Waldbiotope verstärkt schützen

Der Mouvement Ecologique beteiligt sich derzeit an einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag der Naturverwaltung eingesetzt wurde, und Vorschläge für die weitere Gestion des Waldes unterbreiten soll. Der Mouvement Ecologique hat drei konkrete  Vorschläge diesbezüglich  eingereicht und diese auch an den delegierten Minister für nachhaltige Entwicklung Marco Schank weitergeleitet.

  • Ruhezeit vom 1. März – 15. Juli vorschreiben: Es ist unserer Ansicht nach zwingend während der Reproduktionszeit vieler bedrohter Tierarten eine Ruhezeit in den Waldlebensräumen vorzuschreiben. Gerade für hochgradig bedrohte Wald- oder Waldrandarten wie Schwarzstorch (Ciconia nigra), Wildkatze (Felis s. silvestris) oder Haselmaus (Muscardinus avellanarius), alles Arten der Anhänge der Vogelschutz- und/oder Habitatschutzdirektive, ist neben dem Lebensraumverlust die Störung während der Reproduktionszeit eine der Hauptursachen für den Rückgang dieser Arten. Während dieser Ruhephase sollten keine Waldarbeiten, Durchforstungen, Freistellungs- und Mäharbeiten, Wegearbeiten, Aufastungen sowie Arbeiten am Waldrand usw. ohne spezifische Sondergenehmigung seitens des Ministeriums erlaubt sein.
  • Erhalt einer ausreichenden Anzahl von Habitatbäumen : Nach Ansicht des Mouvement Ecologique sollte man eine Mindestanzahl von Totholzbäumen  vorschreiben, um den Lebensraum von bedrohten Arten, welche auf  absterbende, tote und zerfallende Bäume angewiesen sind, nachhaltig zu sichern und zu schützen (v.a. xylophage Insekten und Pilze, sowie eine ganze Reihe von Höhlenbewohner darunter Vogel- und Fledermausarten …). Der Verwaltung schwebt ein Wert von 2 Bäumen pro ha vor, der Mouvement Ecologiqe ist jedoch der Überzeugung, dass aufgrund sicherheitsrechtlicher und ökologischer Belange Habitatbäume vorzugsweise in Gruppen oder Inseln von 15 Habitatbäumen/3ha Laubwald zu erhalten sind.
  • Genehmigungspflicht für Arbeiten am Waldrand: Der Mouvement Ecologique muss leider feststellen, dass in den vergangenen Jahren in verschiedenen Regionen des Landes die Tendenz besteht, Waldränder stark zu beschneiden und aufzuasten. Dabei liegt die Entscheidung ob der Waldrand überhaupt gerodet wird oder nicht und in welchem Ausmaß scheinbar bei dem einzelnen Revierleiter. Es kann jedoch nicht sein, dass hier der einzelne Leiter entscheidet bzw. die Situation in derart starkem Ausmaß je nach Region des Landes differiert. Nach Ansicht des Mouvement Ecologique sind folgende 3 Bestimmungen erforderlich:
    * Grundsätzlich sollte ein Schutzstatus des Waldrandes von mindestens 5 Metern bestehen. Ziel einer nachhaltigen Forstpolitik ist der konsequente Aufbau eines Waldmantels als Übergang zum Offenland. Damit sich die immer wieder auftretenden Konflikte entlang der Waldränder entschärfen ist dieser Lebensraum auf den bewaldeten Flächen anzulegen und
    * kohärente Kriterien für die Gestion der Waldränder und der Rodungen festzulegen.
    *  Rodungen sollen nur mit einer spezifischen Genehmigung des Ministeriums erfolgen dürfen.

Des Weiteren möchte der Mouvement Ecologique abschließend ausdrücklich darauf hinweisen, Eichenniederwälder („Louhecken“) unbedingt als eigenständigen besonders schützenswerten Lebensraum im Artikel 17 der Novellierung des Naturschutzgesetzes aufzunehmen um damit deren Schutz und Erhalt zu verankern. Diese Waldgesellschaft ist nicht nur Relikt einer kulturhistorisch bedeutsamen Bewirtschaftung, sondern beherbergt ebenfalls eine Reihe von hochgradig bedrohten Arten,  beispielsweise das Haselhuhn (Tetrastes bonasia), Arten welche auf eine fortführende, ähnliche Nutzung angewiesen sind. In diesem Sinne sind diese Biotope ähnlich, wie die aus der traditionellen landwirtschaftlichen Nutzung entstandenen Lebensgemeinschaften im Offenland, z.B. Hecken, anzusehen. Ein Schutz vor der Umwandlung in Hochwälder ist dementsprechend gefordert. Dieses Ziel lässt sich leicht mit einer (zu förderenden) Bewirtschaftung der Lohhecken, z.B zur Brennholznutzung o.ä., vereinen. In diesem Sinne, ist in der vorliegenden Verordnung die traditionelle Bewirtschaftung der Lohhecken als nicht genehmigungsbedürftige erhaltende Bewirtschaftung unbedingt aufzuführen!

Das detaillierte Schreiben des Mouvement Ecologique