Wirtschaft
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Aufruf an die Luxemburger EU-Parlamentarier : Farbe bekennen für die Wahrung von Demokratie und hohen Umwelt-, Verbraucherschutz- und Sozialstandards !

Am 10. Juni soll das Europaparlament eine entscheidende Resolution in Sachen Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA verabschieden. Diese Resolution ist allerdings nicht bindend für die EU-Kommission und auch das Europaparlament kann seine Meinung in den kommenden Monaten noch ändern.

Und doch kommt der Resolution eine grosse Bedeutung zu: sie gibt Richtlinien für die weiteren Verhandlungen zwischen EU und den USA vor! Eine deutliche Aufforderung des Parlamentes an die Verhandlungsführer der EU im Sinne von Demokratie, Umwelt-, Verbraucherschutz und Sozialstandards würde einen wichtigen Auftrag an die EU-Kommission darstellen und sonder Zweifel die weiteren Verhandlungen erheblich beeinflussen. Diffuse Vorgaben jedoch würden diese Interessen im Rahmen der weiteren Verhandlungen schwächen.

Die Resolution des Europaparlamentes, die am 10. Juni ansteht, wurde seit Monaten in den verschiedenen Kommissionen des Parlamentes vorbereitet. Deren Stellungnahmen wurden an die Handelskommission weitergereicht. Auftrag der Handelskommission wiederum war es, aus diesen verschiedenen Beiträgen eine einheitliche Resolution zu verfassen.

Am letzten Donnerstag war es dann soweit: Nach monatelangem Gerangel hinter den Kulissen  verabschiedete die Handelskommission diesen Entwurf, der am 10. Juni zum Votum steht. Dieser wird seitens zahlreicher Nicht-Regierungsorganisationen und Gewerkschaften europaweit als absolut unzulänglich angesehen. Er ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich für den Schutz der Interessen der Allgemeinheit gegenüber der Lobby grosser Konzerne einsetzen!

Europaweit appellieren die Organisationen deshalb an die Europaparlamentarier, am 10. Juni zentrale Abänderungen am Resolutionsentwurf einzufordern (was die Prozeduren durchaus erlauben). Vor allem folgende drei Weichenstellungen sind nach Ansicht der Mitgliedsorganisationen der Luxemburger Plattform, aber auch von über 300 europäischen Organisationen, unerlässlich:

  • Nein zu den Schiedsgerichten! Geradezu untragbar ist, dass im Resolutionsentwurf, den die Handelskommission vorschlägt, immer noch private Schiedsstellen vorgesehen sind, die statt öffentlich-rechtlichen Gerichten entscheiden sollen, wenn Betriebe sich in ihren Rechten benachteiligt fühlen. Auf diese Weise werden de facto rechtsstaatliche Strukturen ausgehebelt. Und außerdem: in der von der EU-Kommission durchgeführten Bürgerbefragung haben sich über 90% der TeilnehmerInnen gegen die Schiedsgerichte ausgesprochen. Die Resultate der Befragung und die mehrheitlich negativ eingestellte öffentliche Meinung werden mit dem vorliegenden Entwurf mit Füssen getreten. Nicht zuletzt: auch u.a. die Ausschüsse “Committee of legal Affairs” sowie “Committee on the Environment, Public Health and Food Safety” des EU-Parlamentes sprachen sich in den vorbereitenden Texten gegen Schiedsgerichte aus.
  • Nein zum Investorenschutz! Der vorliegende Entwurf unterstützt zudem de facto, dass die Rechte von Firmen über jene der Allgemeinheit und der nationalen Staaten gesetzt werden. Investoren, die “zu erwartende Gewinne” aufgrund einer bestimmten nationalen Gesetzgebung verlieren, können mit diesem Investorenschutz Staaten vor Gericht (oder besser vor die privaten Schiedsstellen) bringen. Somit riskieren strengere Umweltauflagen oder Sozialvorgaben zu Millionen-Strafen für Mitgliedsstaaten zu führen. Eine untragbare Situation: Gemeinwohl, rechtsstaatlich getroffene Entscheidungen müssen vor Interessen von Investoren gehen!
  • Nein zur regulatorischen Zusammenarbeit in der vorgesehenen Form! Bei der regulatorischen Zusammenarbeit geht es darum, dass die EU, aber auch die einzelnen Mitgliedsstaaten, vor Verabschiedung eines neuen Gesetzes sich diesbezüglich mit dem Verhandlungspartner USA absprechen müssen! Die Konsequenzen liegen auf der Hand: fortschrittlichere Gesetzgebungen im Sinne von Umwelt und Verbrauchern sowie Sozialstandards werden wohl kaum noch eine Chance haben, umgesetzt zu werden, wenn sie die Zustimmung aller benötigen. Deshalb muss das Europaparlament deutlich machen, dass derartige Absprachen nicht zwingend für alle Bereiche gelten dürfen, sondern höchstens in einigen sehr wenigen spezifischen Punkten. Die nationalen Parlamente dürfen nicht derart ihrer Rechte (und Pflichten) beraubt werden.

Die unterzeichnenden Organisationen richten einen eindringlichen Appell an die Luxemburger Europaparlamentarier, zumindest diese Nachbesserungen einzufordern und parteiübergreifend entsprechende Abänderungsvorschläge zu unterstützen.

Noch besser wäre schlichtweg die Ablehnung des Resolutionsentwurfes, da er von der Grundorientierung her allen Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zuwiderläuft.

 

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