Zukünftige Felderzusammenlegungen: nur unter Wahrung der Interessen des Naturschutzes!
Grundsätzliche Stellungnahme des Mouvement Ecologique zum Gesetzesvorschlag betreffend das „Remembrement-Gesetz“ (Projet de loi 6157concernant le remembrement des biens ruraux)
Der Mouvement Ecologique möchte im Folgenden einige aus seiner Sicht sehr zentrale Aspekte im Rahmen der Neugestaltung des Gesetzes betreffend die Felderzusammenlegungen hervorheben. Dabei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass diese komplementär zu Aussagen, die z.B. in Sitzungen des “Observatoire de l’environnement naturel” aufgeworfen wurden, zu sehen sind.
Der Anspruch des Mouvement Ecologique ist es nicht eine Detailanalyse des vorliegenden Gesetzesprojektes durchzuführen, sondern besonders bedeutsame Aspekte hervorzuheben.Die wichtigsten Punkte sind hierbei:
· Felderzusammenlegung darf zu keiner Verschlechterung des Zustandes der natürlichen Umwelt führen und muss auch einer Kosten-Nutzen-Analyse Stand halten
· Keine Felderzusammenlegung ohne formale Zustimmung des kompetenten Ministeriums für Naturschutz
· Auch Naturschutzmaßnahmen brauchen notwendige Flächen – diese sollten im Gesetzesprojekt ausdrücklich vorgesehen werden
· Gemeinden: nicht nur verantwortlich für die Wegegestaltung u.a., sondern auch für Naturschutzaspekte (Artikel 9 und 47)
· Felderzusammenlegung aus ökonomischen Gründen braucht mehr als einen « scheinbaren » Mehrheitsbeschluss (Artikel 1 und 21)
· Die Kompensierungssarbeiten im Rahmen der Felderzusammenlegung in Konformität zum Naturschutzgesetz durchführen (Artikel 13 und
· Einspruchsrecht der Gemeinden wahren (Artikel 16)
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