Wirtschaft
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TTIP-Verschiebung im EU-Parlament: Luxemburgs EU-Parlamentarier müssen jetzt Farbe bekennen!

Vergangene Woche stand die äußerst wichtige Debatte zu dem Freihandelsabkommen zwischen EU und Amerika im Europaparlament auf der Tagesordnung. Das Europaparlament sollte einen von der Handelskommission entworfenen Resolutionsentwurf verabschieden und somit der EU-Kommission klare Vorgaben für die weiteren Verhandlungen mit auf den Weg geben.

Die Gegner des Abkommens sehen bekannterweise mit dem Abkommen elementare demokratische sowie ökologische, soziale und Verbraucherschutzrechte in Frage gestellt. Dabei wächst die Opposition: die europaweite Kampagne von mehr als 450 Organisationen gegen das Freihandelsabkommen hat mittlerweile die Marke von 2 Millionen Unterschriften überschritten. Noch nie hat ein Bürgerbegehren einen derartigen Erfolg gekannt, so dass seitens der Bevölkerung eine klare Botschaft an die Politiker geht!

Der von der Handelskommission vorgeschlagene Entwurf war von zahlreichen Organisationen und Gewerkschaften als absolut unzulänglich angesehen worden, da sich nicht in aller Deutlichkeit gegen die Schiedsgerichte ausgesprochen wurde u.a.m.

So lag es auf der Hand, dass 116 Änderungsanträge zum Entwurf von Parlamentariern eingereicht wurden. Demnach kündigten sich spannende Debatten an, in welcher die Parlamentarier “Farbe” bekennen sollten.

Mit äußerstem Befremden muss die PLATTFORM zur Kenntnis nehmen, dass vier Luxemburger Europaparlamentarier bei dieser so wichtigen Sitzung durch Abwesenheit glänzten. Lediglich Georges Bach und Claude Turmes wohnten der Sitzung bei, nicht aber Frank Engel, Mady Delvaux, Charles Goerens und Viviane Reding. Politische Verantwortlichkeit, zumal in einem solch wichtigen Dossier, sieht anders aus!

Dabei kommt es im Parlament auf jede Stimme an. Denn es gibt auch innerhalb der verschiedenen Fraktionen äußerst divergierende Meinungen, vor allem in der sozialistischen Fraktion.

Das Votum über den Resolutionsentwurf wurde dann auch aufgrund der Streitigkeiten vertagt, selbst die Debatte im Europaparlament fand nicht statt.

Die Luxemburger Plattform gegen TTIP erwartet von den Luxemburger EU-Parlamentariern sowie den politischen Parteien, dass sie detailliert Stellung im Dossier beziehen und sich u.a. dazu bekennen, dass die Resolution des Europaparlamentes folgende Richtlinien beinhaltet:

  • Nein zu den Schiedsgerichten! Im bisher vorliegenden Resolutionsentwurf sind immer noch private Schiedsstellen vorgesehen, die statt öffentlich-rechtlichen Gerichten entscheiden sollen, wenn Betriebe sich in ihren Rechten benachteiligt fühlen. Auf diese Weise werden de facto rechtsstaatliche Strukturen ausgehebelt. Die Luxemburger Parlamentarier müssen sich in aller Deutlichkeit gegen diese Schiedsgerichte aussprechen und diese Forderung als unerlässlich für den definitiven Resolutionstext des Parlamentes erklären.
  • Nein zum Investorenschutz! Der vorliegende Entwurf unterstützt zudem, dass die Rechte von Firmen über jene der Allgemeinheit und der nationalen Staaten gesetzt werden. Investoren, die “zu erwartende Gewinne” aufgrund einer bestimmten nationalen Gesetzgebung verlieren, können mit diesem Investorenschutz Staaten vor Gericht (oder besser vor die privaten Schiedsstellen) bringen. Somit riskieren strengere Umweltauflagen oder Sozialvorgaben zu Millionen-Strafen für Mitgliedsstaaten zu führen. Eine untragbare Situation: Gemeinwohl, rechtsstaatlich getroffene Entscheidungen müssen vor Interessen von Investoren gehen! Auch hier gilt es Abänderungen am Entwurf durchzuführen.
  • Nein zur regulatorischen Zusammenarbeit in der vorgesehenen Form! Bei der regulatorischen Zusammenarbeit geht es darum, dass die EU, aber auch die einzelnen Mitgliedsstaaten, vor Verabschiedung eines neuen Gesetzes sich diesbezüglich mit dem Verhandlungspartner USA absprechen müssen! Die Konsequenzen liegen auf der Hand: fortschrittlichere Gesetzgebungen im Sinne von Umwelt und Verbrauchern sowie Sozialstandards werden wohl kaum noch eine Chance haben, umgesetzt zu werden, wenn sie die Zustimmung aller benötigen. Deshalb muss das Europaparlament deutlich machen, dass derartige Absprachen nicht zwingend für alle Bereiche gelten dürfen, sondern höchstens in einigen sehr wenigen spezifischen Punkten. Die nationalen Parlamente dürfen nicht derart ihrer Rechte (und Pflichten) beraubt werden.

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