Nature Restoration Law – Teilnahme an Infoversammlung zu Renaturierungsplänen

Im Oktober war der Meco zusammen mit anderen Akteuren der Naturschutzszene vom Umweltministerium zu einer Infoveranstaltung zu den nationalen „Restoration plans“ eingeladen. Diese Wiederherstellungs- oder Renaturierungspläne sind Folge der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (restoration regulation), die 2024 von der EU gestimmt wurde*. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 1. September 2026 die Entwürfe ihrer nationalen Wiederherstellungspläne an die EU-Kommission übermitteln. 

 

Bei dem Treffen stellte das Umweltministerium die Vorgehensweise zum Erstellen der Wiederherstellungspläne vor. Begrüßenswert ist, dass sie, wie von der EU vorgegeben, in partizipativen Prozessen mit betroffenen Akteuren wie auch unter Einsicht der Öffentlichkeit, ausgearbeitet werden sollen. Etwas bedauernswert war, dass es bei der Präsentation des Umweltministeriums nicht mehr in die Tiefe der Details der Ausarbeitung (z.B. Verschneidung Daten, Priorisierung), sondern eher oberflächlicher um die Timeline der Prozedur und der Obligationen des Umweltministeriums ging. Eindrücklich und etwas schwindelerregend war aber die Reihe an Analysen und Indikatoren, die das Umweltministerium nun durchführen muss.

 

Die Diskussionspunkte an dem Nachmittag drehten sich unter anderem um die Einbindung der Landwirtschaft in die Erstellung dieser Pläne. Dabei hob der Mouvement Ecologique vor allem die folgenden Punkte hervor:

 

Die Beteiligung der Landwirtschaft ist in der Tat maßgeblich für das Gelingen der Renaturierungspläne, da der höchste Renaturierungsbedarf auf landwirtschaftlichen Flächen besteht (also „Offenlandbiotope“ und „-habitate“). So lange sich an der Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik nichts ändert, können eine Reihe von Lebensräumen nicht wiederhergestellt werden. Dies, da sie eine andere landwirtschaftliche Nutzung benötigen, wie z.B. artenreiche Heuwiesen (mit wenig Düngung und lediglich 1-2 Mahdterminen).

 

Besprochen wurde aber ebenfalls, wie wichtig es ist, dass das Umweltministerium verstärkt darüber informiert wird, welche praktischen Probleme es bei der Umsetzung von Plänen gibt und wie ggf. nachgebessert werden kann. Hier scheint doch Nachholbedarf zu bestehen.

 

Insgesamt gewann man den Eindruck, dass die Renaturierungspläne zwar eine gute Möglichkeit bieten, viele einzelne bestehende Pläne und Informationen zusammenzuführen und zu „einem Ganzen“ zu integrieren. Allerdings birgt dies auch das Risiko, dass Papiertiger geschaffen werden und dass ohne konkrete Folgebetreuung die Auswirkung im Gelände ungewiss ist, ähnlich wie beim PNPN3. Inwiefern die Akteure sich einbringen können, werden die nächsten Monate zeigen.

 

*Hintergund: Die Wiederherstellungsverordnung ist von historischer Relevanz, deren Inkrafttreten von allen Naturschutzorganisationen international begrüßt wurde. Nachdem es monatelang auf der Kippe stand, wurde es glücklicherweise in einer überraschenden Wende gestimmt (Der Beschluss des Rates der Europäischen Union fand am 17. Juni 2024 in Luxemburg statt und der Meco hatte zusammen mit natur&ëmwelt an diesem Tag eine Aktion am Tagungsort auf dem Kirchberg dazu (siehe Foto)). Den Mitgliedstaaten werden durch die Wiederherstellungsverordnung für die verschiedenen Ökosysteme konkrete Zielvorgaben gemacht, die sie zeitlich gestaffelt im Zeitraum von 2030 bis 2050 zu erreichen haben. Als unionsweites Ziel sollen beispielsweise bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, Renaturierungsmaßnahmen ergriffen werden