Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die zukünftige «nationale Bauordnung»? Eine Unterredung des Mouvement Ecologique mit Innenminister Léon Gloden

Rezent hatte der Mouvement Ecologique eine Unterredung mit Innenminister Léon Gloden zur nationalen Bauordnung (règlement national des bâtisses). Auslöser der Sitzung war eine Stellungnahme, die der Mouvement Ecologique zum Thema verfasst hatte. Bekannterweise plant die jetzige Regierung in Zukunft statt der Vielzahl kommunaler Bauordnungen eine verbindliche nationale Vorgabe. Bis dato hatte das Innenministerium diesbezüglich lediglich Empfehlungen in Form eines „règlement type“ an die Gemeinden gerichtet; diese Empfehlung soll nun durch ein nationales Regelungswerk ersetzt werden.

Der Mouvement Ecologique erachtet es als zentral, dass das nationale Reglement auch die wichtigen relevanten Zukunftsthemen aufgreift. D.h. vor allem Vorgaben:

  • im Energiebereich: es macht keinen Sinn, dass z.B. jede Gemeinde andere Bestimmungen hat, wie und wo eine Solaranlage, eine Wärmepumpe errichtet werden kann;
  • betreffend die Durchgrünung: Mindestkriterien sollten verankert werden, wie z.B. das Verbot von Schottergärten, die notwendige Größen von Pflanzgruben für Bäume im öffentlichen Raum;
  • das Wassermanagement: Wasser soll z.B. nicht sofort in die Kanalisation abfließen, in Dürrezeiten z.B. wird es für die Bewässerung der Grünanlagen benötigt;
  • zur Renovierung von Häusern: Diese muss erleichtert werden, bei Renovierungen von Häusern dürfen nicht mehr weiterhin die gleichen Standards gelten wie bei Neubauten;
  • betreffend die Lichtverschmutzung und die zulässigen Leuchtreklamen im öffentlichen Bereich.

Staatlicherseits haben sich im vergangenen Jahr Arbeitsgruppen getroffen und der Mouvement Ecologique warf die Frage auf, inwiefern diese Themen in die neue Bauordnung aufgegriffen werden oder nicht und wie die weitere Arbeit der Arbeitsgruppen aussieht.

Der Minister gab an, dass er durchaus eine „Modernisierung“ der Bauordnung anstrebe und auch einige von dem Mouvement Ecologique aufgeworfene Anregungen integrieren würde. Unklar blieb jedoch in der Unterredung, in welchem Ausmaß dies erfolgen würde, dies u.a. weil die Arbeiten des Ministeriums noch nicht abgeschlossen wären.

Was die Arbeitsgruppen betrifft, so informierte der Minister, dass deren Arbeit beendet sei. Nach den erfolgten Austausche lägen ihm nun alle Informationen und Sichtweisen vor. Es wäre an ihm, die Verantwortung zu übernehmen und er würde noch vor den Sommerferien einen Gesetzesentwurf auf den Tisch legen.

Die Diskussion drehte auch darum, dass nicht alle wichtigen Entwicklungen in der Bauordnung aufgegriffen werden können. So ist z.B.  die Durchführung eines „Grünkonzeptes “ in jeder Gemeinde eine zentrale Forderung des Mouvement Ecologique sowie jene eines Wärmeplanes für mittlere und große Gemeinden. Der Mouvement Ecologique ist der Überzeugung, dass es äußerst angebracht wäre, wenn der Minister bei der Vorstellung der nationalen Bauordnung darlegen würde, welche Aspekte nicht im Rahmen des nationalen Reglements behandelt werden können, sondern vielmehr u.a. über Gesetzesänderungen . Léon Gloden zeigte sich sehr offen für diese Idee und deutete an, dass zeitgleich über Änderungen am Gesetz nachgedacht würde.

Die Bauordnung darf bekannterweise nicht über die Ziele des Gesetzes hinausgehen (da es sich um ein Ausführungsreglement auf Grundlage des Gesetzes handelt).

Bestimmte Aspekte, auch verschiedene vom Mouvement Ecologique aufgeworfene, stehen derzeit aber nicht derart klar als Ziele in dem Gesetz. Es sei denn, man interpretiere den im Gesetz verwendeten Begriff „durable“ recht „weit“. Der Minister gab an, diese Frage müsse noch genauer untersucht werden, aber es könne durchaus sein, dass Abänderungen am Gesetz sinnvoll seien.

Positiv war, dass dieser Austausch stattfinden konnte, man darf gespannt auf den Entwurf im Juni / Juli sein.

 

09.03.26