Mobilität
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« Contournement Alzingen-Hesperingen »: Nach vergangenen Fehlplanungen nun eine weitere Umgehungsstraße auf Kosten der natürlichen Umwelt?

Der Mouvement Ecologique erhob Einspruch im Rahmen der öffentlichen Prozedur gegen den geplanten Bau der Umgehungstraße von Alzingen. Dies mit der Überzeugung, dass das Projekt aus verkehrspolitischer Sicht höchst problematisch ist und einen erheblichen Impakt auf die Biodiversität sowie das Landschaftsbild haben wird.

 

Auch wenn es durchaus nachvollziehbar und gerechtfertigt ist, dass die Einwohner:innen von Hesperange und Alzingen die Autos aus ihren Straßen heraus haben möchten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Umgehungsstraße diesen Wunsch (im besten Falle) nur bedingt bedienen kann. Denn der Bau dieser Umgehungsstraße wird unweigerlich neuen Verkehr anziehen („Wer Straßen sät wird Verkehr ernten“), wobei der bestehende Verkehr in den Ortschaften (im besten Falle) nur zum Teil abnehmen wird. Gleichzeitig verlören die Einwohner:innen mit dem Bau der Umgehungsstraße ein wichtiges Naherholungsgebiet. Die Schadstoffbelastung von Luft, Wasser und Boden, sowie die Überschwemmungsgefahr wird zunehmen, und auch das Mikroklima wird sich spürbar verschlechtern. Ein hoher Preis, zeigt die Erfahrung doch, dass das Ziel: den Verkehr aus den Ortschaften zu bekommen, durch eine Umgehungsstraße (im besten Fall) nur begrenzt erreicht werden kann.

 

Zudem scheint es für den Mouvement Ecologique äußerst fragwürdig, ob der Eingriff aufgrund von EU-Recht überhaupt zulässig ist. Das Umweltministerium hat in der EIE-Studie die problematische Situation äußerst prägnant dargelegt. Die geplante Umgehungsstraße soll mitten durch ein Natura 2000 Gebiet (europäisches Naturschutzgebiet) führen. Doch der Eingriff in das Natura2000-Areal wäre nur dann zulässig, wenn eine „raison impérative d’intérêt public majeur“ vorläge.

 

Als Grund und Zweck für den Bau der Umgehungsstraße wird sowohl die direkte Anbindung an den Ban de Gasperich, als auch die Verkehrsentlastung von den Siedlungen Hesperange und Alzingen angegeben.

 

Den detaillierten Einspruch, welcher der Mouvement Ecologique im Rahmen der öffentlichen Prozedur eingereicht hat, finden Sie in den Downloads.

 

19.04.22