Energie – Klimaschutz
  • Print Friendly


Der Rat der Umweltminister muss das Problem der überschüssigen Emissionsrechte anpacken !

Download(s)

Die aktuell gültigen Kyoto-Regeln erlauben es Staaten, ihre nicht benötigten Emissionsrechte (AAUs) vollständig von der ersten in die zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode zu übertragen. Die Summe all dieser Überschüsse ergibt derzeit schätzungsweise mehr als 13 Milliarden Tonnen CO2e und ist laut einer unabhängigen Studie der Fachzeitschrift Point Carbon über tausendmal höher als die vorhergesagte Nachfrage. Der Überschuss wird in der zweiten Verpflichtungsperiode als Folge schwacher Reduktionsverpflichtungen der Kyoto-Staaten voraussichtlich auf nahezu 17 Mrd. Tonnen CO2e anwachsen.

In der EU wird der Gesamtüberschuss an zugeteilten Emissionsrechten der ersten Verpflichtungsperiode auf über 4 Mrd. Tonnen geschätzt. Luxemburg wird voraussichtlich einen Überschuss an erworbenen Emissionsrechten von 8 Mio Tonnen im Nicht-Emissionshandelssektor haben.1 

Auch in der zweiten Verpflichtungsperiode dürfte sich wieder ein Überschuss an Rechten anhäufen. Aus diesem Grunde wird der Preis der überschüssigen Emissionsrechte der ersten Periode sehr niedrig sein und voraussichtlich gegen Null tendieren.

Auf jeden Fall stellt die uneingeschränkte Übertragungsmöglichkeit von überschüssigen Rechten den Erfolg künftiger Klimaziele in Frage: Es ist kaum nachvollziehbar, wie die EU die Entwicklungs- und Schwellenländer von wirkungsvollen Reduktionszielen überzeugen will, wenn unsere eigenen Reduktionsverpflichtungen so niedrig und voller Schlupflöcher bleiben.

Auf dem Klimagipfel in Doha im November dieses Jahr muss dafür eine Lösung erzielt werden, ansonsten bleibt die bisherige Regelung mangels Abänderung einfach bestehen. Bei den Vorbereitungsverhandlungen im August in Bangkok haben die G77-Staaten und China einen Vorschlag präsentiert, der es erlaubt, den Gebrauch dieser Überschüsse effektiv einzuschränken und zu minimieren. Der G77-Vorschlag erfüllt alle Bedingungen, die die EU in ihren Ratsbeschlüssen vom März 2011 an eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll stellte. Wenn die EU in ihrer Forderung nach ökologischer Integrität als Kernvoraussetzung für die Teilnahme an einer zweiten Verpflichtungsperiode ernst genommen werden will, muss sie sich konsequenterweise auch selbst daran halten.

Die EU-Verträge legen eindeutig fest, dass die Ratsversammlung « by a qualified majority » sowohl für generelle Maßnahmen (Artikel 16(3) TEU) als auch insbesondere « throughout the procedure » handeln soll,  wenn es um den Beitritt zu neuen internationalen Vereinbarungen geht, wie dies ja unter der UN-Klimarahmenkonvention (Artikel 281(8) TFEU) der Fall ist.

In Übereinstimmung mit diesen Verträgen muss daher der Ministerrat auf dem nächsten Treffen der EU-Umweltminister am 25. Oktober 2012 eine Position mit einer qualifizierten Mehrheit verabschieden.

Die Unterzeichner dieses Briefes fordern Sie insbesondere auf :

  • eine gemeinsame Position der EU zum aktuellen Vorschlag der G77-Staaten einzunehmen, ohne diesen abzuschwächen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die EU die Streichung der Überschüsse aus der ersten Verpflichtungsperiode am Ende der zweiten Verpflichtungsperiode und die Ausschaltung eines möglichen Überschusses in der zweiten Verpflichtungsperiode unterstützt.
  • zu erklären, dass Luxemburg keinerlei Überschüsse aus den zugeteilten Emissionsrechten (AAUs) zur Erfüllung der zweiten Verpflichtungsperiode nutzt2,
  • zu erklären, dass Luxemburg keinerlei Rechte aus Joint Implementation-Projekten kauft, die aus Ländern stammen, die nicht an der zweiten Verpflichtungsperiode teilnehmen.

Ohne notwendige und glaubwürdige Führung durch die EU werden die Chancen, den katastrophalen Klimawandel zu vermeiden, noch stärker außer Reichweite geraten.