtlich daran festhalten, sind wir für eine baumschonende Lösung entweder durch Benutzung der bestehenden Schneise im Bobësch oder aber für eine Streckenführung durch den Fußgängerweg des Bobësch und den Gehweg entlang des CR110. Es gibt definitiv andere Lösungen als den Bobësch auf der zuletzt zurückbehaltenen, wenn auch verkleinerten Fläche von wenigstens 10×45 Metern entlang der Straße abzuholzen, an einer für die Nutzung als Naherholungsgebiet besonders sichtbaren und symbolträchtigen Stelle.

 

(*) Zur Erklärung: es handelt sich hier um alte Eichen, wovon aber möglicherweise 3 gerettet werden können. Daneben werden noch viele andere kleinere Bäume und Gestrüpp gerodet.

 

 

05.12.22