Naturschutz Land- und Forstwirtschaft
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Füttern Jäger weiterhin Wild trotz ausdrücklichem Verbot?

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Vor gut einem Jahr wurde das neue Jagdgesetz verabschiedet. Obwohl die Umweltorganisationen noch eine Reihe weiterer Verbesserungen am Gesetz gewünscht hätten, begrüssten sie doch das neue Gesetz grundsätzlich und sahen deutliche Fortschritte gegenüber dem Alten.

Dabei war auch folgender Aspekt wichtig: das Gesetz verbietet ausdrücklich die Fütterung von Tieren, nicht aber die Kirrung. Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen liegt darin, dass bei der Kirrung das Wild lediglich zu Jagdzwecken „angelockt“ werden darf, und keine systematische Fütterung stattfindet. Das Fütterungsverbot stellt nach Ansicht des Mouvement Ecologique eine zentrale Errungenschaft des neuen Gesetzes dar; ist es doch ein Widerspruch Tiere zu füttern, künstliche Überpopulationen zu schaffen, um diese dann zu bejagen.

Die wirkliche Wirkung dieser generellen Bestimmung wird aber erst dann gegeben sein, wenn das grossherzogliche Reglement vorliegt, welches ausdrücklich regelt, was unter Kirrung zu verstehen ist. Bis dato liegt lediglich ein Entwurf vor.

Und dieser Umstand scheint bisher von so manchem ausgenutzt zu werden, bzw. respektieren verschiedene Revierinhaber das Fütterungsverbot nicht. Folgende drei Beispiele stehen stellvertretend für andere.

Foto 1 zeigt den Fall im Westen des Landes auf. Noch bis in den Juni hinein, bietet dieser “Heger“ aus der Nähe von Nospelt seinem Wild eine üppige Futtermischung an.

Juegd fidderen I 

Foto 2 zeigt ein Beispiel aus Tüntingen, wo mittels Automaten gefüttert oder wie der Jäger behaupten würde, gekirrt wird. Dabei ist gewusst, dass Kirrung mittels Futterautomaten im Reglementsentwurf untersagt wird.

Juegdt fidderen II

Im Reglementsentwurf zur Kirrung ist ebenfalls vorgesehen, dass das angebotene Futter, welches  zur Kirrung eingesetzt wird, nur in kleinen Mengen und wildspezifisch eingesetzt wird. In diesem Fall (Foto3) aus der Nähe von Oberglabach hätte der Mais untergescharrt werden müssen, auch die Menge kommt in diesem Fall eher einer Fütterung gleich.

Juegd fidderen III 

Es kann nicht sein, dass derart ein zentrales Ziel des Jagdgesetzes unterlaufen wird. Die heutige Praxis widerspricht flagrant dem Geist des Gesetzes. Ziel einer nachhaltigen Jagd ist der Schutz unserer Waldökosysteme und der Erhalt einer artenreichen Kulturlandschaft.

Der Mouvement Ecologique richtet deshalb einen dringenden Appell an das Nachhaltigkeitsministerium, das entsprechende Reglement umgehend umzusetzen und die neuen wichtigen Bestimmungen weitaus strenger zu kontrollieren.