Naturschutz Land- und Forstwirtschaft
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Gerichtliche Klage wegen gesundheitsgefährdendem Glyphosat: Konkrete Reduktion des Pestizideinsatzes dringender denn je!

Das Dossier Pestizide in Luxemburg bleibt ein weiter anhaltendes Trauerspiel! Während Jahren wurde die Erstellung des Aktionsplanes Pestizide verschleppt. Nachdem er dann endlich vorliegt – weitaus später als von der EU vorgeschrieben – weist er erhebliche Mängel auf.

Abgesehen von gewissen Fortschritten im Wasserschutz auf der Ebene des Nachhaltigkeitsministeriums, scheint es – von außen gesehen – nicht so, als ob auch wirklich mit großem Tatendrang an seiner konkreten Umsetzung gearbeitet werden würde!

Einziger Lichtblick ist, dass sich Luxemburg auf EU-Ebene gegen eine weitere Zulassung von Glyphosat ausgesprochen hat.

Dabei wird der Handlungsbedarf immer offensichtlicher, wie zuletzt auch der spektakuläre Fall eines krebserkrankten Hausmeisters in den USA aufgezeigt hat. Monsanto muss diesem eine Entschädigung von 289 Millionen Dollar (ca. 250 Mill. Euro) zahlen, da er gezwungen war, mit ihren toxischen Produkten zu arbeiten und deren Gesundheitsgefahren verschwiegen wurden. Weitere 4000 Verfahren (!) von Glyphosat-Geschädigten sind in den USA anhängig.

Dass nunmehr, wie eine Reportage auf RTL zeigt, auch in Luxemburg eine, an Krebs erkrankte Person eine Klage vor Gericht eingereicht hat, da sie während Jahren gezwungen wurde, regelmäßig Glyphosat zu verwenden, reiht sich in diese Entwicklung ein!

Der Mouvement Ecologique erwartet, dass die Justiz hier ihre Arbeit macht, endlich das Verfahren einleitet und die öffentliche Hand ggf. auch ein Fehlverhalten einräumt.

Doch darüber hinaus gilt es endlich das theoretische Bekenntnis aller politischen Parteien für eine Reduktion des Pestizideinsatzes mit Leben zu füllen! Vor allem drängt es sich auf, auch in Luxemburg eine Analyse der derzeitigen Gesundheitsgefährdungen durch Pestizide durchzuführen.

So fordert der Mouvement Ecologique mit Nachdruck: :

  • Eine epidemiologische Studie über die Kontamination durch Pestizide von Menschen, muss seitens des Gesundheitsministeriums durchgeführt werden (u.a. Maßnahme 5-1 des Aktionsplans). Der Mouvement Ecologique hatte bereits am 8. Februar eine entsprechende Anfrage an die Ministerien gerichtet, ohne bisher eine Antwort zu erhalten. Wichtig ist im Besonderen zu klären, inwiefern ggf. eine Häufung bestimmter Krankheiten in der Landwirtschaft festzustellen ist. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass in Frankreich z.B. das gehäufte Auftreten von Parkinson-Erkrankungen als Berufserkrankung durch die Nutzung von Pestiziden bei Landwirten anerkannt wird! Darüber hinaus gilt es aber ebenfalls die Pestizid-Belastung der Gewässer und der natürlichen Umwelt weitaus konsequenter zu verfolgen sowie die Resultate bereits durchgeführter Analysen über Rückstände in Lebensmitteln pro-aktiv zu veröffentlichen und auszuweiten.
  • Die im Aktionsplan angekündigte Exit-Strategie beim Einsatz von Glyphosat muss konsequent entwickelt und umgesetzt werden (Maßnahme 8-5). Die Vorerntespritzung (Sikkation) mit Glyphosat (und anderen Herbiziden) bei der Kartoffelernte z.B. gehört in Luxemburg leider weiter zur sogenannten „guten fachlichen Praxis“…!
  • Ein Verkaufs- und Anwendungsverbot von Pestiziden an Privatpersonen festzulegen und umzusetzen.
  • Ein Monitoring der Reduktionsziele des Einsatzes von Pestiziden ist durchzuführen, wobei regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsplanes Pestizide berichtet werden soll: Welche Reduktionen an Pestiziden konnten bereits 2018 für Luxemburg erreicht werden? Welches ist der Stand der Umsetzung der verschiedenen im Aktionsplan aufgelisteten Instrumente?
  • Ausführlichere Statistiken über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (Massnahme 6-2 des Aktionsplans) sollten veröffentlicht werden: dies mit Einbeziehung des Garten- und Weinbaus sowie der Beizmittel, welche bei Saatgut genutzt werden;
  • Das Glyphosatverbot für Flächen, welche sich in öffentlicher Hand befinden (Staat, Gemeinden, Kirchenfabriken…), muß auch bei Strukturen wie dem “Fonds du Kirchberg” Anwendung gelten bzw.- bei Land im Besitz von Gemeinden, Staat und anderen Institutionen) mittels neuer Pachtverträge für die Pächter festgelegt werden.