„Bâtiments fonctionnels“: Kleine, aber wesentliche, Nachbesserungen am Gesetzesentwurf sind angebracht

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Mouvement Ecologique und Oekozenter Pafendall haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Investitionsbeihilferegelung für energetische Sanierungsmaßnahmen an Funktionsgebäuden beim zuständigen Wirtschafts- und Energieminister eingereicht.

 

Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Förderregimes für die energetische Sanierung funktionaler Gebäude soll Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz des nicht-wohnbaulichen Gebäudebestands unterstützen. Das Förderregime ist bis 2030 zeitlich befristet und der Gesetzentwurf ist ausdrücklich als Übergangsinstrument vor der Einführung zukünftiger verbindlicher Mindeststandards konzipiert.

 

In einer dazu erarbeiteten Stellungnahme wird der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass weitere Anpassungen notwendig sind, um das langfristige Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen, wie es Luxemburg und die Europäische Union festgelegt haben.

 

  • Vor diesem Hintergrund wird in der Stellungnahme empfohlen, eine schrittweise Sanierungsplanung bis 2050 in die verpflichtende Energieberatung einzubetten. Eine solche langfristige Planung würde dazu beitragen, dass heute geförderte Maßnahmen zukunftsfähig sind, mit den Anforderungen der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in Einklang stehen und öffentliche Fördermittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden, dies indem Mehrfachsanierungen und Fehlinvestitionen vermieden werden.
  • Zweitens wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf ausschließlich auf die Energieeffizienz im laufenden Gebäudebetrieb fokussiert ist und die Energie- und Umweltwirkungen der eingesetzten Baustoffe über deren gesamten Lebenszyklus hinweg unberücksichtigt lässt. Für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 ist es jedoch notwendig, neben dem laufenden Energieverbrauch auch diese Auswirkungen einzubeziehen. Der Avis regt daher an, den Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen systematisch zu prüfen und bei technischer Eignung zu bevorzugen.

 

Mit diesen Abänderungen würde sichergestellt, dass Luxemburgs Gesetzgebung und die öffentlichen Beihilfen in vollem Umfang zu den nationalen und europäischen Zielen im Bereich der Energie und der Klimaneutralität des Gebäudebestands beitragen und gleichzeitig eine effiziente Verwendung öffentlicher Gelder gewährleisten.

 

Die gemeinsame Stellungnahme (fr.) können Sie hier herunterladen.

 

 

22.01.26