Stärkere Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte und Einbeziehung ökologischer Kriterien: begrüßenswerte neue Akzente in der Wohnungsbauförderung!
Den Personen mit weniger finanziellen Mitteln soll gemäß Gesetzesvorschlag von Marco Schank der Zugang zu Fördermitteln der Haus- oder Wohnungssanierung endlich erheblich erleichtert werden. Dies stellt einen Durchbruch in der Verknüpfung von sozialen und ökologischen Interessen dar. Es ist in der Tat widersinnig, dass gerade einkommensschwache Haushalte – die wohl auch am stärksten von steigenden Energiepreisen betroffen sind – schlechte Voraussetzungen hätten um in den Genuß von Fördermitteln zu kommen. Dass dieser Anachronismus nun aufgehoben werden soll, ist eine überfällige und sehr begrüßenswerte Maßnahme. Zumal der Staat den Weg gehen will, sowohl den “Nullzinssatz” einzuführen als auch eine Bankgarantie zu gewähren. Der Mouvement Ecologique hat sich seit Jahren konsequent z.T. gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer sowie der Caritas für diese Neuerung eingesetzt und begrüßt sie ausdrücklich.
Ebenso sinnvoll ist, dass in Zukunft ökologische Baumaterialien gefördert werden sollen, da gewusst ist, dass energiebewußtes Bauen alleine nicht ausreicht. Bestimmte Stoffe verursachen in ihrer Produktion bzw. Entsorgung erhebliche Umweltbelastungen oder gesundheitliche Auswirkungen (so gasen z.B. als Kellerdeckendämmung beliebte Ortschäume aus Polyurethan oft über Jahre hinweg krebserregende Isoyanate aus), so dass der alleinige Blick auf die Energiesaspekte nicht ausreicht…
Die angekündigte Zertifizierung von Wohngebäuden stellt darüber hinaus ein wichtiges Instrument dar, um – verbunden mit der notwendigen Sensibilisierungsarbeit von Berufskreisen und Bauherren – neue Wege im Sinne nachhaltiger Bauweisen zu beschreiten.
Eine andere Änderung im Reformprojekt lehnt der Mouvement Ecologique jedoch mit Nachdruck ab. So soll in Zukunft das Wohnungsbauministerium für die Gestaltung und Erteilung aller Beihilfen im Wohnungsbau und damit auch derjenigen im Umweltbereich (die bis dato in der Kompetenz des Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsministeriums lagen) zuständig werden. Auch wenn die Absicht bei dieser Neuerung sicher nachvollziehbar ist (Bündelung der Zuständigkeit) so wäre damit eine weitere Aushöhlung der Kompetenzen der Umweltabteilung des Nachhaltigkeitsministeriums verbunden. Es gibt sicher andere Möglichkeiten (clearing-stelle, guichet unique beider Ministerien), um eine bürgerfreundliche und politisch vertretbare Lösung zu finden.