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Sektorielle Pläne – nun doch öffentliche Prozedur?

Bekannterweise sollen in 4 verschiedenen Plänen – Mobilität, Aktivitätszonen, Siedlungen und geschützte Landschaften – auf nationaler Ebene Vorgaben für die Gemeinden gemacht werden. So soll z.B. geregelt werden welche Natur- und Landschaftsräume geschützt werden müssen, wo neue größere Aktivitätszonen entstehen sollen, wo prioritäre Siedlungsflächen entstehen usw.

Die kommunalen Flächennutzungspläne müssten die Vorgaben der sektoriellen Pläne übernehmen und sich demnach daran orientieren. Bis dato war nicht vorgesehen, dass die sektoriellen Pläne einer öffentlichen Prozedur unterliegen sollten; nur die Gemeinden selbst sollten ein Gutachten dazu abgeben, wobei die Regierung in letzter Instanz entscheidet.

Der Mouvement Ecologique intervenierte nun bei der zuständigen Kommission der Abgeordnetenkammer, um eine Änderung durchzusetzen. Es wäre in der Tat ein Widersinn, dass “kleinere” Abänderungen an einem Bebauungsplan einer öffentlichen Prozedur unterliegen, nicht jedoch wichtige nationale Pläne, die sich der Gemeindeplanung überlagern. Diese Vorgehensweise würde zudem gegen EU-Recht verstoßen, das ausdrücklich demokratische Prozeduren für derart wichtige Pläne vorschreiben würde.

Es scheint, als hätte sich die Argumentation des Mouvement Ecologique durchgesetzt… Die Abgeordnetenkammer soll demnächst beschließen, wie hier eine demokratische Beteiligung von Gemeinden und BürgerInnen an der Verabschiedung der sektoriellen Pläne erfolgen kann.

Die detaillierte Stellungnahme des Mouvement Ecologique finden Sie im Anhang