Regierung wird gezwungen Lärm-Grenzwerte für Flugbewegungen festzulegen!
Zur Erinnerung: Im März 2007 erteilte der Umweltminister eine Betriebsgenehmigung für das Flughafenareal. In dieser legte er keine Grenzwerte für die maximal zulässige Lärmbelastung durch den Flugverkehr fest. Auf Grund dieses gravierenden Mangels der Genehmigung reichte der Mouvement Ecologique mit einigen Privatpersonen Rekurs beim Verwaltungsgericht ein. Klare Forderung der Kläger war: es müssen Lärmgrenzwerte festgelegt werden. Im August 2007 dann wurde aufgrund einer EU-Direktive ein neues Gesetz verabschiedet, welches das Festlegen von Auflagen in die Kompetenz des Transportministers überträgt. Der Umweltminister führte deshalb im Gerichtsverfahren an, er wäre somit nicht mehr (mehr) zuständig für das Erteilen der Auflagen und insofern wäre seine Genehmigung auch korrekt.