Warum erste Ausnahmegenehmigungen zur Pestizidausbringung in den Weinbergen?
Ende 2014 wurde in Luxemburg – mit großer zeitlicher Verzögerung – eine EU-Direktive umgesetzt, die den Verbrauch von Pestiziden reduzieren und die damit verbundenen Risiken minimieren soll. Davon betroffen ist ebenfalls die Spritzung mittels Helikopter in den Weinbergen. Diese ist a priori nicht mehr erlaubt. Sie wird nur noch zugelassen, wenn u.a. alle folgenden gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind (Artikel 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2014 betreffend die phytopharmazeutischen Produkte):
- eine alternative Lösung (“solution viable”) ist nicht möglich oder die Spritzung mit Helikopter muss eindeutige Vorteile bieten aus der Sicht des Schutzes der Gesundheit von Menschen und Tieren bzw. der Umwelt (“avantages manifestes”);
- die Spritzmittel müssen explizit für den Helikoptereinsatz zugelassen sein;
- falls die Spritzung in direkter Nähe von Siedlungen erfolgt, müssen spezifische Maßnahmen ergriffen werden im Hinblick auf eine Minimierung der Risiken, ebenso gilt es Mindestdistanzen festzulegen;
- falls die Spritzung in direkter Nähe zu biologisch bewirtschafteten Flächen oder in direkter Nähe von Wasserschutzgebieten erfolgt, gilt es ebenfalls spezifische Maßnahmen zu treffen.
Angesichts dieser präzisen Kriterien mussten eine Reihe von Einwohnern der Moselgegend mit Befremden feststellen, dass u.a. am Wochenende vom 10.Mai in der Gemeinde Remich – in direkter Nähe der Wohnhäuser – eine Helikopterspritzung stattfand.
Generell ist der Mouvement Ecologique wie zahlreiche andere Organisationen und BürgerInnen der Überzeugung, dass die Verwendung von Pestiziden zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Biodiversität äußerst stark eingegrenzt werden muss, und in diesem Zusammenhang auch die spezifische Form der Ausbringung via Helikopter. Die Risikominimierung und speziell die Abdrift muss zum Schutz von Nichtzielorganismen absolute Priorität haben.
Insofern richtet der Mouvement Ecologique folgende Fragen an den Landwirtschaftsminister F. Etgen:
- Wurde für die festgestellte Helikopterspritzung eine Sondergenehmigung unter Berücksichtigung der angeführten Bedingungen erteilt? Warum wurde die Ausbringung via Helikopter als unerlässlich angesehen?
- Gab es keine tragbaren Alternativen? Welche Alternativen auch im Sinne kleinerer Privatwinzer wurden untersucht?
- Welche konkreten Auflagen wurden zum Schutz der EinwohnerInnen festgelegt und wurde deren Respekt kontrolliert?
- Gibt es bereits ähnliche Sondergenehmigungen?
Auch und gerade zu einem Zeitpunkt wo Luxemburg eine neue Kennzeichnung für Qualitätsweine, die Appellation d’origine protégée eingeführt hat, gilt es in voller Transparenz und Respekt der gesetzlichen Auflagen in Sachen Pestizide zu handeln.
Luxemburg muss endlich Ernst machen mit der Reduktion des Pestizideinsatzes. Und hier sind alle Akteure gefordert: die Politik, die Landwirtschaft, der Weinbau, der Handel, die öffentliche Hand… und nicht zuletzt auch der Konsument.
In diesem Zusammenhang erwartet der Mouvement Ecologique ebenfalls, dass endlich die via EU-Direktive vorgesehene Konsultation mit allen Akteuren zur Erstellung eines Aktionsplanes „Pestizide“ stattfindet und in Kürze ein Entwurf eines Aktionsplanes vorgelegt wird, im Sinne des Erhaltes unserer natürlichen Lebensgrundlagen sowie der menschlichen Gesundheit.