• Print Friendly


Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden: Austausch mit der Verwaltung für öffentliche Bauten

Rezent fand zudem eine Unterredung zwischen dem Mouvement Ecologique und der Verwaltung für öffentliche Bauten statt (Administration des bâtiments publics). Thema dieses Austausches war der Ausbau von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden. Öfters war zuletzt in der Presse die Rede davon, lediglich vier Prozent der öffentlichen Dächer seien mit PV-Anlagen belegt. Diese Zahl ist laut Verwaltung jedoch trügerisch. So seien zwar bisher nur 4% der öffentlichen Gebäude belegt, dies mache jedoch 14% der verfügbaren Flächen aus. Zudem sollen weitere 15% zeitnah folgen.

Generell seien sich die Vertreter der Verwaltung der Dringlichkeit des Handelns bewusst und versuchten mit allen Mitteln den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben.

Das größte Hemmnis bestehe jedoch nach eigenen Aussagen im Personalmangel beziehungsweise einer allgemeinen personellen Unterbesetzung auf Verwaltungsebene. Eine Aufstockung der Verwaltung wäre deshalb unabdingbar, wenn man die Entwicklung der Solarenergie auf öffentlichen Dächern bzw. erneuerbarer Energien allgemein noch konsequenter vorantreiben wolle.

Eine Freigabe der Dächer für private Akteure (Energiekooperativen, Firmen,…) sei laut Verwaltung keine zielführende Option, da die Bereitstellung von Dächern an Dritte wiederum zusätzliche adminis trative Arbeit (Erstellung von Verträgen, Prüfung und Sicherheitsvorkehrungen,…) mit sich brächte, die derzeit nicht bewältigbar wäre. Ziel soll es also sein, das Personal aufzustocken, um dann mit erhöhter Schlagkraft vorzugehen.

Die Verwaltung verwies dabei darauf, dass sie bei Neubauten grundsätzlich hohe ökologische und energetische Standards ansetzen würde und Solaranlagen in Kombination mit Gründächern einplane. Auch bei einer generell notwendigen Sanierung von Gebäuden, würden diese Aspekte mit einbezogen.

Der Mouvement Ecologique tritt dafür ein, dass verstärkt Solaranlagen auf öffentlichen Parkplätzen angebracht werden (P&R-Anlagen usw.), da diese leicht verfügbar und zugänglich seien. Die Bautenverwaltung gab an, dass diese nicht unter ihren Zuständigkeitsbereich, sondern unter den der Straßenbauverwaltung falle. An Ideen und Willen soll es demnach nicht mangeln. Wenn auch keine direkten Lösungen gefunden wurden, war der Austausch produktiv!

 

 

 

 

24.11.22