Die Reform des Jagdgesetzes: Ein Schritt in die richtige Richtung –Nachbesserungen jedoch notwendig
Nach Ansicht der Naturschutzorganisationen sollten jedoch einige weitere Verbesserungen am Gesetzesprojekt erfolgen, die zudem im Interesse aller Akteure sind. Hierbei geht es vor allem um folgende Elemente.
Das Gesetzesprojekt legt fest, dass die Jagd in Zukunft den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung entsprechen muss. Was man jedoch unter „nachhaltiger Entwicklung“ versteht, wird leider nicht konkretisiert. Nach Ansicht der Naturschutzorganisationen drängt es sich deshalb auf, expliziter als dies bisher der Fall ist, im Jagdgesetz selbst festzulegen, wie man nachhaltige Jagd definieren kann. Stichworte wie: Vorgabe, dass das erlegte Tier auch sinnvoll verwertet werden muss, keine Beeinträchtigung anderer Arten oder Lebensräume durch die Jagd, Minimierung der Störungen der Jagd auf Natur und Landschaft sind hierbei von wesentlicher Bedeutung.
Äußerst zentral erachten es die Naturschutzorganisationen aber vor Allem, dass das Konzept der „Weiserflächen2 als systematische Grundlage jagdlicher Aktivitäten eingeführt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf legt ja fest, dass die Jagd nur im Allgemeininteresse zulässig ist sowie um den Wildbestand zu regulieren. Aber: um hier klare Regeln treffen zu können muss man wissen: Wie hoch ist der Wildbesatz? Und wie hoch sollte er sein? Welches sind die minimal und maximal zulässigen Abschlusszahlen („plan de tir“)? Wenn man dies festlegen will, braucht man eine gute Referenz als Basis, was als anstrebenswert erachtet wird. Gerade dieses Ziel wird mit Weiserflächen verfolgt. Weiserflächen sind kleinflächige eingezäunte Areale die zeigen, wie sich ein Wald ohne Verbissschäden entwickeln würde und entsprechend als Zeigerflächen fungieren können. Der Aufbau eines flächendeckenden Netzes sowie deren Überwachung (und die im Folgenden beschriebene darauf basierende Festlegung der Abschusspläne) muss unbedingt von Fachleuten, z.B. Wildbiologen, übernommen werden. Basierend auf diesen Weiserflächen muss dann mittels Erstellung eines Abschussplanes eine nachhaltige Nutzung der jagdbaren Arten erfolgen. Auch bei den umstrittenen Treib- oder Polizeijagden können die Weiserflächen als Basis dienen.
Elementar erachten es der Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt aber auch, dass eine ausreichende Jagdqualifikation gegeben sein muss. Es kann und darf nicht sein, dass Personen zur Jagd gehen, die nicht treffsicher sind. Das Gesetz muss in diesem Punkt unbedingt nachgebessert werden: Jäger müssen alle 3 Jahre einen Schiessnachweis erbringen, sowohl auf stehende als auch auf bewegte Ziele. In der gleichen Logik sollte die Jagdkontrolle verbessert werden. Die entsprechende Abteilung bei der Forstverwaltung sollte verstärkt werden, ebenso sollten bei der Polizei (police judiciaire et grand-ducale) sowie bei der Zollverwaltung jeweils besonders ausgebildete Dienststellen mit entsprechend geschultem Personal eingerichtet werden, um die mobilen Brigaden der Forstverwaltung unterstützen zu können. Nicht zuletzt sollte bei Verstößen gegen das Jagdgesetz der „permis“ im Falle einer „accusation grave“ weitaus schneller entzogen werden können.
Weiter ist es nach Ansicht der Organisationen wichtig, dass in den eingesetzten Gremien betreffend die Jagd – die sogenannten „commissions cynégétiques“ sowie der „conseil supérieur de la chasse“ – gewährleistet wird, dass zusätzlicher fachlicher Sachverstand vertreten ist. In beiden müssten zwingend auch Wildbiologen vertreten sein und im „conseil supérieur de la chasse“ ebenfalls Vertreter von biologischen Stationen sowie ein Vertreter einer nationalen, repräsentativen Tierschutzorganisation.
Weitere kleinere – aber auch relevante – Nachbesserungen drängen sich auf: so sollte z.B. die Bleimunition endgültig verboten werden sowie die Demokratie innerhalb der „Syndicats de chasse“ verbessert werden (vor allem betreffend die Art und Weise der Einberufung der Generalversammlung).